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Channel: Deutsches Reich – Deutscher Freiheitskampf – Die Wahrheit über den Krieg, die Deutschen und ihren Führer
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Reichstagswahl und Volksabstimmung am 29. März 1936 – Das deutsche Volk entscheidet

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Bei der deutschen Reichstagswahl am 29. März 1936 wählen 99% der Stimmberechtigten die NSDAP und Adolf Hitler – dies ist das offizielle Ergebnis der Stimmenauszählung. Das Volk bekundet damit zugleich seine Zustimmung zu Adolf Hitlers Rheinlandpolitik.

Das deutsche Volk entschied sich erneut in einer freien Wahl rigoros für seinen Führer Adolf Hitler. NUR das deutsche Volk machte Adolf Hitler mächtig und stand geschlossen hinter ihm und seiner hervorragenden Politik.

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/22/Deutschlandfahrt_leaflet_1936.jpg

Flugblatt von der D-LZ129 Hindenburg über Deutschland abgeworfen während der “Deutschlandfahrt” (“Hitlers Wiederwahl und Rheinland Referendum”) welche gemeinsam mit der D-LZ127 Graf Zeppelin statt fand, 26.-29. März, 1936.

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http://www.dhm.de/datenbank/img.php?img=d2z00385&format=1
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http://www.dhm.de/datenbank/img.php?img=d2z00383&format=1.
http://www.dhm.de/datenbank/img.php?img=d2z00388&format=1
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http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/0a/Wahlzettel-3.-Reich.jpg
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Das Recht des Deutschen Reiches und des Deutschen Volkes

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1. Das Deutsche Reich besteht völkerrechtlich über das Jahr 1945 hinaus (Kapitulation der Wehrmacht) fort. Die von den alliierten Siegern in Westdeutschland errichtete Verwaltungsmacht Bundesrepublik BRD hat das Fortbestehen des Reiches in eigenen Bundesverfassungsgerichts-Urteilen festgehalten (1973, 1975, 1981). In der sowjetischen Besatzungszone, die in Deutsche Demokratische Republik umbenannt worden ist, gilt die gleiche Rechtslage. Keiner dieser Verwaltungsnachfolger ist Rechtsnachfolger und nicht berechtigt, für das Deutsche Reich zu handeln.

2. Das Selbstbestimmungsrecht ist seit 1945 zwingendes Völkerrecht (ius cogens) und ist Teil der Wiener Vertragsrechtskonvention vom 23.5.1969. Infolgedessen kann keine Besatzungsregierung oder deutsche Verwaltung auf Reichsgebiete einschließlich des Sudetenlandes ohne Zustimmung der von dort vertriebenen oder noch dort wohnenden deutschen Bevölkerung verzichten.

Jeder Vertrag, der das Selbstbestimmungsrecht der Vertriebenen nicht berücksichtigt, das den Rechtsanspruch auf ihre Länder als Teil des Deutschen Reiches bzw. seines Rechtsnachfolgers enthält, ist nach der Wiener Vertragsrechtskonvention v. 23.5.1969 nichtig. Dieser Rechtsanspruch ist unverjährbar (4. Konv. v. Genf, 1949, Art. 8).

3. Die völkerrechtlich gültigen Grenzen des Deutschen Reiches sind die vom 1.8.1914 plus jene vom 1.9.1939 (die tschechische Republik war als Protektorat nicht Mitglied des Reiches).

3.1 da der Versailler Vertrag ohne Mitwirkung des Deutschen Reiches formuliert wurde und infolgedessen als Vertrag zu Lasten Dritter (res inter alios acta) von Anfang an nichtig ist und da die Unterschrift durch verbotenen Zwang zustande kam (Konv. üb. das Vertragsrecht Wien 1969, Art. 52).

3.2 Die angebliche Grenzfestsetzung für das Deutsche Reich zum 31.12.1937 durch die Berliner Viermächteerklärung vom 5.6.1945 ist als Vertrag zu Lasten Dritter nichtig (Konv. üb. das Vertragsrecht Wien 1969, Art. 34). Dort wurden nur Besatzungszonen bezeichnet.

4. Die oberste Gewalt, die die Besatzungsmächte 1945 übernommen haben wollen, durfte nichts anderes sein als die Befugnisse einer Besatzungsmacht nach den Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung von 1907. Infolgedessen sind völkerrechtswidrig:

4.1 Die Verhaftung der Reichsregierung am 21.5.1945.

4.2 Militärtribunale unter Missachtung primitivster Rechtsgrundsätze, die Todesurteile aufgrund von ihnen gefälschten Dokumenten. Das Londoner Abkommen vom 8.8.1945 ist nichtig, weil bis dahin nicht bestehende Rechtsprinzipien zur Grundlage der Rechtsprechung des IMT Nürnberg gemacht wurden.

4.3 Eingriffe in innere Reichsangelegenheiten, wie z. B. die Auflösung des Staates Preußen.

4.4 Völkerrechtswidrig ist die Annexion von Reichsgebieten.

4.5 Völkerrechtswidrig ist die Vertreibung des Deutschen aus den besetzten und annektierten Gebieten und die Beschlagnahme ihres Eigentums (4. Genfer Konv. von 1949).

4.6 Die Ansiedlung von Ausländern in besetzten und annektierten Gebieten ist völkerrechtswidrig. Diese haben dort keine völkerrechtlich vertretbaren Heimatrechte (UNO-Beschluss zu den von England in Gibraltar abgehaltenen Wahlen, 4. Genfer Konv. v. 1949, A. 49).

5. Die Ostverträge sind nur gültig, soweit sie Gewaltverzichtserklärungen, nicht aber, wenn sie Gebietsabtretungen sind (Bundesverfassungsgericht v. 17.7.1975).

Die Beseitigung des deutschen Volkes als Staatsvolk in der Bundesrepublik durch massenhafte Einwanderung und Einbürgerung von nichtdeutschen Ausländern aus aller Welt und durch Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit in der EG ist verfassungswidrig. Das deutsche Staatsvolk ist auch nach BRD-GG Art. 79 jeder Disposition entzogen. Das GG schreibt die Verantwortung zum Erhalt der Identität der Deutschen Staatsvolkes vor (Bundesverfassungsgericht v. 21.10.1987).

Aktualisierte Studie von

Prof. Dr. Münch, Heidelberg

 


So entstand 1945 das Land „Bayern“

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Mit der Kapitulation der deutschen Streitkräfte am 8. Mai 1945 sowie der „Gefangennahme“ der letzten deutschen Reichsregierung unter Dönitz wurde die Souveränität und Hoheitsgewalt Deutschlands von den Besatzern beseitigt. Das gesamte Reichsgebiet wurde von den Siegermächten militärisch besetzt.

Auf bayerischem Gebiet hatte die amerikanische Besatzungsmacht schon im Mai 1945 eine bayerische Regierung eingesetzt. Ausschließlich die Militärregierung unter Führung von US-General Lucius D. Clay entschied darüber, ob Länder gegründet, welche Parteien zugelassen und wann Wahlen abgehalten wurden. Dieser US-General signalisierte im Herbst 1945 die Vertreibung aller Deutschen aus Ostdeutschland (Schlesien; Pommern u.s.w.) Sudetenland (Tschechoslowakei) und Ungarn. Am 19. September 1945 entstanden innerhalb der amerikanischen Besatzungszone per Anordnung völkerrechtswidrig die ersten drei Länder: Bayern ohne Pfalz, Groß-Hessen und der Kunststaat Württemberg-Baden (1952 mit Württemberg-Hohenzollern und Baden aus der französischen Besatzungszone zu Baden-Württemberg vereint).

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Das Spitzenpersonal, die vermeintlichen Ministerpräsidenten, suchte US-General Clay persönlich aus. Gelegentlich lud er die Männer ins Hauptquartier der US-Streitkräfte im Gebäude der I.-G.-Farben in Frankfurt am Main ein. Die US-Besatzer übten allumfassende Macht aus. Weil der erste von der Militärregierung am 28. Mai 1945 eingesetzte (Temporary Minister-Präsident for Bavaria) Ministerpräsident „Fritz Schäffer“, die Erwartungen nicht erfüllte, bestellten die US-Militärs am 28. September 1945 ihn und zwei seiner Minister ein. Der aus dem Schweizer Exil zurückgekehrte Wilhelm Högner (SPD), ein ehemaliger Reichstagsabgeordneter, mußte ebenfalls erscheinen.

Ein US-Oberst empfing die einberufenen Herren hinter einem Schreibtisch, umgeben von Offizieren mit Stahlhelmen. Die Deutschen hatten sich im Halbkreis aufzustellen. Der Offizier machte es kurz:

„Sie, Herr Fritz Schäffer, Ministerpräsident von Bayern, sind hiermit abgesetzt. Hier ist Ihr Brief.“ Dann wandte er sich an den Sozialdemokraten: „Sie Herr Dr. Wilhelm Högner, werden hiermit zum Ministerpräsidenten von Bayern ernannt. Hier ist Ihr Brief. Haben die Herren noch etwas zu sagen?“ Die Herren verneinten gehorsam.

Am 28.9.1945 verkündete der Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte General Eisenhower seine Proklamation Nr. 2 vom 19.9.1945, deren Artikel I lautet:

„Innerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden.“

Im Auftrag der Militärregierung trat im März 1946 ein improvisierter Verfassungsausschuß zusammen, der nach einem vom damaligen Ministerpräsidenten Högner ausgearbeiteten Entwurf einer bayerischen Verfassung im wesentlichen annahm. Im Juli des gleichen Jahres begannen die Beratungen der am 30.6.1946 angeblich vom bayerischen Volk gewählten Verfassungsgebenden Landesversammlung über den Verfassungsentwurf. Mit einem Schreiben ihres Militärgouverneurs vom 24.10.1946 genehmigte die amerikanische Militärregierung für Deutschland die sog. bayerische Verfassung. Am 26.10.1946 wurde die Verfassung mit 136 gegen 14 Stimmen angenommen. Die bayerische Verfassung wurde angeblich durch Volksentscheid vom 1.12.1946 mit Mehrheit gebilligt und nach der Ausfertigung durch den Ministerpräsidenten am 2.12.1946 und der Verkündung im Gesetz und Verordnungsblatt am 8.12.1946 angeblich in Kraft gesetzt. Einige Tage später am 16.12.1946 trat der Ministerpräsident Wilhelm Högner zurück. Warum wohl?

Um den Anspruch auf den Titel eines Staates zu haben, bedarf es den felsenfesten Nachweis, daß ein Land für seine Zukunft selbstständig und souverän handeln kann und muß, will es die Zukunft seines Volkes nicht verlieren. Leider weit gefehlt.

Erst viele Jahre später wurde aus dem Verwaltungsgebiet „Bayern“ der Begriff „Freistaat Bayern“ vorgetäuscht. Eine Gründungsurkunde für einen „Freistaat Bayern“ existiert nicht, weil es diesen vermeintlichen Staat nicht gibt. Den Bayern ist nur ein Verwaltungsgebiet der amerikanischen Besatzungsmächte. Ein Friedensvertrag fehlt bis heute.

Und dieses widerspenstige Bayern, hat in der Sitzung vom 19. auf den 20. Mai 1949 auch noch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit 101 gegen 64 Stimmen, also mit einer klaren Mehrheit abgelehnt.

Was z. B. bedeutet in Art. 180 der Bayerischen Verfassung: „Bis zur Errichtung eines deutschen demokratischen Bundesstaates…“?

http://www.kaiserkurier.de/kurier102/images/karte-zoneneinteilung.jpg

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Liegt es ganz einfach daran, daß wir bis heute keinen „demokratischen Bundesstaat“ haben?

Was sind wir eigentlich für ein „Staat“? Heißen wir „Deutsches Reich“, „BRD“, eventuell „Deutschland als Ganzes“ (Nach willkürlicher Festlegung der Alliierten in den Grenzen vom 31.12.1937), nur „Deutschland“, gar „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ oder wie schon im Grundgesetz in Artikel 127 erwähnt ein: „Vereinigtes Wirtschaftsgebiet“?

Unsere Bemühungen dieses mit den Vertretern der „BRD“ aufzuklären scheiterten an der Sprachlosigkeit der „Behörden“.

Wer sollte von denen schon so tapfer sein?

Wir können dieses hier auch nicht komplett besprechen, da es jeden Rahmen sprengen würde; wir können aber zumindest immer wieder auf Merkwürdigkeiten hinweisen.

Ist es Ihnen auch schon aufgefallen, daß die ehemaligen Behörden langsam „privatisiert“ werden!?

Da wurden die Arbeitsämter und Sozialämter gegen Job-Center und diverse Sozialfirmen getauscht. Diese sind in der Regel als GmbH strukturiert (ARGE GmbH usw.). Somit sind aus Antragstellern Kunden geworden. Aus Aktenzeichen wurden Geschäftszeichen und dergleichen mehr. Dabei wurde dies so geschickt angestellt, dass kaum jemand dagegen protestiert. Das tragische dabei ist jedoch, daß damit einhergehend Rechtsansprüche verloren gehen, die normalerweise in der Staatspflicht anzusiedeln sind.

Haben Sie diese Veränderungen denn nicht gesehen z.B :

Arbeitsamt = Agentur für Arbeit

Einwohnermeldeamt = Stadt… Bürgerservice

Sozialamt = ARGE GmbH

Gewerbeamt = Stadt… Abteilung Gewerbe

Oder allgemein:

Amt für… = Betrieb für…

Gerichtsurteile werden nicht mehr „Im Namen des Deutschen Volkes“, sondern nur noch „Im Namen des Volkes“ gesprochen. Der eigentliche Souverän, das Deutsche Volk, ist hier schon entmachtet!

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Auf unseren Briefmarken steht nicht mehr: „Bundesrepublik Deutschland“, sondern nur noch: „Deutschland“.

Auf der folgenden alten Briefmarke können Sie es sehen, und Sie sehen noch etwas, den Hinweis auf die Weimarer Verfassung, auf die auch im Grundgesetz bezuggenommen wird.

Wenn man an das erloschene Grundgesetz denkt, ist dieses Verfassung für uns auch gültig!

Wenn das Wörtchen wenn nicht wär…. , Sie kennen das.

Unsere Nachkriegsaufbaueltern nahmen die Alliierten beim Wort und unternahmen alle Anstrengungen, unverzüglich eine geeignete Regierung für Friedensverhandlungen zu bilden. Bezeichnenderweise kam für sie dabei die „Weimarer Verfassung“ nicht mehr in Betracht. Aus der Massenbewegung für die Einheit Deutschlands und einen gerechten Frieden war im Dezember 1947 der Deutsche Volkskongreß entstanden. Der von dieser Vertretung des deutschen Volkes gebildete Deutsche Volksrat, insbesondere der von ihm gegründete Verfassungsausschuß, arbeitete Richtlinien aus, die alle Wünsche berücksichtigten, die national gesinnte Kräfte an eine gesamtdeutsche Verfassung zu stellen hatten. Mit diesen Richtlinien, in denen die Grundgedanken der künftigen Verfassung bereits festere Formen angenommen hatten, trat der Deutsche Volksrat vor die Öffentlichkeit. Auf der 4. Tagung am 3. August 1948 wurden die Richtlinien angenommen. Die Ausarbeitung der eigentlichen Verfassung konnte beginnen. Im Oktober 1948 wurde der Verfassungsentwurf vom Verfassungsausschuß des Deutschen Volksrates gutgeheißen und dem deutschen Volk zur Stellungnahme übermittelt. Die folgenden Monate wurden zu einer historischen Periode. Zum zweiten Male nahmen die Deutschen selbst das Wort in Versammlungen der politischen Parteien, der demokratischen Massenorganisationen, der Betriebe, in den Zeitungen und im Rundfunk. Mehr als 9.000 Versammlungen, die sich ausschließlich mit dem Verfassungsentwurf beschäftigten, wurden durchgeführt. Über 15.000 Resolutionen gingen dem Deutschen Volksrat zu. Es wurden 503 Abänderungsvorschläge eingereicht. Als im März 1949 Otto Grotewohl den neuen Verfassungsentwurf dem Deutschen Volksrat unterbreitete, waren von den 144 Artikeln der Verfassung, 52 entsprechend den von der Bevölkerung unterbreiteten Vorschlägen geändert worden. Der Deutsche Volksrat stimmte dem Verfassungsentwurf am 19. März 1949 zu und überwies ihn dem Deutschen Volkskongreß zur Bestätigung. Die Initiative für diese Verfassungsbewegung ging von der sowjetischen Besatzungszone aus, da die Sowjets an einem Friedensschluß mit einem wieder handlungsfähigen deutschen Staat in Übereinstimmung mit den Potsdamer Beschlüssen interessiert waren. Die CDU u. CSU stand einer deutschen Souveränität feindselig gegenüber. Der 3. Deutsche Volkskongreß bestätigte „einhellig“ mit 2.010 Abgeordneten, die aus allgemeinen, geheimen und direkten Wahlen hervorgegangen waren, am 30. Mai 1949 die Verfassung in der Reichshauptstadt Berlin. Aus der sowjetischen Besatzungszone waren 1400 Abgeordnete gekommen und 610 aus der Westzone. (vgl.: das Bonner Grundgesetz wurde am 08.05.1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen). Der Verfassungsbildungsprozeß erstreckte sich also auf alle Besatzungszonen. Damit ist diese Verfassung die einzige, die sich das deutsche Volk in breiter Mitwirkung selbst gegeben hat. Sie enthält auch das Recht auf Volksbegehren und Volksentscheide, worin eine besondere Gefährlichkeit für die Feinde des deutschen Volkes besteht.

Diese Verfassung wurde also am 30. Mai 1949 bestätigt, das Grundgesetz der „BRD“ am 08. Mai 1949 angenommen. Da im Grundgesetz im Artikel 146 aber steht:

GG Art 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Da diese Verfassung ja bereits vorhanden war, hätte das Grundgesetz sofort wieder durch diese Verfassung ersetzt werden müssen.

Es ist festzustellen, daß sowohl Adenauer als auch das Team Kohl/Genscher die Deutsche Einheit nicht wollten und verhindert haben.

Um diesen Problemen mit der rechtlichen Position des Deutschen Reiches, allen völkerrechtlichen Unstimmigkeiten, angefangen mit dem Versailler „Vertrag“, zu entgehen, mußte der „Lissabon-Vertrag“ her.

Nur: Dieses ist ein Staatsstreich gegenüber dem einzigen Souverän, dem Deutschen Volk!

Wie sehr das Recht in der „BRD“ mit Füßen getreten wird, können Sie dem Antwortschreiben des Bundespräsidialamt entmehmen.

Zwar wird hier noch bestätigt, daß das Bundesverfassungsgericht entsprechende Urteile gefällt hat, doch schreibt Herr Pieper im Auftrag des Bundespräsidenten von einer in der Praxis eher bedeutungslosen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

Außerden ist die „Bundesrepublik Deutschland weder souverän noch handlungsfähig und schon gar nicht „wiedervereinigt“!

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Quelle: Kaiserkurier


Deutschösterreich

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Als der Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn 1918 zerbrach, wurden die deutschen Teile selbständig und gründeten die Republik Deutschösterreich. Die Republik Deutschösterreich erklärte des weiteren, dem Deutschen Reich beizutreten, was jedoch im sogenannten Vertrag von Saint Germain verboten wurde. Ebenfalls wurde der Name „Republik Deutschösterreich“ untersagt. Fortan mußte sich dieser Staat Republik Österreich nennen. In der Weimarer Reichsverfassung stand jedoch im Artikel 61, welcher sich mit der Zusammensetzung des Reichsrates beschäftigte, nach wie vor die Aussage „Deutschösterreich erhält nach seinem Anschluß an das Deutsche Reich das Recht der Teilnahme am Reichsrat mit der seiner Bevölkerung entsprechenden Stimmenzahl. Bis dahin haben die Vertreter Deutschösterreichs beratende Stimme.“ drin.

Die Beitrittsbestrebungen der Sudetendeutschen zu Deutschösterreich wurden am 4. März 1919 gewaltsam niedergeschlagen. Im Volke blieb jedoch die Bezeichnung Deutschösterreich stets lebendig, um seine Zugehörigkeit zur deutschen Nation zu bekennen. 1938 stimmen über 90% der Deutsch-Österreicher für den Anschluß an das Deutsche Reich, das sich danach Großdeutsches Reich nannte, jedoch wurde der Staat Österreich aufgelöst und von den Nationalsozialisten wie das restliche Reich in Gaue aufgeteilt.

1945 wurde Deutschösterreich nach dem verlorenen Krieg von den Alliierten aus dem Staatsverband des Deutschen Reiches gerissen und als (2.) Republik Österreich wieder als eigener, wenngleich besetzter Staat gegründet. Obwohl viele von einer Dreiteilung Deutschlands (BRD, DDR, Österreich) sprachen, mußte Österreich um seine Souveränität wiederzuerlangen, dem Anschluß an Deutschland abschwören.

Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist jedoch das Bewußtsein der Deutschösterreicher, Deutsche zu sein, stark geschrumpft. Manche aktuellen Umfragen zeigen auf, daß über 90 % der Deutschösterreicher sich inzwischen als einer „österreichischen Nation“ zugehörig fühlen und sich nicht mehr als Deutsche betrachten. Die Saat der Sieger von 1918 und 1945 ging somit auf. Dies führt sogar dazu, daß Geschichte nachträglich revidiert wird, weshalb einige Deutschösterreicher heute sogar davon ausgehen, daß dieses Österreichbewußtsein schon immer bestanden hätte – tatsächlich gibt es dies erst nach 1945.

Heute wird Deutschösterreich von der Republik Österreich und den Österreichern nicht mehr benutzt. In nationalen Kreisen hält sich der Begriff jedoch bis heute, um auszudrücken, daß Österreich deutsch ist und die Österreicher Deutsche sind.

Gebietsansprüche Deutschösterreichs:

So erhoffte sich die junge Republik DEUTSCH – ÖSTERREICH ihre Grenzen im Dezember 1918. Mit dieser Karte ging die provisorische Regierung Deutsch-Österreichs in die Friedensverhandlungen.

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Am Ende des 1. Weltkrieges zerfiel somit Österreich-Ungarn. Die Kronländer Böhmen, Mähren und Österreich-Schlesien waren ein Teil Österreichs-Ungarn. In ihnen lebten seit Jahrhunderten mehrere Völker – Deutsche, Tschechen, Slowaken, Ungarn, Polen, Slowenen, Kroaten, Bos-nier, Serben und Ruthenen.

1918 wollten die Tschechen ihren eigenen Staat. Die Deutschen Böhmens, Mährens und Österreich-Schlesiens verstanden und akzeptierten dies, aber sie nahmen auch für sich das von den alliierten Siegermächten verkündete Selbstbestimmungsrecht in Anspruch:

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So wie die Tschechen ihren eigenen Staat haben sollten, so wollten sie als Deutsch-sprechende Bestandteil der neuen Republik Deutsch-Österreich sein.

Die Tschechen aber wollten mehr als nur einen Staat für sich:

Sie wollten auch das deutsche Gebiet Böhmens, Mährens und Österreich-Schlesiens besitzen. Und so begannen sie im Dezember 1918 mit dem militärischen Einmarsch ins Sudetenland.

Die Deutschen griffen gegen sie nicht zu den Waffen , weil sie an das von den Alliierten propagierte Selbstbestimmungsrecht glaubten – allerdings vergeblich. Die Alliierten duldeten die militärische Besetzung des Sudetenlandes durch die Tschechen und eine Zwangseingliederung gegen den erklärten Willen seiner Bevölkerung in die neu entstandene „Tschecho-Slowakei“. Über 3,8 Millionen Sudetendeutsche wurden somit unter Bruch des Selbstbestimmungsrechtes und mit militärischer Gewalt in einen fremden Staat gezwungen!

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Des Führers Rede in Karlsruhe am 12. März 1936

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Drei Jahre geht der Kampf der nationalsozialistischen Bewegung jetzt in Deutschland. Ein beispielloses Ringen ging diesem Kampf voraus. Wir haben damals keine reiche Erbschaft übernommen, sondern einen vollkommen verfallenen Staat und eine verfallene Wirtschaft. Auf allen Gebieten einen Zusammenbruch. Niemand hatte mehr den Glauben, dass es noch einmal gelingen würde, die deutsche Wirtschaft wieder in Gang zu setzen. Allein schlimmer noch als dies war der Verfall der deutschen Arbeitskraft. Fast sieben Millionen Erwerbslose und noch schlimmer als das, Millionen Deutsche, die ihren Beruf nicht mehr ausüben konnten, und Millionen junger Deutscher, die heranwuchsen, ohne einen ordentlichen Beruf zu lernen.

Es war die Zeit, in der das deutsche Volk aufhörte, ein Volk der gelernten Arbeiter zu sein und begann, ein Volk von Hilfsarbeitern zu werden. Jeder Mensch konnte voraussehen, dass diese Entwicklung, durch drei, vier, fünf Jahre fortgesetzt, zu einer Katastrophe führen musste. Diesen wirtschaftlichen Entwicklungen entsprach auch unser innerpolitischer Verfall. 46 Parteien versuchten damals das deutsche Volk zu vertreten. Lauter Fähnchen und nicht eine einzige deutsche Fahne. Deutschland befand sich im Zustand vollkommener Auflösung! Keine großen politischen Gedanken, keine großen Ideale und keine Triebkraft – außer bei einer einzigen Bewegung – bei unserer nationalsozialistischen Partei! Wir sahen weiter in dieser Zeit nicht nur den Parteienzerfall, sondern den Zerfall des Volkes an sich in zahllose Gruppen, in Stadt und Land, in Arbeiter und Bauern, in Angestellte und Beamte, in Proletarier und Akademiker, in Katholiken, Protestanten, Monarchisten, Republikaner usw. Deutschland hatte damals aufgehört, von einem Volk bewohnt zu sein und war statt dessen Heimstätte geworden für einander widerstrebende und widerstreitende Interessentengruppen.

Und dem entsprach auch die Stellung Deutschlands in der Welt. Das Jahr 1918 war nicht nur ein Zusammenbruch, der die deutsche Nation in ihrem inneren Leben traf, nein, ein Zusammenbruch, der ihre Stellung auf viele Jahre der Außenwelt gegenüber festlegte. Deutschlands Fall war aber nicht der Fall eines Volkes allein oder eines Staates, er war auch der Fall Europas. Denn seit diesem deutschen Fall sehen wir in Europa eine Periode ewiger Krisen, fortgesetzter Spannungen und laufender Katastrophen. Dieses Europa und die ganze Welt, sie sind seitdem nicht ruhiger, die Gegensätze sind nicht geringer geworden. Im Gegenteil, sie sind stärker und krasser als je zuvor. Misstrauen erfüllt heute die Völker. Auf der einen Seite Hass, auf der anderen Seite Neid oder Furcht. So wie unser deutsches Volk im Inneren verfallen war, erleben wir es auch bei den Anderen.

In diesem Zustand traten wir am 30. Januar 1933 die Macht an. Damals hatte ich nichts hinter mir als diese eine Bewegung, aber auf sie stützte ich mich, denn auf sie konnte ich mich blind verlassen, und meinen Glauben, der mich selbst nie verlassen hat! Mit dieser Kraft begann ich den Kampf um ein neues Deutschland. Ich hatte mir damals einige Punkte vorgenommen und mir heilig geschworen, von diesen Punkten nie zu lassen.

Ich bin eingetreten für die deutsche Ehre in der Überzeugung, dass, wie ein einzelner Mensch nicht ohne Ehre zu bestehen vermag, auch ein Volk nicht ohne Ehre leben kann.

Nur charakterlose Menschen können glauben, dass solche Ehrbegriffe für das Vaterland nicht nötig sind. Ich bin überzeugt, dass, wenn das deutsche Volk nicht bewusst zu dieser Ehre erzogen wird und gewillt ist, für sie einzustehen, ihm auch auf die Dauer das tägliche Brot auf dieser Welt nicht gesichert sein wird. Zweitens: Ich trat daher von diesem Augenblick an ein für das gleiche Recht des deutschen Volkes.

So wie ich im Innern des Reiches den Standpunkt vertrete, dass es nicht zwei- und dreierlei Recht gibt, so konnte ich mich auch nicht abfinden mit einer Stellung Deutschlands, die zweiten oder dritten Rechtes ist. Ich habe mir damals geschworen, für dieses gleiche Recht Deutschlands einzutreten, mutig und tapfer bis zum Äußersten.

Und ich war drittens überzeugt, dass die nationale Ehre und das gleiche Recht nur bestehen können auf der Grundlage der eigenen Kraft. So wie ich im Einzelleben des Menschen sagen muss, dass seine Existenz abhängig ist von seiner Tatkraft, von seiner Entschlossenheit, von seinem Mut, von seinem Fleiß und nicht von der Hilfe Anderer, so bin ich auch überzeugt, dass zuerst jedes Volk nur bauen darf auf seine eigene Kraft.

Und viertens war ich entschlossen, dafür zu sorgen, dass diese Kraft sich äußert durch einen Willen, durch eine Tat! Ich habe das gegen diejenigen durchgesetzt, die in der Vielzahl des Lebensausdruckes eine Bereicherung des Lebens sehen wollten. Ich habe mich gegen die gewendet, die dem Volke einreden wollten, dass die sogenannte “Freizügigkeit der Meinungsäußerung” eine Stärkung der Lebenskraft sei. Ich habe demgegenüber die heilige Überzeugung verfochten, dass die Kraft eines Volkes in der Zusammenfassung seines Willens in einem Interesse liegen muss, in seiner Entschlossenheit zu einem Entschluss und in der Zusammenfassung seines Handelns zu einer Tat!

Fünftens: Ich war damals entschlossen, im Innern Deutschlands den Frieden herzustellen, einen Frieden gegen die, die glaubten, durch Partei- und ewige Wirtschaftskämpfe ihre Interessen wahrnehmen zu können. Ich habe mich in diesen Jahren unentwegt zu dem Glauben bekannt, dass ein Volk nur dann zu gedeihen vermag, wenn es seine inneren Differenzen so weit meistert und überwindet, dass nicht durch diese Diffenrenzen sein gemeinsamer Lebenskampf gelähmt und am Ende gehindert wird. Auch ich sehe natürlich und sah die verschiedenen Interessen, die in einem Volk bestehen. Auch ich sehe den Städter, den Handwerker, den Bauern, den Angestellten, den Unternehmer, und ich verstehe, dass sie alle glauben, ihre besonderen Interessen auch besonders vertreten zu müssen. Allein, ich weiß, dass, wenn diese Interessenvertretungen in Zügellosigkeit ausarten, sie alle am Ende doch nicht ihre Interessen finden können, sondern nur gemeinsam ihre Interessen vernichten werden. Ich habe mich demgegenüber auf den Standpunkt gestellt, dass ein Regime unabhängig sein muss von solchen Interessen. Es muss vor und entgegen den Interessen einzelner das Interesse der Gesamtheit vor Augen halten.

Ich kenne kein Regime der Bürger und kein Regime der Arbeiter, kein Regime der Städter, des Handwerks oder des Handels, ich kenne auch kein Regime der Industrie, sondern nur ein Regime des deutschen Volkes!

Wie auch diese Menschen sich im Einzelnen stellen zu müssen glauben, sie sind unlösbar miteinander verbunden, und ein Schicksal hebt sie alle empor, schweißt sie zusammen oder zerbricht sie. Ich habe daher versucht, diesen inneren Frieden Deutschlands wiederherzustellen. Es ging nicht immer leicht und die heilige Einfalt und Unvernunft hat sich mit allen Mitteln dagegen gewendet. Jetzt nach drei Jahren werden sie zugeben: langsam sind alle deutschen Interessen dabei nun gut vertreten worden und zu ihrem Recht gekommen! Nicht Einzelnen in der deutschen Wirtschaft ist das zugute gekommen, sondern dem ganzen deutschen Volk. Und wenn der Eine oder Andere glaubt, dass er zu kurz gekommen ist, so sage ich ihm: Mein lieber Freund, ich habe in drei Jahren so viel getan, wie überhaupt ein Mensch nur tun konnte.

Wenn meine Vorgänger alle in all den Jahren soviel geleistet hätten wie ich in diesen letzten dreienhalb Jahren, so stände ich gar nicht hier. Im allgemeinen sagt man, dass das Einreißen viel schneller geht als der Aufbau. In diesem Falle, glaube ich, ging der Aufbau schneller vor sich, als früher sogar der Abbruch sich vollziehen konnte. Ich habe mich bemüht, dem deutschen Volk den inneren Frieden zu bringen. Heute nach drei Jahren darf ich sagen: Das deutsche Volk ist das innerlich zufriedenste Volk der Welt. Dass es heute dem deutschen Volk weit besser geht als damals, daran wird das Kopfschütteln derer nichts ändern, die immer glauben, alles kritisieren zu müssen. Diese Leute können sich gar nicht einmal vorstellen, wie es denn heute anders sein sollte. Denn es kann sich doch heute Keiner einbilden, dass es in Deutschland noch denkbar wäre, wieder 47 Parteien aufzumachen oder wieder den Klassenkampf zu beginnen oder die einzelnen Gruppen und Stände gegeneinander auszuspielen. Nein, das ist vorbei.

Diese Neuordnung im besten Sinne nimmt von Jahr zu Jahr zu im Dienste unseres Volkes und seiner Interessen. Wir sind noch im Aufbau begriffen, die Zeit aber wird weiter schreiten. Die Bewegung wird bleiben! Je mehr diese Zeit fortschreitet, um so stärker wird die Arbeit fortgesetzt, und am Ende wird es doch noch gelingen, das ganze Volk in eine große Familie zu verwandeln.

Wenn gesagt wird, das seien blasse Ideale, so antworte ich: Meine Herren, wenn ich nicht ein grenzenloses Ideal gehabt hätte, dann stünde ich jetzt nicht hier! Ich habe an meine Ideale geglaubt, weil ich an mein Volk glauben wollte! Ich kann mich in Zukunft nicht von diesen Idealen lösen und mich nicht von ihnen trennen. Sie werden bleiben, weil nur so der Lebensweg unseres Volkes zum Nutzen des ganzen Volkes gefunden werden kann, weil ich nur so, von diesen Idealen ausgehend, die richtige Beantwortung finde der großen Fragen, die uns außerhalb des deutschen Volkes berühren.

Denn so wie im Innern alle meine Entscheidungen getragen wurden von der Überzeugung, für den Frieden der Nation, für die innere Verständigung, für eine gegenseitige Rücksichtnahme und damit für die praktische Erziehung zum Nationalsozialismus zu wirken, so habe ich mich auch bemüht, das deutsche Volk der Umwelt gegenüber einzustellen. Auch dort ging ich von dem großen Ideal des Friedens in der Überzeugung aus, dass nur in und unter diesem Ideal auf die Dauer die europäischen Völker und darüber hinaus die Welt glücklich sein können.

Es ist mein Wunsch, auch die großen Gegensätze im Völkerleben genau so wie im Innern des Landes nach den Gesichtspunkten des Rechts, der Billigkeit und damit der Vernunft zu lösen.

Man könnte ja auch sagen: Das sei nicht möglich, das sei phantastisch, das seien Ideologien. Nun, ich glaube an diese Ideologien und es ist schon Wunderbares auf diesem Gebiet gelungen! Ich trete ja nicht an das deutsche Volk als ein Schwätzer heran. Ich kann sagen: Diese Gedanken haben mich drei Jahre lang geleitet, und sie haben mich gut geleitet.

Als ich vor drei Jahren die Regierung übernahm, war das deutsche Volk in Europa nur von Feindseligkeiten umgeben. Und das Schlimmste war hierbei, dass dieser Mentalität so wenig Überlegung auf allen Seiten zugrunde zu liegen schien: weder hier noch anderswo wurden die Probleme mit Nüchternheit durchdacht. Man ließ sich hineintreiben in Hass, Mißgunst, Furcht und Eifersucht.

Ich habe mich bemüht, in die Beziehungen Deutchlands zur Umwelt die Vernunft zu bringen. Ich habe mich bemüht, die Beziehungen aufzubauen auf ewig als richtig erwiesenen Grundsätzen menschlicher Zusammengehörigkeit und menschlicher Gemeinschaftsarbeit.

Ich habe versucht, der Welt und dem deutschen Volk klarzumachen, dass Europa ein kleiner Begriff ist, dass in diesem kleinen Europa seit Jahrhunderten tiefe Verschiebungen nicht mehr stattgefunden haben, dass es sich hier in Europa um eine Völkerfamilie handelt, dass die einzelnen Mitglieder dieser Familie in sich aber unendlich gehärtet sind. Dass sie Nationen darstellen, erfüllt von Traditionen, zurückblickend auf eine große Vergangenheit, eine eigene Kultur ihr eigen nennen und mit Stolz auf die Zukunft hoffen. Ich habe mich bemüht, unserem Volk und darüber hinaus auch den anderen begreiflich zu machen, dass jede hasserfüllte Auseinandersetzung nur ganz vorübergehend kleine Erfolge zeitigt.

Die europäischen Grenzen der Staaten können wechseln – ihre Völker bleiben stabil! Staatsgrenzen kann man verändern, Volksgrenzen sind geradezu unveränderlich geworden!

Es gibt keine leeren Räume in Europa, in die die Massen in Europa hineinströmen können. Es gibt keine ungehärteren Völker in Europa, die ohne Weiteres ihrem Wesen entfremdet werden könnten. Es gibt  aber auch keine Notwendigkeit, und es ist daher ohne Sinn, zu versuchen, Völker ihrer Eigenart zu entkleiden, um ihnen eine Fremde aufzuzwingen. Ich habe mich bemüht, von dieser ganz nüchternen Erwägung aus das Verhältnis Deutschlands zu seiner Umgebung zu bessern, und es war nicht erfolglos.

Vor drei Jahren, als Deutschland im tiefsten Gegensatz zu Polen stand, gelang es mir, diese Spannungen allmählich zu mildern, und dank des tiefen Verständnisses eines anderen großen Führers und Staatsmannes ist es gelungen, langsam zwei Völker einander zu nähern.

Aus dieser Annäherung kam allmählich eine Verständigung und aus der Verständigung die Überzeugung der Notwendigkeit eines freundschaftlichen Nebeneinanderlebens und daraus wieder langsam eine gegenseitige Rücksichtnahme. Ich bin der Überzeugung, dass man einmal nach einer gewissen Zeit nicht mehr verstehen wird, wieso zwei Völker in der Sphäre einer sich bildenden sogenannten “traditionellen Erbfeindschaft” leben konnten. Ich habe mich bemüht, dieses Verhätnis zwischen den beiden Völkern, soweit es Deutschland betrifft, zu normalisieren. Es ist zum Nutzen beider Völker gelungen. Ich habe versucht, diesen selben Gedanken vom Osten nach dem Westen zu übertragen. Auch hier bemühte ich mich. Zum ersten Male glaube ich, als deutschser Nationalsozialist zu zeigen, dass die Fortsetzung dieser sogenannten “Erbfeindschaftslehre” für beide Völker unvernünftig, weil sinnlos, sein muss und auch ist. Gewiss, auch hier werden vielleicht Viele sagen, das sei ein Ideal. Ich glaube aber an dieses Ideal und glaube, dass einmal die Vernunft auch hier triumphieren wird! Jedenfalls glaube ich, dass es notwendig sein wird, alles zu tun, um dieser Vernunft zum Siege zu verhelfen.

Davon geht meine Verständigungspolitik aus, nämlich von dem Gedanken, dass es nur zwei gleichberechtigte Partner oder keine geben kann. Nur aus dieser Gleichberechtigung kann die gegenseitige Achtung kommen, und nur aus der gegenseitigen Achtung kann der Respekt voreinander kommen, und nur aus dem Respekt voreinander kann auch die gegenseitige Rücksichtnahme erwachsen.

Beide Völker haben unzählige Male die Schlachtfelder mit dem Blut ihrer Besten getränkt. Die Grenzen wanderten bald 50-100 Kilometer nach der einen oder anderen Seite. Ein Endergebnis würde auf diesem Wege wohl nie zustande kommen, wohl aber würden die beiden Völker immer wieder ihr bestes Blut verlieren und in der Zwischenzeit unter Sorge und Misstrauen, unter der Furcht und dem Hass auch ihre Wirtschaft leiden lassen. Ich glaube, dass eine ruhige Erwägung auch diesen beiden Völkern einmal den Weg zueinander zeigen muss. Und das bringe ich für die Verständigung mit als der Sprecher von über 67 Millionen Menschen! Dann gibt es viele, die sagen, die Vernunft sei nicht das Entscheidende, sondern da gäbe es andere Imponderabilien zu beachten. Ich glaube, dass es nichts Wertvolles geben kann, was nicht am Ende auch der Vernunft fassbar ist.

Ich wende mich dagegen, dass man in der Staatskunst Auffassungen als richtig hinstellen will, die nicht in der Vernunft zu verankern sind. Man sagt mir manchmal: Aber das war noch nicht da, und die bisherige Staatskunst beweist, dass auf die Dauer das doch nicht möglich ist. Nein, die Staatskunst lehrt umgekehrt, dass auf die Dauer das bisherige Verfahren zu keinem Erfolg geführt hat, und daher lehne ich auch diese Art von Staatskunst ab. Man sagt mir, aber wenn Sie deutscher Nationalist sind, so müssen Sie doch militärische Triumphe wollen. Ich kann nur sagen, mein Ehrgeiz ist nach ganz anderen Triumphen gerichtet. Ich bin deutscher Nationalist und werde mein Volk vertreten mit dem ganzen Fanatismus eines Soldaten der großen Armee von einst.

Ich habe den Ehrgeiz, mir einmal im deutschen Volk ein Denkmal zu setzen. Aber ich weiß auch, dass dieses Denkmal besser im Frieden aufzustellen ist als in einem Krieg. Mein Ehrgeiz geht dahin, dass wir in Deutschland die besten Anstalten für die Erziehung unseres Volkes schaffen. Ich will, dass wir in Deutschland die schönsten Stadien erhalten, dass unsere Straßen ausgebaut werden, dass unsere Kultur sich hebt und veredelt, ich will, dass unsere Städte verschönert werden, ich will auf allen Gebieten des menschlichen Kulturlebens und -strebens Deutschland mit an die Spitze stellen. Das ist mein Ehrgeiz!

Ich will, dass die Arbeitskraft meines Volkes nicht brachliegt, sondern dass sie ausgenützt wird, um uns wieder neue Werte zu schenken. Ich will diese Arbeitskraft umsetzen in Schönheit für unser Volk, in Leben und Freude fur unser Volk. Ich will dafür eintreten, dass dieses Volk ein möglichst sorgenfreies Dasein führen kann. Ich werde eintreten dafür, dass seine Lebensgüter möglichst vernünftig verteilt werden! Allein, ich will nicht, dass ein Anderer sich hier einmischt und glaubt, uns irgend etwas nehmen zu können!

Ich lebe nur meinem Volke, und die nationalsozialistische Bewegung denkt nur an dieses Volk.

Ich lebe nur dem Gedanken an die Zukunft dieses Volkes, sehe vor mir diese unzähligen Millionen Menschen, die schwer arbeiten und so wenig zum Leben besitzen, die oft so viel mit Sorgen zu ringen haben und denen das Glück so selten zuteil wird. Die nationalsozialistische Bewegung will nur diesen Menschen helfen, sie will versuchen, ihr Leben zu erleichtern, es schöner zu gestalten. Sie will zu dem Zweck alle Kräfte der Arbeit, der Genialität, der Organisationskunst in den Dienst dieser Lebenserhaltung stellen.

So bitte ich Sie, gehen Sie an diesem kommenden Wahltag zur Urne. Erfüllen Sie Ihre Pflicht und vergessen Sie nicht: Deutschland wird nicht getragen nur von einem Mann, sondern vom ganzen deutschen Volk. Und ein Mann kann nur so lange Sprecher dieses Volkes sein, solange dieses Volk selbst Mann für Mann und Weib für Weib hinter diesem Manne steht. Nicht meinetwegen bitte ich Sie, an diesem 29. März ihre Pflicht zu erfüllen, sondern um unseres Volkes und seiner Zukunft wegen. Denn wir sind vergänglich, aber Deutschland wird bestehen! Wir können sterben, aber Deutschland muss leben, jetzt und immerdar!

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Aus:

Des Führers Kampf um den Weltfrieden,1936
Zentralverlag der NSDAP., Franz Eher Nachf., München


Eine Klarstellung zur Ostmark und ein Aufruf

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Von Ostmärker

In diesem Beitrag geht es mir um 2 Dinge:

Klarstellung der Begriffe „Österreicher“ und “Ostmärker”

Es gibt deutsche Volksgenossen, welche aus verschiedenen Gründen glauben, sie wären keine ethnischen Deutschen, sondern ein eigenes, ethnisches Volk – eben „Österreicher“.

Der Hauptgrund für diese geistige Verwirrung, denn was anderes ist es nicht, liegt darin begründet, daß die Alliierten nach dem 2. Weltkrieg ein Umerziehungsprogramm für das gesamte deutsche Volk festlegten. Dieses Umerziehungsprogramm, welches als „Re-education of the germans“ bekannt ist, wurde auf die 3 Besatzungskonstrukte BRD, DDR und Österreich angewandt. Das Programm wird bis heute unverändert fortgesetzt (Seit 1990 auf die übriggebliebenen Konstrukte BRD und BRÖ).

Diese Umerziehung bemerkt man am stärksten an den sogenannten „Österreichern“. Während sich deutsche Volksgenossen im BRD-Konstrukt wenigstens noch Deutsche nennen dürfen, wird dies in „Österreich“ aufs Schärfste gesellschaftlich geächtet.

Die Umerziehung der Deutschen im BRÖ-Konstrukt äußert sich in der Umsetzung einer seit 1945 begonnenen Etablierung einer sogenannten „Österreichischen Identität“.

Diese „Österreichische Identität“ äußert sich durch:

- ein Bekenntnis zu einer „österreichischen Nation“

- Verneinung der Zugehörigkeit zum deutschen Volk

- Hervorhebung einer eigenen, „österreichischen Geschichte“

- Hetze gegen die eigenen Volksgenossen im BRD-Konstrukt: „Scheiß Deutsche, Piefke, usw.”

Eine Umerziehung dieser Art ist nichts anderes als geistiger Völkermord.

Jeder bekennende „Österreicher“ ist damit ein Mittäter und Verräter am eigenen deutschen Volk.

Ostmärker zeichnen sich dadurch aus, das sie:

- das Wissen um ihr deutsches Volk und ihrer Abstammung nicht vergessen haben

- sich zum deutschen Volk bekennen und sich auch für ihr Volk einsetzen

Ich hoffe, das möglichst viele „Österreicher“ diesen Artikel lesen und einmal in Ruhe darüber nachdenken.

Jeder „Österreicher“ kann diesen Zustand beenden, indem er diesen politischen Begriff nicht mehr auf sich und auf die restlichen Ostmärker bezieht und anwendet.

„Österreicher“ ist nichts anderes wie „Jugoslawe“ – ein politischer Begriff, welcher völkerrechtswidrig auf Teile eines Volkes gelegt wurde.

„Österreicher“, WACHT AUF!

Zum Abschluß dieses Artikels möchte ich noch einen kleinen Aufruf starten:

Jeder Ostmärker, welcher sich auf meinem Blog „verirrt“ hat und mithelfen möchte, dieses völkerrechtswidrige Besatzerkonstrukt zu beseitigen, kann mich gerne kontaktieren.

Über kurz oder lang werden die zionistischen Menschheitsverbrecher ihre Lügengebäude BRD und BRÖ nicht mehr aufrecht erhalten können!

Die Wahrheit läßt sich nicht auf ewig unterdrücken!

der Ostmärker

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Quelle: Radio Ostmark


Die deutsche Antarktisexpedition nach Neuschwabenland kehrt am 12.4.1938 nach Hamburg zurück.

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Die Deutsche Antarktisexpedition 1938–1939 unter Alfred Ritscher verließ mit dem 8.000 BRT-Schiff „Schwabenland“ und den beiden Dornier Wal-Flugbooten „Boreas“ und „Passat“ am 17. Dezember 1938 Hamburg.

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Die Expedition hatte den Auftrag, im Südsommer eine noch völlig unerforschte Region östlich des Greenwich Meridians mit zwei Dornier Wal Flugzeugen photogrammetrisch aufzunehmen. Ziel war die Konstruktion einer Landkarte, mit der ein Besitzanspruch an diesem Küstenabschnitt angemeldet werden konnte.

Nach erreichen der südlichen Packeisgrenze überflogen die Flugboote systematisch ein breites Küstengebiet und machten Luftaufnahmen. Die genaue Lage des Landstriches, den Ritscher nach seinem Expeditionsschiff „Neuschwabenland“ benannte, wurde später bekanntgegeben: Zwischen 71 und 74 Grad Süd, 17 Grad Ost und 12 Grad West. In diesem Gebiet lag ein 1.000 Kilometer langer, 100 Kilometer breiter Gebirgszug mit Gipfeln von 3.000 bis 3.500 Metern Höhe. Bei der Erkundung wurden fast 600.000 Quadratkilometer Fläche überflogen und mit Zeiss Reihenmesskameras RMK38 mit nahezu 11.000 Bildern dokumentiert. Knapp 1/5 der antarktischen Fläche wurde so erstmals kartiert und gleichzeitig als deutsches Reichsgebiet deklariert, wobei die beiden Flugzeuge tausende kleiner Hakenkreuze abwarfen. Dabei entdeckte der Flugkapitän Richard Heinrich Schirmacher erstmals und unvermutet eisfreie Gebiete mit vielen Süßwasser-Seen, weshalb bis heute dieses 100 Meter hohe Plateau als Schirmacher-Oase oder Schirmacher-Seenplatte bezeichnet wird. Zudem wurden eine Reihe von deutschen Fahnen direkt am Boden gehisst.

Die Inbesitznahme durch das Deutsche Reich ist völkerrechtlich voll gültig!

Die Schwabenland mit dem Katapultflugzeug „Nordmeer“

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Eine der damals angefertigten Photografien des Reichsgebietes Neuschwabenland mit dem Ritscher-Gipfel

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Die Schwabenland beim Katapultabschuß eines ihrer Flugboote

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Fahnenhissung auf Neuschwabenland

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Das für das Reich in Besitz genommene Gebiet

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Quelle: Metapedia


Tierschutz im Nationalsozialismus

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Adolf Hitler liebte bekanntlich seine Schäferhündin Blondie sehr sowie Tiere im Allgemeinen. Deshalb war er auch Vegetarier. Seine besondere Leidenschaft galt den Hunden. Am 24. November 1933 (noch im Jahre der Machtübertragung) wurde das erste deutsche Tierschutzgesetz verabschiedet. Hermann Göring verabschiedete  noch 1933 einen Erlass gegen die Vivisektion an Tieren.

Adolf Hitler und sein Hund Blondie

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“Für den deutschen Menschen sind die Tiere nicht nur Lebewesen im organischen Sinne, sondern Geschöpfe, die ein eigenes Empfindungsleben führen, die Schmerz empfinden, Freude, Treue und Anhänglichkeit empfinden”,

schrieb Göring. Er wandte sich dagegen, Tieren bei lebendigem Leib das Herz freizulegen, den Schädel aufzumeisseln oder Gliedmassen abzuschneiden,

“um zu beobachten, wie die Organe arbeiten und was für Folgen nach dem Verlust derselben auftreten”.

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Adolf Hitler mit seinem Hund

Der Historiker Daniel Heintz stellte im Oktober 2008 sein neues Buch mit dem Thema Tierschutz im Dritten Reich vor.

“Tierschutz im Nationalsozialismus – Moralischer Idealismus im Gegensatz zu “unmenschlicher Tyrannei”?

Diese Gegenüberstellung wird in den meisten der wenigen Publikationen zu diesem Thema aufrecht erhalten. In seinem Buch wird erstmals das Thema Tierschutz im dritten Reich umfassend, objektiv und auf wissenschaftlicher Basis dargestellt. Es wurde aufgezeigt, dass die Verknüpfung von Tierschutz und nationalsozialistischer Weltanschauung tiefgreifend und in sich logisch war. Damit entzieht das Buch dieses Thema der Polarisierung zwischen hoher Ethik der Tierschutzes einerseits und einer gegenwärtig im Sinne der politischen Korrektheit als rein verdammenswert wahrgenommenen Epoche deutscher Geschichte andererseits und reiht es sachlich in die Grundsatz- und Alltagspolitik des nationalsozialistischen Deutschlands ein.

Dr. Krochmalnik, Dozent an der jüdischen Hochschule in Heidelberg, sagte über den Tierschutz im Dritten Reich:

“Die Nazis führten gleich nach der Machtübernahme eine vorbildliche Tierschutzgesetzgebung ein.”

Die Nationalsozialisten setzten Tier- und Naturschutz in Gesetze um. Adolf Hitler war Tierversuchsgegner, Tierliebhaber, Vegetarier und Naturschützer.

Adolf Hitler mit Leckerli für Blondie

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Reichsbauernführer Walther Darré sorgte persönlich dafür, dass der Führer immer frisches Bio-Gemüse bekam.

Lina Hähnle versicherte, dass Adolf Hitler

“seine schützende Hand über die Hecken” hielt und für “verstärkten Vogelschutz” eintrat.

Heinrich Himmler pries in einer Rede die alten Germanen, die

“von der göttlichen Ordnung der ganzen Pflanzen- und der ganzen Tierwelt überzeugt waren”.

Er sprach über die Rechte von Mäusen und Ratten und warnte davor, über solche Betrachtungen zu lachen.

“Es wäre besser”, meinte er, “wir pietätlosen Menschen würden unser Haupt neigen vor der Tiefe und Größe dieser Weltanschauung.”

Heinrich Himmler war für den Erhalt anderen Lebens sehr sensibel, er sagte:

“Es hat mich außerordentlich interessiert, neulich zu hören, dass noch heute die buddhistischen Mönche, wenn sie abends durch den Wald gehen, ein Glöckchen bei sich tragen, um die Tiere des Waldes, die sie zertreten könnten, zum Ausweichen zu veranlassen, damit ihnen kein Schaden zugefügt wird. Bei uns aber wird auf jeder Schnecke herumgetrampelt, jeder Wurm wird zertreten.”

Der SS-Führer wird von einigen Historikern zum “grünen Flügel” der NSDAP-Leitung gezählt, ebenso wie Darré, Rudolf Hess, Fritz Todt und Alwin Seifert. Sie schwärmten für regenerative Energien, alternative Heilkunst und Bio-Landwirtschaft. Manche von ihnen sympathisierten zeitweise mit Steinerschen Lehren. Himmler ließ von der SS biologisch-dynamische Versuchshöfe betreiben, unter anderem im KL Dachau. Hermann Göring sorgte dafür, dass nach der Machtergreifung 1933 als erstes ein neues Tierschutzgesetz verordnet wurde und zwei Jahre später ein Naturschutzgesetz. Beide wurden von der Bundesrepublik weitgehend übernommen und galten noch lange als vorbildlich.

Adolf Hitler erließ sogar ein Gesetz gegen die Haltung von Fischen in einem GoldfischglasIm ersten deutschen Tierschutzgesetz vom 24. November 1933 heißt es im Paragraph 1 unter Abschnitt 1:

“Verboten ist, ein Tier unnötig zu quälen oder roh zu misshandeln. Ein Tier quält, wer ihm länger dauernde oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden verursacht; unnötig ist das Quälen, soweit es keinem vernünftigen, berechtigten Zweck dient.”

Diesem Grundsatz folgend, werden im weiteren Gesetz “Haltung, Unterbringung und Beförderung” geregelt; detaillierte Bestimmungen gibt es auch zu Züchtung und vor allem zu Tierversuchen.

Adolf Hitler pflegt ein Reh

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Die Naturschutzverbände stimmten dieser Politik zu. Der Reichsbund Vogelschutz, Vorläufer des heutigen NABU, wurde dafür mit einer Monopolstellung belohnt (andere Vogelschutzverbände traten bei), die die Umsätze des Vereins von 45.000 Reichsmark (1932) auf 85 000 Reichmark (1941/42) steigerten. Auch der Bund Naturschutz in Bayern (die Kernorganisation, aus der später der B.U.N.D. entstand) bemerkte 1933:

“Keine Zeit war für unsere Arbeit so günstig, wie die jetzige unter dem Hakenkreuzbanner der nationalen Regierung.”

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Adolf Hitler mit “Wolf”

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Zitate

“Wer Tiere quält ist unbeseelt, weil Gottes guter Geist ihm fehlt.”

Johann Wolfgang Goethe

“Die Welt ist kein Machwerk, und die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig.“ 

Arthur Schopenhauer

“Die vehemente Rechtlosigkeit der Thiere, […] daß es gegen Thiere keine Pflichten gäbe, ist geradezu eine empörende Roheit und Barbarei des Occidents, deren Quelle im Judenthum liegt.“ 

Arthur Schopenhauer

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Adolf Hitler – Friend of Animals

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Tierschutz im Nationalsozialismus

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Selbstredend

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Der konträre Gegensatz dazu: Tierhaltung in Zeiten der Globalisierung

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Quelle: Metapedia



DER BROMBERGER BLUTSONNTAG

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Von B. Unger

„Als einer der ersten Soldaten, die Bromberg nach diesen Morden an den Volksdeutschen betreten haben, bin ich zu folgender Feststellung verpflichtet: Alles, was über diesen Blutsonntag geschrieben und erzählt worden ist, kann nur ein Schatten der Wirklichkeit sein. Der tatsächliche Wahnsinn ist nicht zu beschreiben und für den Nichtaugenzeugen unglaubhaft. Nach fast 50 Jahren fahre ich heute noch in manchem Traum durch die Spaliere der zur Unkenntlichkeit zerhackten Leiber der deutschen Bevölkerung. Das deutsche Volk, besonders die Jugend, wird grausam belogen. Die Wahrheit wäre für die Umerzieher wohl auch gefährlich.“

So die Aussage des Augenzeugen J. Wichmann, Weißenborn, in der DNZ vom 8.11.1985.

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Was war das, der „Bromberger Blutsonntag“?

In allen uns erreichbaren Schulbüchern für Geschichte finden wir nichts zum Begriff „Bromberger Blutsonntag“ oder „Bromberg“. Es ist nur eines der vielen Massenverbrechen an Deutschen sowohl vor Kriegsbeginn als auch danach, die in den Schulbüchern verschwiegen werden. In allen durchgesehenen Schulbüchern wird lediglich der Kriegsausbruch geschildert, und zwar in folgender Weise:

„In den Morgenstunden des 1. Sept. 1939 überschritten die deutschen Heere ohne Kriegserklärung die polnische Grenze … Die ehemals deutschen Gebiete Polens, aber auch solche mit rein polnischer Bevölkerung, wurden mit dem Deutschen Reich vereinigt, der Rest Westpolens wurde zu einem ‘Generalgouvernement Polen’ umgeschaffen und der deutschen Regierung unterstellt. Für die polnische Bevölkerung begann damit eine lange Leidenszeit. Sowohl von deutscher wie von russischer Seite wurde sie bedrückt, durch Hunger niedergehalten; polnisches Eigentum wurde zerstört oder enteignet; die Bevölkerung wurde zu Zwangsarbeiten eingezogen oder wanderte in deutsche oder russische Konzentrationslager. …“ 

- (Rückert/Lachner, Grundriß der Geschichte, Paderborn 1971) -

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Die Vorgeschichte

Durch die von England und Frankreich im März 1939 den Polen gegebene bedingungslose Garantieerklärung, im Falle eines bewaffneten Konfliktes auf Seiten Polens in den Krieg zu ziehen, wurden die Polen geradezu ermutigt, jede nur denkbare Provokation gegen Deutsche in ihrem Machtbereich und gegen das Deutsche Reich zu begehen und den blutigen Terror gegen die Volksdeutschen ins Grenzenlose zu steigern.

Der polnische Marschall Rydz-Smiglj erklärte im Sommer 1939:

Polen will den Krieg mit Deutschland, und Deutschland wird ihn nicht vermeiden können, selbst wenn es das wollte.“

Auch diese Erklärung war natürlich das Ergebnis der englisch-französischen Garantie, ebenso wie die für ganz Europa tragische Ablehnung des sehr maßvollen Angebotes des Reiches vom 28. August 1939. Dieses Angebot sah vor, dass Danzig, dem Willen seiner rein deutschen Bevölkerung entsprechend, zum Reich zurückkehrt, in Westpreußen (Korridor) eine Volksabstimmung stattfindet und dem Unterlegenen bei der Volksabstimmung eine exterritoriale Straßen- und Bahnverbindung durch dieses Gebiet gestattet wird. Außerdem sollte den Minderheiten gegenseitig voller Schutz gewährt werden. (Deutsches Angebot!)

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Eine friedlichere und gerechtere Lösung ist gar nicht denkbar!

Im Wissen um die Garantie aber verbreitete die polnische Presse in den Monaten April bis September 1939 wahre Hassorgien gegen das altansässige Deutschtum und gegen das Deutsche Reich. Bald flogen Steine in die Fensterscheiben deutscher Häuser, bald wurden friedliche deutsche Bürger von Polen überfallen und deutsche Frauen und Kinder auf offener Straße niedergeschlagen. Zu Tausenden wanderten Volksdeutsche in Kerker und polnische Konzentrationslager. Das Eigentum der Volksdeutschen wurde zerstört, beschlagnahmt und enteignet und je näher der von den Polen provozierte Kriegsausbruch kam, desto stärker wurde der polnische Terror. Die Zahl der internierten und nach Osten verschleppten Deutschen erreichte schließlich 50.000. Tausende davon sind dabei den Strapazen erlegen oder wurden gewaltsam ums Leben gebracht. Nur durch den raschen Vormarsch der deutschen Truppen wurde den überlebenden Volksdeutschen das gleiche Schicksal erspart.

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Der Höhepunkt der Mordorgien

Vom 31. August 1939 an mußte jeder Volksdeutsche in Polen, ob Mann, Frau oder Kind, in jeder Minute um sein Leben bangen. In allen Städten und Dörfern begann die schauerliche Jagd auf die Deutschen. Die polnischen Polizei- und Armeebehörden sahen diesem entsetzlichen Treiben des aufgeputschten polnischen Gesindels nicht nur tatenlos zu, sondern beteiligten sich vielfach an diesen Gewaltverbrechen.

Der Blutsonntag von Bromberg am 3. September 1939 war der grauenhafte Gipfelpunkt in dieser Mordorgie, der Höhepunkt des zwanzigjährigen polnischen Vernichtungskampfes gegen die deutsche Volksgruppe.

In und um Bromberg wurden tausende Volksdeutsche ermordet, die nicht rechtzeitig vor den polnischen Mordbanden fliehen konnten. Die Tatsache, dass die Rollkommandos meist aus Ortsfremden bestanden und Listen in den Händen hatten, beweist, dass diese Verbrechen nicht nur geduldet, sondern gelenkt und geplant wurden. Anhand dieser Listen durchsuchten die Mordbanden die Häuser der Volksdeutschen, führten sie ab oder erschossen sie an Ort und Stelle. Unfassbar dabei die Gehässigkeit des polnischen Klerus! Nachdem schon am 3. Juli 1939 auf Anordnung der polnischen Kirchenbehörde der katholische Gottesdienst in deutscher Sprache verboten worden war, hetzten die Priester in den Gottesdiensten die Polen auf, die Deutschen „auszurotten“ (so wörtlich aus einem Vernehmungsprotokoll). Nun, an diesem Blutsonntag gaben die Pfarrer der Jesuitenkirche am Marktplatz an den Pöbel Waffen aus. Es begab sich, dass Polen vor dem Kirchgang ihren deutschen Nachbarn noch grüßten und nach dem Kirchgang auf ihn schossen. Es spielten sich grauenvolle Geschehnisse ab, die das menschliche Hirn nicht fassen konnte, sofern es nicht abartige Hirne waren, in denen die Taten ersonnen waren. Wer nicht in seiner Wohnung oder im Keller seines Hauses erschossen worden war, wurde zumeist gefesselt oder mit anderen zusammengebunden aus der Stadt geführt und dort auf die verschiedensten Arten geschunden, verstümmelt und ermordet. Auch Militäreinheiten beteiligten sich an dieser Tötung gefesselter, verschleppter Volksdeutscher. Tagelang lagen die Toten noch auf den Feldern, in den Höfen und Gärten oder vor ihren Häusern, manchmal nur mit Zweigen und Laub bedeckt oder oberflächlich verscharrt. Viele lagen zu zweit oder zu dritt mit Stricken zusammen gefesselt am Straßenrand, viele Opfer wurden erst später an entlegenen Orten aufgefunden, viele blieben für immer vermisst. Die gefundenen Leichen wiesen kaum zu schildernde Verstümmelungen auf.

Über 900 Deutsche fanden ihre letzte Ruhe auf dem Ehrenfeld des evangelischen Neuen Friedhofs in Bromberg, auf dem heute Hochhäuser stehen. Allein in und um Bromberg wurden mindestens 5.437 – eine durch internationale Zeugen überprüfte Zahl – Deutsche unter grauenvollen Umständen ermordet. Über die Gesamtzahl der Toten der polnischen Massaker von 1939 gibt es bis heute keine genauen Zahlen. Der ostdeutsche Historiker Theodor Bierschenk nannte im Jahr 1954 die Zahl von 12.857 identifizierten Toten, die sich – nach Feststellungen der seinerzeitigen ‘Gräberzentrale Posen’ – auf 15.000 Tote erhöht hat. Die gleichen Opferzahlen nannte im Jahr 1955 der aus Lodsch stammende sozialdemokratische Publizist Otto Heike.

Alles das, worüber wir hier mit Schaudern berichten, ereignete sich vor bzw. in den ersten Tagen des Krieges.

Wenn bis heute in den Schulbüchern alle Verbrechen an Deutschen vor, im und besonders nach dem Kriege verschwiegen, verharmlost oder als verständliche Revanche entschuldigt werden – was natürlich auch falsch, rechtswidrig und unmoralisch ist – so gibt es für diese Verbrechen an Deutschen vor dem Einmarsch 1939 nicht die geringste Rechtfertigung.

All diese Verbrechen waren Ausdruck eines polnischen Größenwahns, den der flämische Beobachter Ward Hermanns am 3. August 1939 wie folgt beschrieb:

„Die Polen haben das letzte Gefühl von Maß und Größe verloren. Jeder Ausländer, der in Polen die neuen Karten betrachtet, worauf ein großer Teil Deutschlands bis in die Nähe von Berlin, weiter Böhmen, Mähren, die Slowakei und ein riesiger Teil Rußlands in der überaus reichen Phantasie der Polen schon annektiert sind, muß denken, daß Polen eine riesige Irrenanstalt geworden ist.“

Dazu kam ein grenzenloser Deutschenhass mit dem Ziel, unser Volk langsam aber sicher zu vernichten. Im Rahmen dieser Zielsetzung war der „Bromberger Blutsonntag“ wie unzählige andere Verbrechen an Deutschen im Frieden und vor dem Einmarsch der deutschen Truppen nur ein Bruchteil und ein Auftakt dessen, was dann in – und besonders nach – dem Zeiten Weltkrieg an millionenfachem Massenmord an Deutschen begangen wurde.

Da nach allem, was uns gelehrt wird, die Voraussetzung für die Versöhnung der Völker eine immerwährende Erinnerung und ein Wachhalten der geschehenen Verbrechen ist, sollte dieses Blatt als Ersatz für fehlende oder verfälschte Schulbücher als Unterrichtsmaterial an allen bundesdeutschen Schulen Eingang finden.

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Quelle: Unabhängige Nachrichten, Bochum 1987

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Hier noch ein Video zum Bromberger Blutsonntag:

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Anhang:

Dwinger, Edwin – Der Tod in Polen – Die volksdeutsche Passion (1940, 61 S., Text)

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Wurde der Kaiser “abgedankt” ? – Er wurde!

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Einleitung

Die Vorgänge, die sich in den ersten Novembertagen des Jahres 1918 im großen Hauptquartier in Spa abspielten, zählen wohl zu den Ereignissen des 1.Weltkriegs, die mit den meisten Legenden behaftet sind. Die Ursache dafür liegt wohl einerseits darin begründet, dass bei dem Ablauf nicht immer der gleiche Kreis von Personen beteiligt war, andererseits bei der Schilderung der Darstellungen bei einigen Autoren unterschwellig ein “Rechtfertigungssyndrom” auftritt, was dem Wahrheitsgehalt nicht unbedingt förderlich ist. So ist es natürlich im Nachhinein äußerst schwierig, eine lückenlose historisch einwandfrei gesicherte Schilderung zu erhalten. In dieser Abhandlung soll daher der Versuch unternommen werden, die einzelnen Aussagen zu sammeln und gegenüber zu stellen, um so Fakten und Eventualitäten besser erkennen zu können.
Es muss noch angemerkt werden, dass bei den wörtlichen Zitaten die wenigen Erläuterungen des Verfassers in kursiv dargestellt werden.

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Die Darstellung von Kaiser Wilhelm II.

Als Grundlage sollen die Darstellungen des Hauptbeteiligten, Kaiser Wilhelm II. dienen. Es ist ein Gebot der Fairness, ihn zuerst zu Wort kommen zu lassen. In seinem Buch “Ereignisse und Gestalten 1878-1918″ hat er diesem Thema mehrere Seiten gewidmet.

Im Zusammenhang mit der letzten Wilsonnote taucht zum ersten mal der Begriff “Abdankung” auf. Die Antworten der deutschen Regierung wurden unter Federführung des Staatssekretärs des Äußeren, Herrn Solf, formuliert. Nachdem dieser, auf Verlangen des Kaisers, den Entwurf vorgetragen hatte, entspann sich ein kurzer Wortwechsel, indem Solf u.a. sagte, von der Abdankung “sprächen ja doch schon alle Leute an allen Straßenecken”. Weiter bemerkte der Staatssekretär quasi als Trost, dass, wenn der Kaiser ginge, er dann auch nicht weiterdienen könne. Wie glaubwürdig solche Aussagen waren, zeigt sich daran, dass der Kaiser gestürzt wurde – Herr Solf aber blieb!.

In den nächsten Tagen, so schreibt der Kaiser weiter, kamen verschiedene Herren zu Besuch, die den Versuch unternahmen, ihn zur Abdankung zu bewegen. So sprach der Minister des Inneren, Herr Drews, längere Zeit mit ihm und schilderte die bekannten Vorgänge in der Presse und der Hochfinanz. Er betonte ausdrücklich, der Reichskanzler habe zur Frage der Abdankung selbst keine Stellung genommen. Der Kaiser hatte aber den Eindruck, ihm solle suggeriert werden, er selbst solle zu dem Schluss kommen, abdanken zu müssen. Kurz darauf erfuhr der Monarch, dass einer seiner Söhne (welcher ?) vom Reichskanzler aufgesucht worden war, um die Mission von Drews zu übernehmen. Der Sohn hat es mit Entrüstung abgelehnt, seinem Vater die Abdankung vorzuschlagen.

Als General Groener von einem Besuch in Berlin zurückkam, meldete er dem Kaiser, dass die Hetze gegen ihn in vollem Gange und die Abdankung daher kaum mehr zu vermeiden sei.

Am Morgen des 9.November ließ der Reichskanzler Prinz Max v. Baden nochmals, wie schon am 7., mitteilen, die Sozialdemokraten, auch die sozialdemokratischen Staatssekretäre, verlangten die Abdankung. Auch die übrigen Mitglieder der Regierung sowie die Mehrheitsparteien im Reichstag sehen die Dinge jetzt so. Der Kanzler bitte, sofort abzudanken, da sonst in Berlin Straßenkämpfe mit Blutvergießen zu erwarten seien, im Kleinen hätten sie schon begonnen.

Kaiser Wilhelm rief sofort den Feldmarschall v. Hindenburg und General Groener zu sich. Letzerer meldete, die Armee könne nicht mehr kämpfen, sie wolle und brauche Ruhe, der Waffenstillstand müsse angenommen werden. Auch die Verpflegungsfrage sei zu einem ernsten Problem geworden, die Aufrührer hätten die Heeres-Verpflegungsmagazine sowie die Rheinbrücken besetzt, die Armee sei vom Nachschub abgeschnitten.

Dann trafen auch der Kronprinz, Oberbefehlshaber der “Heeresgruppe Kronprinz Wilhelm” und sein Chef des Generalstabs, General Graf v. d. Schulenburg ein. Der Kaiser schreibt weiter, dass während dieser Besprechung mehrere telephonische Anrufe aus Berlin gekommen seien, die stark gedrängt hätten und das sogar Gefahr im Verzuge sei. Der Kriegminister meldete, dass Teile der Truppen in Berlin zu den Aufständischen übergegangen seien.

Unter diesen dramatischen Umständen reifte nun bei dem Monarchen der Gedanke, zwar der Kaiserwürde zu entsagen, n i c h t aber als König von Preußen abzudanken, sondern als solcher bei seinen Truppen im Felde zu bleiben. Dem Reichskanzler wurde dieser Entschluss dann übermittelt. Daraufhin kam die überraschende Antwort, “… dieser Entschluss komme zu spät!” Prinz Max v. Baden hatte von sich aus die noch gar nicht erfolgte Abdankung sowie den Thronverzicht des überhaupt nicht gefragten Kronprinzen kurzweg verkündet. Er hatte dann die Regierung an die Sozialdemokraten abgegeben und Herrn Ebert als Reichskanzler berufen.

Das alles war gleichzeitig auch durch Funkspruch verbreitet worden. Dadurch wurde dem Kaiser eine Entscheidung förmlich aus der Hand genommen. Die Armee wurde daraufhin durch den fälschlichen Glauben, dass ihr Kaiser und König sie tatsächlich im kritischsten Augenblick verlassen hätte, auf das Schwerste erschüttert.

Die Lage war nun äußerst schwierig geworden. Bei den zur Sicherung des großen Hauptquartiers in Spa anrückenden Truppen konnte man nun nicht mehr unbedingt auf ihre Zuverlässigkeit bauen. Auch bestand die Gefahr, dass von Aachen und Lüttich heranrückende aufrührerische Soldaten sich Gefechte mit loyalen Truppen liefern würden. Der Kaiser schreibt, dass seine Berater ihm jetzt empfahlen, das Heer zu verlassen und einen neutralen Staat aufzusuchen, um einen Bürgerkrieg zu vermeiden. Dass der Monarch daraufhin furchtbare innere Kämpfe bestehen musste, ist ihm wohl abzunehmen. Dennoch, der Gang in das Exil nach Holland war nun unvermeidlich geworden.

Soweit die Darstellung der Abläufe aus Sicht des Kaisers selbst. Auch wenn nicht sehr detailliert berichtet wird, so ist doch zu erkennen, dass,

  • 1. der Druck auf den Monarchen durch die propagandistischen Umtriebe der Revolution in der Öffentlichkeit immer größer geworden war.
  • 2. die Politiker nicht willens oder auch nicht fähig waren, m i t dem Staatsoberhaupt eine gemeinsame Lösung zu suchen.
  • 3. die Militärs keine Möglichkeit sahen, in dieser Situation Garantien für bestimmte Truppenteile angeben zu können.
  • 4. der Kaiser somit völlig allein gelassen war und noch nicht einmal eine eigene Entscheidung mehr treffen konnte, unabhängig davon, ob sie falsch oder richtig gewesen wäre.
  • 5. es a l l e n Beteiligten an dem Weitblick fehlte, zu erkennen, was d a n a c h kommen könnte. Man sah nur in blindem Aktivismus das Jetzt, vor der ferneren Zukunft verschloss man die Augen.
  • 6. staatsrechtliche Prinzipien und Rechtssicherheit schlichtweg nicht mehr galten, “man machte ja Revolution”.

So kann man die Dinge nun sehen, wie man will. Fest steht, dass der Kaiser am 10.November 1918 in das Exil nach Holland gegangen ist. Aber klar ist im Detail noch immer nicht, wieso sich die Dinge doch so dramatisch zugespitzt haben, dass dieser Schritt unumgänglich wurde. Deshalb wollen wir uns jetzt den Aufzeichnungen eines Mannes zuwenden, der wohl so häufig wie kein anderer zu der damaligen Zeit aus rein dienstlichen Gründen in unmittelbarer Nähe der Kaisers gewesen ist.

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Die Schilderung des Oberstleutnant Niemann

Oberstleutnant Alfred Niemann war von August bis November 1918 als Major von der OHL, und zwar vom Feldmarschall v. Hindenburg selbst, zum Kaiser als “persönlicher Generalstabssoffizier” abkommandiert worden. Man kann seine Funktion auch als die eines “Verbindungsoffiziers” zwischen der Spitze der OHL und dem Monarchen beschreiben.

In seinem Buch “Kaiser und Revolution” erläutert er die Vorgänge aus seiner Sicht. Von großer Bedeutung ist hierbei, dass er bei den meisten Gesprächen und den wichtigsten Ereignissen persönlich anwesend war. Hindenburg und Ludendorff hatten dem Major damals vollen Einblick in die militärische Situation gegeben, er war also über die tatsächlichen Verhältnisse an der Front auf das Beste informiert. Oberst Bauer hatte ihn über die Situation in der Heimat in Bezug auf Rüstungsangelegenheiten in Kenntnis gesetzt, Oberst Bartenwerffer über die wichtigsten außenpolitischen Fragen. Auch alle anderen Mitarbeiter in der OHL unterstützten ihn mit Informationen.

Nach seiner Meldung beim Gefolge des Kaisers, so schreibt Niemann weiter, hatte er ein längeres Gespräch mit dem Chef des Militärkabinetts, Freiherrn Marschall. Dieser wies ihn darauf hin, einerseits Rücksicht auf die schwere Verantwortung zu nehmen, die der Kaiser trüge, andererseits hasse der Monarch aber Schönfärberei. Die impulsive Art Wilhelm II. trüge dazu bei, zeitweise Erfolge zu hoch einzuschätzen und Misserfolge schwerer zu nehmen, als sie tatsächlich waren. Freiherr Marschall, so schreibt der Major, hatte damit in wenigen Worten offen und ehrlich wichtige Charakterzüge des Kaisers dargestellt, und Niemann hörte auch in der Zukunft auf die Ratschläge des Chefs des Militärkabinetts.

In der Zeit der Wilsonnoten nehmen in der Presse die Anfeindungen gegen den Kaiser zu. Teils unverhohlen, teils versteckt, wird über eine mögliche Abdankung geschrieben. Tief wirkte auf den Kaiser der Abfall Österreichs.

Am 24. Oktober 1918 wurde beim Monarchen der Inhalt der 3. Wilsonnote bekannt. In ihr stehen die berüchtigten Worte:

“Wenn mit den militärischen Beherrschern und der monarchischen Autokratie … verhandelt werden müsse, oder wenn nur die Aussicht bestände, dass wir (die USA) später mit ihnen zu tun haben bei den internationalen Verpflichtungen des Deutschen Reiches, dann darf Deutschland keinen Frieden verlangen, sondern muss sich ergeben….!

So sprach ein Staatsoberhaupt, das über viel weitgehendere “autokratische” Machtbefugnisse verfügte, als sie der deutsche Kaiser und König von Preußen im Rahmen der Konstitution je besessen hatte! Die Worte, die der amerikanische Präsident gewählt hatte, bedeuteten nichts anderes als die bedingungslose Kapitulation einhergehend mit der zwischen den Zeilen geforderten Abschaffung der Monarchie in Deutschland.

Niemann begleitete den Kaiser am nächsten Tag, dem 25.Oktober, auf einer Fahrt nach Berlin. Hier sprach man häufig über die Reichstagsdebatten der letzten Tage. Ebert hatte dort u.a. gefordert, dass die angekündigte Amnestie

“sich auch auf die unglücklichen Matrosen ausdehnen solle”.

Dabei handelte es sich um jene Subjekte, die wegen schwerer Meuterei verurteilt waren! Der Pole Korsanty durfte es wagen, in den deutschen Reichstag die Worte zu schleudern:

“Beraubt und geplündert haben sie Polen!”.

Er sowohl wie der Elsässer Ricklin und der schleswigsche Abgeordnete Hansen, hatten offen Hochverratspläne geäußert. Auf der Heimfahrt erzählte der Kaiser, der Staatssekretär des Äußeren, Herr Drews, habe u.a. die Beseitigung der Kommandogewalt gefordert. Auch hätten die Mehrheitsparteien den Antrag gestellt, den Fahneneid zu ändern.

Nach einer ziemlich schlaflosen Nacht kam das nächste Problem. Früh am anderen Morgen, dem 26.Oktober, erzählte der Kaiser Niemann, Ludendorff habe eine neue “Kanzlerkrise” heraufbeschworen. Man habe eine Kundgebung an das Heer im Felde und in der Heimat erlassen, die die Beantwortung der Wilsonnote gewissermaßen vorwegnehme. Mitglieder des Kabinetts wären sofort zum kranken Kanzler geeilt und hätten ihm vorgeworfen, er lasse sich seine Politik von der OHL vorschreiben. “Prinz Max hat sein Verbleiben von der des Generals Ludendorff abhängig gemacht”, so äußerte sich der Kaiser. Später erschienen Hindenburg und Ludendorff beim Monarchen. Als sie e i n z e l n das Schloss verließen, wusste Niemann, was die Stunde geschlagen hatte: “Ludendorff war gegangen”!

Der Kaiser erzählte dann anschließend, dass es ihn unendliche Mühe gekostet habe, wenigstens Hindenburg, der auch gehen wollte, zu halten und ihn zu bewegen, doch auf seinem Posten zu bleiben. Dann wurden Gedanken über die Nachfolge geäußert. Schulenburg und Loßberg waren bei den Heeresgruppen unentbehrlich und Seeckt, den man hätte gerne haben wollen, befand sich in der Türkei. Wann könnte er unter diesen Umständen zurückkehren? So fiel die Wahl auf General Groener, dem der Ruf eines vorbildlichen Offiziers und großen Organisators vorauseilte. Auch war er schnell verfügbar.

Am nächsten Tag, dem 27.Oktober, ging die deutsche Antwort auf die Wilsonnote hinaus. In vorsichtiger Umschreibung und diplomatischer Form weist die deutsche Regierung auf die verfassungsmäßigen Veränderungen hin, die in Deutschland schon eingetreten sind.

In einem Gespräch äußert der Kaiser gegenüber Niemann, er habe erkannt, dass die Hetze gegen seine Person ein Kampfmittel der Feinde sei. Wenn es gelänge, die Monarchie zu beseitigen, so würde nach der Zersetzung im Inneren schnell auch der militärische Zusammenbruch erfolgen. Wie recht er damit hatte, konnte er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen.

Aber es gab auch noch Stimmen, dass große Teile des Volkes hinter dem Monarchen standen. Die Kölnische Volks-Zeitung und das Berliner Zentrumsblatt warnten doch eindringlich vor dem zerstörenden Geist des Bolschewismus und fanden würdige Worte ernster Warnungen. Auch fanden Kundgebungen für den Kaiser statt, die dem Monarchen den Rücken stärkten.

Am 28.Oktober teilt Kaiser Karl von Österreich mit, dass sein Land nun in separate Friedensverhandlungen eintrete. Fast wie Hohn klingt es, wenn er schreibt, er würde an der Spitze seiner deutschstämmigen Truppen dafür sorgen, dass der Feind von den Grenzen des Deutschen Reiches ferngehalten würde.

In Berlin brodelt es wie in einem Kessel. Deserteure, Lazarettentlassene, Urlauber, die Elemente der Aufruhr erhalten reichlich Zuzug. Niemann schreibt, er habe den Eindruck, das Kriegskabinett beginne in der Kaiserfrage zu schwanken und Prinz Max v. Baden versuche, durch Mittelsmänner (Drews ?) Druck auf den Monarchen auszuüben.

Nach weiteren Besprechungen am 29.Oktober fährt der Kaiser schließlich am Abend des 30. Von Wildpark nach Spa ab. Am 31., in der Frühe, hatte der Kanzler dann dem Prinzen August Wilhelm einen Besuch abgestattet und ihn aufgefordert, dem Kaiser in Spa die Abdankungsurkunde vorzulegen. Der Prinz lehnte entrüstet ab und schlug vor, dass der Reichskanzler dies doch selber tun möge, er allein wäre schließlich die geeignete Person für eine Solche Handlung. Prinz Max erklärte, er könne das als “Verwandter und Freund” nicht tun, auch wäre er zur Zeit viel zu krank, um derartige Aufregung zu ertragen. Prinz August Wilhelm wies ihn dann darauf hin, dass er unter solchen Umständen doch besser von seinem Amt zurücktrete. Der Reichskanzler lehnte dies mit den Worten ab, dann “stürze alles zusammen”. (Aus dem Tagebuch des Prinzen August Wilhelm von Preußen)

Prinz Max v.Baden versucht aber weiterhin, durch die Beseitigung des Monarchen die monarchistische Institution zu erhalten – die Quadratur des Kreises. So erscheint am 1. November der Minister Drews im großen Hauptquartier in Spa und es findet eine Aussprache statt. Niemann hat daran nicht teilgenommen, er berichtet aber, dass unmittelbar danach der Kaiser ihn freudig gerufen habe und erzählte, die Generale Hindenburg und Groener hätten sich für ihn uneingeschränkt stark gemacht.

“Dass es gerade ein süddeutscher General war (Groener), der so für den Deutschen Kaiser und König von Preußen eintrat, wie hat mir das wohlgetan”.

In weiteren Besprechungen wurde am 2. und 3. November erörtert, wie man der staatlichen Autorität wieder mehr Rückhalt geben könne. An diesem Tage bricht offen die Meuterei in Kiel aus und Graf Andrassy unterschreibt den Waffenstillstand zwischen Österreich und den Alliierten. General Groener, so schreibt Niemann, erklärte:

“Für das deutsche Heer darf es keine Kaiserfrage geben.”

Aber war er auch entschlossen, daraus die Konsequenzen zu ziehen?

Den Kaiser hält es nicht mehr in Spa, er will zu seinen Truppen. Generalfeldmarschall Kronprinz Rupprecht von Bayern und der Oberbefehlshaber der 4. Armee, General Sixt v. Arnim, begleiten den Kaiser bei seinen Besuchen. Er nimmt in persönlichen Gesprächen Anteil an den Sorgen und Nöten der Männer. Stumm und ernst ist die Rückfahrt. Am Abend fallen vereinzelte Bomben in der Nähe des Kaiserzuges, in dem der Monarch logiert.

Am 4. November wächst die Unruhe des Kaisers. Man wartet auf eine Antwort von Wilson. Endlich geht am 5. die Nachricht des Präsidenten ein. Marschall Foch ist ermächtigt, Vertretern der deutschen Regierung die Waffenstillstandsbedingungen mitzuteilen. Aus der Heimat kommen unfassbare Meldungen. Die Aufruhr in Kiel wird nicht eingedämmt, sie greift auf andere Städte über. Nach russischem Muster haben sich Soldaten- und Arbeiterräte gebildet. Auch am 6. November gleichen sich die Meldungen.

Am 7. schließlich proklamiert der Straßenpöbel von München die Errichtung einer demokratisch-sozialistischen Republik Bayern. Staatssekretär Scheidemann stellt ein Ultimatum: Aufhebung der Versammlungsverbote, äußerste Zurückhaltung der Polizei und des Militärs gegenüber Demonstrationen, Umbildung der preußischen Regierung im Sinne der Reichstagsmehrheit, Verstärkung des sozialdemokratischen Einflusses in der Reichsregierung, Abdankung des Kaisers und Thronverzicht des Kronprinzen. Prinz Max v.Baden erreicht durch seine Bitten ein verschieben des Ultimatums um 24 Stunden. Schließlich verrinnt auch der 8. November.

Am 9. wird Niemann in die Operationsabteilung der OHL gerufen. Es sind Nachrichten da, dass die Aufruhr auf Köln, Koblenz und Mainz übergesprungen ist. Die Rheinbrücken sind besetzt, die Verpflegungsfrage wird akut, denn auch die Depots werden geplündert, Verpflegungszüge gestoppt. Und an der Front wird noch immer gekämpft. Doch diese letzten Kämpfer können in wenigen Tagen nicht mehr versorgt werden. Die Lage ist furchtbar. Niemann bespricht sich daraufhin mit Freiherr Marschall. Kennt der Kaiser diese Situation? Schließlich einigt man sich, die OHL soll die Richtigkeit der Nachrichten verbürgen.

Am 9.November ist Niemann wieder bei Groener. Der berichtet, dass zahlreiche Frontoffiziere in Spa eingetroffen seien, um über die Stimmung der Truppe zu berichten. Der Major wird vom Kaiser zu einem kleinen Spaziergang gebeten. Thema ist zuerst die Situation in der Heimat mit den Meutereien. Auch berichtet Niemann über die Situation in den Rheinstädten. Dann erscheint ein Leibjäger und meldet, dass der Feldmarschall v. Hindenburg und General Groener eingetroffen seien. Als der Besprechungsraum betreten wird, befinden sich dort nach Aussage Niemanns noch außer diesen Beiden der Generaladjutant v. Plessen, General Graf v. d. Schulenburg und Staatssekretär v. Hintze. Hindenburg bittet, dass General Groener Vortrag hält, er könne unmöglich seinem König sagen, was gesagt werden müsse.

General Groener schildert die Situation bei den Aufständischen und dem Heere. Ein Kampf sei nun völlig unmöglich geworden, ganz aussichtslos. Die Fronttruppen, namentlich aber die Etappentruppen, seien “verseucht”. Der Kaiser bittet um die Meinung des Grafen v. d. Schulenburg. Dieser revidiert in einigen Punkten die Meinung des Generals Groener und weist daraufhin, dass es durchaus noch Truppen gäbe, auf die man sich unbedingt verlassen könne. Aber diese müssten etwas Ruhe haben, 8 bis 10 Tage würden vergehen. Dann könne man gegen die aufständischen Rheinstädte vorgehen. Auch müsse den Frontsoldaten klar gemacht werden, dass ein Haufen von Drückebergern ihnen die Verpflegung zu sperren drohe.

General Groener widerspricht, dafür sei es jetzt zu spät. Das Heer sei jetzt zu unzuverlässig. Die Parole “Kampf gegen die Heimat” würde ein Blutvergießen entfesseln.

Bei dieser Ausführung, so schreibt Niemann, wurde der Kaiser sehr nachdenklich. Man merkte, wie es in ihm arbeitete. Da bemerkt General Groener:

“Unter seinen Generalen wird das Heer in Ruhe und Ordnung in die Heimat zurückmarschieren, aber nicht unter der Führung Eurer Majestät!”

Der Kaiser ist aufgebracht und will diese Aussage schriftlich. Außerdem sollen alle kommandierenden Generale sich dazu äußern. Er weist auf den Fahneneid hin. Ein General meint, der sei in solcher Lage eine Fiktion.

Da schaltet sich Hindenburg ein und versucht zu vermitteln. Aber nach den Nachrichten aus der Heimat könne weder General Groener noch er eine Verantwortung für die Zuverlässigkeit der Truppen übernehmen. Da meldet ein Adjutant, der Reichskanzler wünsche dringend, den Kaiser am Telephon zu sprechen. Prinz Max spricht von offener Aufruhr und Streiks, nur die Abdankung könne noch das Schlimmste verhindern. Anschließend warnt der Graf v. d. Schulenburg vor voreiligen Entschlüssen. Dann jagt eine Telefonnachricht die andere. Die Reichskanzlei meldet, dass bereits Blut fließe. Da betritt der Kronprinz den Garten und auch Oberst Heye erscheint. Auch er verneint die Frage, ob das Heer zum Kampf gegen die Aufständischen zu gebrauchen sei. Doch die Person des Kaisers werden sie schützen.

Der Monarch entschließt sich, so berichtet Niemann, als Kaiser abzudanken, aber weiterhin König von Preußen zu bleiben. General Graf v. d. Schulenburg und der Staatssekretär v. Hintze sollen den Inhalt einer Entschließung verfassen, die dann nach Berlin gesendet werden soll. Dort hat unterdessen der Reichskanzler Prinz Max v. Baden bewaffneten Widerstand gegenüber den randalierenden Arbeiterzügen verboten, die Soldaten müssen sich beschimpfen und sogar misshandeln lassen. Er überlegt, ob er die Abdankung über den Kopf des Kaisers hinweg verkünden solle.

Da passiert um 2 Uhr nachmittags das Unglaubliche: der kaiserliche Staatssekretär Scheidemann verkündet von der Freitreppe des Reichstages herab die Geburtsstunde der “Deutschen Sozialistischen Republik”. Während also die Fahrzeuge mit den deutschen Unterhändlern auf der Fahrt zu den Waffenstillstandsverhandlungen mit den Alliierten sind, begeht das alte Deutsche Reich Selbstmord! Herr Scheidemann hat den Mut, zu verkünden:

“Das deutsche Volk hat auf der ganzen Linie gesiegt. Das alte Morsche ist zusammengebrochen, der Militarismus ist erledigt! Die Hohenzollern haben abgedankt. Es lebe die Republik!”

In Spa finden nach dem Mittagessen weitere lebhafte Unterhaltungen statt. Der Kaiser entschließt sich, den Oberbefehl über das Heer dem Feldmarschall v. Hindenburg zu übertragen. Auch tauchen Fragen über den Aufenthaltsort des Monarchen auf. Dann wird der Kaiser plötzlich in das Geschäftszimmer gerufen. Dieser springt sofort auf, einige Herren folgen. General Gontard ist eingetroffen. Mit Tränen in den Augen berichtet er:

“Man hat den Kaiser und den Kronprinzen abgesetzt!”

Niemann schreibt, er hatte den Eindruck, der General rede wie im Fieber. Aber dann zeigt Gontard einen Funkspruch. Und wirklich, da steht es schwarz auf weiß. Und Ebert ist zum neuen Reichskanzler ernannt worden. Also ein Staatsstreich, dessen erster Streich eine offensichtliche Lüge ist!

Der Kaiser ist erschüttert.

Dann findet bei dem Generalfeldmarschall v. Hindenburg eine Besprechung statt. Auch unter den Leuten des Sturmbataillons Rohr, dass das große Hauptquartier bewacht, scheint es zu gären. Die Etappe befindet sich in voller Aufruhr, mehrere Grenzbahnhöfe sind von den Marodeuren besetzt. Es werden nun auch Waffen ausgegeben. Für den Kaiser muss ein Zufluchtsort ausgesucht werden, Holland ist in der Nähe.

Es folgt daraufhin eine weitere Besprechung beim Kaiser. Der Feldmarschall bittet den Monarchen, den Übertritt in das neutrale Ausland sofort zu erwägen. Auch die 2. Gardedivision sei nicht mehr zuverlässig. Schließlich wird doch nach einigen Überlegungen der Staatssekretär v. Hintze beauftragt, vorbereitende Schritte für eine Aufnahme in Holland zu unternehmen.

Einige Zeit später kommen v. Hintze und der Generaladjutant v. Plessen nochmals zum Kaiser. Sie schlagen, auch im Auftrag des Feldmarschalls vor, noch in der Nacht abzureisen. Der Monarch ist einverstanden. Aber dann kommen ihm Zweifel. Flucht, so wird man es ihm auslegen. Die Kaiserin schutzlos in Berlin, Kinder und Enkel an der Front! Er will den Befehl am nächsten Tag widerrufen und beim Heer ausharren, komme, was da wolle.

“Dieser Entschluss gab dem Monarchen die Ruhe und Spannkraft zurück”,

so schreibt Niemann.

Am Abend trifft Niemann den Kaiser wieder. Im Hofzug ist helle Aufregung. Der Major erfährt, dass er den Kaiser in das Exil begleiten soll und stellt sich darauf ein. Dann erfährt er, dass der Monarch doch nicht fahren wolle. Dann meldet sich Herr v. Grünau. Er berichtet, die Lage sei unhaltbar geworden. Die Aufstandsbewegung drohe nach Spa überzugreifen. General Groener hatte schon angeordnet, dass verschiedene Häuserblocks zur Verteidigung einzurichten seien. Alle Wege seien verlegt. Der Feldmarschall und der Staatssekretär ließen inständig bitten, keine Stunde mehr zu verlieren. Von dort könne der Monarch auch am Besten für das Wohl der Kaiserin sorgen.

Nach kurzem Überlegen, so schreibt Niemann, antwortete der Kaiser:

“Wenn es denn sein muß! – Aber nicht vor morgen früh!”

Ohne einen weiteren Blick schritt der Monarch dann seinem Wohnabteil zu. Am nächsten Tag erfolgte dann tatsächlich der Übertritt nach Holland in das Exil.

Der Major berichtet dann noch abschließend, dass der Chef des Militärkabinetts, Freiherr Marschall, ihn entließ mit den Worten:

“Ihre Aufgabe ist erledigt. Außerdem gehören sie nicht zum persönlichen Gefolge Seiner Majestät. Man würde sie in Holland internieren.”

Als sich Niemann daraufhin beim Kaiser abmeldete, entließ ihn dieser mit den Worten:

“Leben sie wohl, ich danke ihnen, sie waren mir ein lieber, treuer Begleiter!”

Diese Schilderung lässt uns erkennen, wie dramatisch die Vorgänge waren. Vieles, was der Kaiser in seinem Buch veröffentlicht hat, wird bestätigt und präzisiert. Aber auch Oberstleutnant Niemann war nicht in jeder Minute anwesend. So müssen wir doch noch weitere Augen- und Ohrenzeugen bemühen, um die Vorgänge weiter zu durchleuchten und auch die Darstellung anderer Beteiligter zu erfahren.

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Der Bericht des Kronprinzen Wilhelm

General der Infanterie Kronprinz Wilhelm v. Preußen war zu der Zeit dieser Vorgänge Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Kronprinz Wilhelm. Auch er geht in seinem Buch “Erinnerungen” auf die Ereignisse im großen Hauptquartier im November 1918 ein. Dabei ist von Bedeutung, dass weite Passagen der Ereignisse vom 9. November vormittags, bei denen er nicht selbst anwesend war, von seinem Generalstabschef Graf v. d. Schulenburg erzählt werden. Im Text wird darauf hingewiesen. Auch ist es wichtig, festzustellen, dass Graf v. d. Schulenburg diesen Darstellungen niemals widersprochen hat, sie sind also als glaubwürdig zu betrachten.

Schon im Vorfeld berichtet der Kronprinz von der schwierigen Situation an der Front und einigen persönlichen Erlebnissen. Es ist allgemein bekannt, dass der Thronfolger bei den Soldaten sehr beliebt war. Er hatte immer ein offenes Ohr für ihre Sorgen, sprach sie an, wenn er sie auf dem Marsch traf, verteilte Zigaretten und scherzte mit ihnen. Die Feldgrauen akzeptierten ihn ales “einen von ihnen”. Um so mehr schmerzte ihn der Zustand der Truppe im Oktober 1918.

Er berichtet, dass er auf einer Fahrt mit seinem Ordonanzoffizier Zobeltitz am 5.November erstmals rote Fahnen bei einem in der Nähe von Givet haltenden Urlauberzug erblickte. Sofort ließ er seinen Kraftwagen anhalten und stieg aus. Radaubrüder riefen ihm die damals typischen Parolen entgegen:

“Licht aus! – Messer raus!”.

Der Kronprinz berichtet, dass er die Soldaten zum Aussteigen aufgefordert habe. Es sollen Bayern gewesen sein, die aus Flandern von den schlimmen Rückzugsgefechten kamen. Ein Unteroffizier kam ihm sofort in herausfordernder Weise entgegen. Wilhelm ließ den Mann in barschem Ton Haltung annehmen, und siehe da, er hatte Erfolg. Dann sprach er in eindringlicher Weise mit den Männern und versuchte, ihr Ehrgefühl zu wecken. Daraufhin, so schreibt er weiter, trat ein ganz junger Mann, ein Sachse, wohl gerade 17 Jahre alt, aber mit dem Eisernen Kreuz auf der Brust, vor und sagte:

“Herr Kronprinz, nehmen sie es nicht übel, es sind nur dumme Redensarten, dabei denken wir uns gar nichts, wir haben sie ja alle gern und wissen, dass sie immer für ihre Soldaten sorgen. Sehen sie, wir fahren jetzt schon drei Tage Eisenbahn und sind überhaupt noch nicht verpflegt worden. Kein Mensch kümmert sich um uns, Offiziere sind gar nicht mehr beim Transport. Seien sie uns nicht böse.” Dann sagte er: “Wir wissen, sie haben immer Zigaretten für tüchtige Soldaten bei sich – zu rauchen haben wir auch nichts mehr.”

Der Kronprinz gab, was er hatte, die Situation war gerettet.

Diese Situation zeigt, auf wie schwachen Füßen die Revolution stand. Ruhiges und entschlossenes Auftreten, verbunden mit Zuhören und dem Erkennen der Sorgen und Nöte, konnte die Truppen immer wieder auf einen guten Weg bringen und so manche Eskalation verhindern.

Am 8.November abends wurde der Kronprinz vom Kaiser in das große Hauptquartier nach Spa befohlen, ein Grund wurde nicht genannt. Gegen Mittag am 9. kam er an und wurde vom Hofmarschall General v. Gontard mit ernstem Gesicht empfangen. Dort war seit dem frühen Morgen auch schon sein Chef des Generalstabs, General Graf v. d. Schulenburg, anwesend. Dieser berichtete nun von den Gesprächen des Vormittags und bat den Kronprinzen, auch auf den Kaiser dahin einzuwirken, niemals wieder auslöschbare Entschließungen zu fassen.

Graf Schulenburg erzählte, dass  nach einer Besprechung mit Major Niemann eine weitere stattfand, an der außer diesen Beiden noch der Generaladjutant v. Plessen, Generalfeldmarschall v. Hindenburg, General Groener, General Freiherr Marschall, Staatssekretär v. Hintze und Herr v. Grünau teilgenommen hatten. Hindenburg hätte einleitend gesagt, er müsse um seine Entlassung bitten, da er das, was er aussprechen müsse, seinem König nicht sagen könne.

Dann hatte General Groener das Wort ergriffen. Er sprach über die unhaltbaren Zustände im Heer und in der Heimat. Wankende Truppen, rote randalierende Horden, Verpflegungsprobleme ohne Ende, Hunger, Auflösung und Plünderungen, das war das Bild, das er schilderte. Mit dem Heer kehrt zu machen sei völlig ausgeschlossen, auch sei das ganze Hinterland schon besetzt, einschließlich der Depots, Bahnen, Telegraphen und Brücken. Schulenburg meinte, dass, wenn auch nicht ausgesprochen, in diesen Worten die Aufforderung zur Abdankung lag.

Der Kaiser hätte dann, nach einem kurzen Schweigen, ihn – den Grafen Schulenburg – zur Stellungnahme aufgefordert. Der Generalstabschef hätte daraufhin erwidert, dass nach etwas Ruhe die Truppen durchaus noch einsatzbereit und in der Hand ihrer Führer wären. Schlaf, Verpflegung und ein ruhiges Einwirken auf die Männer sei das Wichtigste. Die Gefahr eines Bürgerkriegs sah Schulenburg nicht, auch die Verpflegungsfrage könne gelöst werden, lediglich die konsequente Niederkämpfung aller Aufständischen in den Hochburgen sowie die tatkräftige Erneuerung der Autorität befürwortete er. Fazit: Kein Abdanken – aber auch kein Bürgerkrieg, nur bewaffnete Wiederherstellung der Ordnung.

Es war also zu einem offenen Gegensatz zwischen den Generalen Groener und v. d. Schulenburg gekommen.

Groener wies dann nochmals eindringlich daraufhin, dass es für solche Maßnahmen zu spät sei, das Heer sei nicht mehr zuverlässig und stehe nicht mehr hinter Seiner Majestät.

Der Kronprinz schreibt weiter, dass Graf v. d. Schulenburg ihm erzählte, während dieses Gesprächs seien laufend telefonische Meldungen aus dem Reichskanzleramt in Berlin eingetroffen, die von blutigem Straßenkampf und Übertritten von Ersatztruppen zu den Revolutionären berichteten. Es wurde auch immer wieder von verschiedenen Seiten die Forderung nach der Abdankung gestellt. Der Wahrheitsgehalt dieser Meldungen konnte allerdings unter den gegebenen Umständen nicht nachprüft werden.

General Graf v. d. Schulenburg sagte dann dem Kronprinzen noch, der Kaiser hätte darauf bestanden, eine schriftliche Meldung über das Gesagte sowohl von General Groener, als auch vom Feldmarschall zu bekommen. Auch solle das Urteil a l l e r Armeeführer der Westfront vorher eingeholt und zur Grundlage dieser Meldung gemacht werden. Einen Bürgerkrieg wolle er auf jeden Fall vermeiden, aber seinen Wunsch, das Heer nach dem Waffenstillstand in die Heimat zu führen, den halte er aufrecht.

Daraufhin, so berichtet v. d. Schulenburg weiter, hätte Groener gesagt:

“Das Heer wird unter seinen Führern und kommandierenden Generalen geschlossen und in Ordnung in die Heimat zurückmarschieren, aber nicht unter der Führung Eurer Majestät!”

Als der Kaiser erregt fragte, wie er darauf komme, Graf Schulenburg würde das anders sehen, antwortete Groener:

“Ich habe andere Nachrichten”.

Der Generalstabschef betonte gegenüber dem Kronprinzen ausdrücklich, welche anderen Nachrichten das denn seien, wäre vom Ersten Generalquartiermeister nicht erläutert worden. Dann erklärte Generalfeldmarschall v. Hindenburg, auch er könne nun nicht mehr aufgrund der Nachrichtenlage von Heer und Heimat die Verantwortung für die Zuverlässigkeit der Truppen tragen. Der Kaiser hatte schließlich die Aussprache geschlossen mit den Worten:

“Melden sie, dass das Heer nicht mehr zu mir steht, dann bin ich bereit zu gehen – aber eher nicht!”

Anschließend hatte General Graf v. d. Schulenburg den Kaiser nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass die Kaiserwürde von der des preußischen Königs scharf zu trennen sei. Auch bedürften die Nachrichten aus Berlin einer intensiven Nachprüfung, ehe sie zur Grundlage von Entschließungen gemacht würden.  Der Kaiser sah dies ein und ordnete daraufhin eine solche umgehend telefonisch beim Generalgouverneur in Berlin an.

Hindenburg, Groener und v. d. Schulenburg seien anschließend im Beratungszimmer zurückgeblieben. Hier schloss sich der Feldmarschall in Bezug auf die Kaiserwürde der Meinung des Generalstabschefs an. Der erste Generalquartiermeister war allerdings skeptisch und meinte, dass dies vor Wochen vielleicht noch möglich gewesen wäre, jetzt sei es aber zu spät.

Einige Zeit später kam von Oberst v. Berge, Chef des Generalstabs beim Gouverneur von Berlin, telefonisch eine Meldung, die die Zustände in der Hauptstadt, wie sie die Reichskanzlei gemeldet hatte, im Großen und Ganzen bestätigte. Dazu kam noch ein Anruf des Reichskanzlers Prinz Max v. Baden, dass der Bürgerkrieg unvermeidlich wäre, wenn der Kaiser nicht in den nächsten Minuten seine Abdankung bekannt geben würde.

Als diese Nachricht dem Kaiser überbracht wurde, war das genau der Zeitpunkt, zu dem General Graf v. d. Schulenburg den eben eintreffenden Kronprinzen von dem bisher Geschehenen in Kenntnis setzte. Von nun an war der Kronprinz selbst anwesend. Er begab sich umgehend mit seinem Generalstabschef, nachdem dieser geendet hatte, zu den andern, die im Garten um den Kaiser versammelt waren. In großer Erregung berichtete dieser nun nochmals dem Kronprinzen, was er eben schon aus dem Munde des Grafen v. d. Schulenburg erfahren hatte. Dabei ging der Kaiser auch auf den Ablauf der Revolution in der Heimat ein und betonte, dass der General Groener einen “Durchbruch nach Innen” für absolut aussichtslos halte.

Der Kronprinz bestätige die Auffassung der Trennung von Kaiser- und Königswürde und lud seinen Vater, der beim Heer bleiben wollte, ein, zu seiner Heeresgruppe zu kommen und mit dieser in die Heimat zu marschieren. Inzwischen war auch noch Oberst Heye, der Vertreter des Generals Groener als Erster Generalquartiermeister, dazugekommen. Dieser berichtete, dass einer Gruppe von Kommandeuren aus der Front die Frage vorgelegt worden war, ob man für den Fall eines Bürgerkrieges in der Heimat auf die Truppen rechnen könne – die Frage sei verneint, die Sicherheit der Truppen von einzelnen der Herren nicht unbedingt verbürgt worden.

Graf v. d. Schulenburg berichtete daraufhin von eigenen Erfahrungen und sprach auch den Fahneneid, an den sich doch noch viele Soldaten gebunden fühlten, an. Hierauf zuckte General Groener mit den Schultern und meinte:

“Fahneneid? Kriegsherr? Das sind schließlich Worte – das ist am Ende bloß eine Idee!”

Es wurde deutlich, so schreibt der Kronprinz weiter, dass sich hier nun zwei Welten gegenüberstanden. Während Graf v. d. Schulenburg dem General Groener vorhielt, er kenne Seele und Puls der Männer vorne gar nicht, kam Staatssekretär v. Hintze mit einer neuen Nachricht. Der Reichskanzler hielte in Berlin die Lage nun für so bedrohlich, dass die Monarchie nicht mehr zu retten sei, wenn der Kaiser nicht sofort abdanken würde.

Lange herrschte tiefes, betretenes Schweigen. Dann beauftragte der Kaiser schließlich v. Hintze, dem Reichskanzler umgehend zu telefonieren, dass er bereit sei, die Kaiserkrone niederzulegen, wenn dadurch der Bürgerkrieg vermieden werden könnte. Er wolle aber König von Preußen bleiben und sein Heer nicht verlassen.

Der Staatssekretär wollte eben gehen, als Graf v. d. Schulenburg bemerkte, diese bedeutungsvolle Entschließung müsse unbedingt schriftlich festgelegt und dann von Seiner Majestät unterzeichnet werden. Der Kaiser stimmte zu und beauftragte Plessen, Marschall, Hintze und Schulenburg, diese Erklärung aufzusetzen und ihm zur Unterschrift vorzulegen.

Kurze Zeit danach kam ein weiterer äußerst wichtiger Anruf aus Berlin. Der Chef der Reichskanzlei, Exzellenz v. Wahnschaffe, drängte nach der Abdankungserklärung. General Graf v. d. Schulenburg antwortete, dass der Entschluss des Monarchen soeben formuliert werde und anschließend an die Reichsregierung abgehen würde.

Der Kronprinz weist in seinem Buch hier ausdrücklich darauf hin, dass das von den Herren vorzubereitende Schriftstück n i c h t die Abdankung als Kaiser, sondern lediglich die B e r e i t w i l l i g k e i t dazu ausdrückte. Staatssekretär v. Hintze sollte es übernehmen, den Wortlaut an das Reichskanzleramt zu telefonieren. Das hätte um ca. 2 Uhr nachmittags passieren sollen. Doch der Beamte sei von einer neuen Mitteilung aus Berlin gewissermaßen überrannt worden.

Der Kronprinz wurde nun mit Graf v. d. Schulenburg zum Kaiser gerufen. Dieser berichtete, er habe eben eine Mitteilung der Reichskanzlei erhalten, dass eine Botschaft über seine Abdankung als Kaiser und König von Preußen und der gleichzeiten Verzichtserklärung des Kronprinzen in gleichem Umfang vom Prinzen Max v. Baden ausgesprochen und durch das Wolffsche Telegraphenbüro verbreitet wäre. Der Prinz sei als Reichskanzler zurückgetreten und zum Reichsverweser ernannt, der sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Friedrich Ebert sei nunmehr Reichskanzler.

Der Staatssekretär v. Hintze berichtete, er hätte eben zu telefonieren angefangen, als er unterbrochen wurde mit dem Hinweis, diese Erklärung nütze gar nichts, es müsse die völlige Abdankung ausgesprochen werden. Hintze verbat sich diese Art und verlas dann die Entschließung. Unmittelbar im Anschluss daran kam von Berlin die Nachricht, dass bereits eine Erklärung über das Wolffsche Telegraphenbüro verbreitet worden sei. Durch Funkspruch hätten auch schon Truppen davon erfahren. Diese Erklärung sagte:

“Der Kaiser und König hat sich entschlossen, dem Thron zu entsagen. Der Reichskanzler bleibt noch so lange im Amt, bis die mit der Abdankung des Kaisers, dem Thronverzicht des Kronprinzen und der Einsetzung der Regentschaft verbundenen Fragen geregelt sind …!”

Staatssekretär v. Hintze berichtete, er hätte daraufhin sofort Protest dagegen erhoben und verlangt, den Reichskanzler persönlich zu sprechen. Dieser sei dann auch an das Telefon gekommen, hatte sich zu der eigenmächtig verfassten und verbreiteten Erklärung bekannt und erklärte, dass er für sie eintrete. Daraufhin entstand eine aufgeregte Diskussion, die schließlich damit endete, dass der Kaiser auf seinem Standpunkt verharrte und anordnete, von den Vorgängen in Berlin umgehend dem Generalfeldmarschall v. Hindenburg Meldung zu machen.

Der Kronprinz verabschiedete sich kurz danach von seinem immer noch tief erschütterten Vater, da ihn die militärischen Geschäfte zu seiner Heeresgruppe zurückriefen. Graf v .d. Schulenburg verblieb noch in Spa. Er schreibt, dass er beim Händeschütteln nicht geahnt habe, dass er den Kaiser erst nach Jahresfrist in Holland wiedersehen würde.

General v. d. Schulenburg hatte, so berichtete er später dem Kronprinzen, noch ein Gespräch mit dem Monarchen, bei dem die Frage des Oberbefehls über das Heer und des Waffenstillstandes behandelt wurde. Der Kaiser entschied letztlich, dass der Generalfeldmarschall v. Hindenburg den Oberbefehl übernehmen und die Verhandlungen führen sollte.

Graf v. d. Schulenburg begab sich dann zur Wohnung des Feldmarschalls, wo dieser mit Groener, Marschall, Hintze und Grünau die Vorgänge besprach. General Groener erklärte, dass militärische Machtmittel zur Wirkung gegen die soeben in Berlin ausgesprochene Abdankung nicht vorhanden seien. Auf Vorschlag von Staatssekretär v. Hintze sollte dann eine Protestnote aufgesetzt werden, die der Kaiser unterschreiben und dann an sicherer Stelle niedergelegt werden sollte. Dann ging es um die Sicherheit des Kaisers und den Ort des Exils. Dabei kam Holland ins Spiel. General Graf v. d. Schulenburg betonte nochmals, dass es ein schwerer Fehler sei, wenn der Monarch das Heer verlassen würde. Er bot nochmals an, der Kaiser solle Aufenthalt bei der der Heeresgruppe Kronprinz Wilhelm nehmen. Dann musste auch er wegen der gespannten Lage an der Front zurückfahren.

Der Kronprinz betont dann, dass er die Einzelheiten des weiteren Verlaufs, die er nun – den Verlauf des Nachmittags und Abend des 9. November betreffend – schildere, von seinem Vater, Herren seiner Umgebung sowie aus ihm zugänglichen Niederschriften einzelner beteiligter Person später erfahren habe.

Danach habe am Nachmittag eine weitere Besprechung stattgefunden. Der Kaiser sei “aufs schärfste” bedrängt worden, die Abdankung auszusprechen und nach Holland zu gehen. Schließlich habe der Monarch doch teilweise nachgegeben, es wurden “vorbereitende Schritte” für eine Reise getroffen. Zu Graf Dohna, der sich aus dem Urlaub zurückmeldete, sagte der Kaiser aber dann u.a., dass er trotz aller Vorschläge in Spa bleiben werde. Seinen zwei Flügeladjutanten gab er den Auftrag, sich Waffen zu besorgen, da der Feldmarschall gesagt habe, es müsse nun auch mit bolschewistischen Angriffen in Spa gerechnet werden. Erst nach dem Abendessen sei es gelungen, durch weiteres Einwirken zu erreichen, dass der Monarch sich nun doch zum Abreisen am nächsten Tag bewegen ließ.

Der Kronprinz bedauert rückschauend, nicht in Spa geblieben zu sein. Dann schreibt er weiter, der einzige Moment für eine Kaiserabdankung wäre Ende August gegeben gewesen, als sowohl Kaiser als auch Volk durch den militärischen Zusammenbruch und die Forderungen der OHL nach einem Waffenstillstand überrascht wurden. Diese Abdankung wäre dann freiwillig erfolgt. Im Oktober sei der Krone ein Recht nach dem andern abgepresst worden. Als Letztes wurde dann die Abdankung gefordert, um so lauter, je mehr die feindliche Propaganda in dasselbe Horn stieß. Der Kronprinz stellt dann in seinem Buch weiter fest, dass die Revolution sich nicht gegen die Person des Kaisers, sondern gegen die Monarchie gerichtet habe. Abschließend beschreibt er nochmals im Rückblick, welchem enormen politischen Druck der Kaiser doch in den letzten Jahren ausgesetzt war und hofft auf Verstehen und Gerechtigkeit gegenüber seinem Vater.

Wir erkennen nun langsam, wie sich die Vorgänge im großen Hauptquartier in Spa tatsächlich abgespielt haben könnten. Dennoch, um ein vollständiges Bild zu bekommen, müssen noch andere Beteiligte zu Wort kommen.

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Die Erzählung des Generalfeldmarschalls v.Hindenburg

Wir benutzen hier mit Absicht in der Überschrift den Begriff “Erzählung”, denn der Generalfeldmarschall hat in seinem Buch “Aus meinem Leben” einen anderen Stil gewählt, als die vorherigen Augenzeugen es in ihren Werken getan haben. Schon im Vorwort weist er darauf hin, dass er kein Geschichtswerk verfassen wollte. Daher können wir auch keine Details erwarten, die die Vorgänge des 9. Novembers 1918 betreffen. Was wir lesen sind die gefühlsbetonten Schilderungen eines Mannes, der die Gründung des Reiches als junger Offizier selber miterlebt hatte, und der nun erkannte, dass das ganze große “Bismarcksche Werk” und mit jenem sein von ihm geachtetes legitimes Staatsoberhaupt zugrunde ging.

Er berichtet, dass noch am 5.November General Groener nach Berlin gefahren sei, um für den Kaiser einzutreten. Als der Erste Generalquartiermeister dann am 6. nach Spa zurückfährt, entgeht er nur knapp den Revolutionären. Weiter skizziert er die Situation und schließt mit den Worten:

“Wehe dem Besiegten!”

Am 9. November, so fährt er fort, verkündet man im Vaterland die Thronentsagung des Kaisers und Königs, ehe der Entschluss von diesem gefasst sei. Es werde der Gedanke erwogen, mit den Fronttruppen in der Heimat Ordnung zu schaffen. Jedoch hätten zahlreiche Kommandeure, denen man vertrauen könne, erklärt, dass die Truppen zwar noch die Front nach dem Feinde behalten werden, dass sie aber die Front gegen die Heimat nicht nehmen würden.

An der Seite seines Kriegsherrn ist er in jenen Stunden und bekommt von ihm die schwere Aufgabe, das Heer in die Heimat zurückzuführen. Als er den Monarchen am 9. November verlässt, sollte er ihn nicht mehr wiedersehen.
Hindenburg stellt fest, dass der Kaiser nach seiner Auffassung in das Exil nach Holland gegangen ist, um dem Vaterland neue schwere Opfer zu ersparen und um ihm günstigere Friedensbedingungen zu schaffen. Dann schreibt er abschließend:

“Mitten in dieser gewaltigsten kriegerischen und politischen Spannung verlor das deutsche Heer seinen innersten Halt. Für hunderttausende getreuer Offiziere und Soldaten wankte damit der Untergrund ihres Fühlens und Denkens. Schwerste innere Konflikte bahnten sich an. Ich glaubte, vielen der Besten die Lösung dieser Konflikte zu erleichtern, wenn ich voranschritt auf dem Wege, den mir der Wille meines Kaisers, meine Liebe zu Vaterland und Heer und mein Pflichtgefühl wiesen. Ich blieb auf meinem Posten.”

Macht sich jemand die Mühe und versetzt sich in die Psyche des Generalfeldmarschalls, so kann man seine Gedanken wohl gut verstehen.

Wir wollen nun aber noch den Mann zu Wort kommen lassen, der von vielen als derjenige angesehen wird, der ausschlaggebend für den entscheidenden Akt des Dramas am 9. November 1918 war.

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Die Rechtfertigung des Generals Groener

Das Buch des Generalleutnants Wilhelm Groener “Lebenserinnerungen” ist erst 1957 erschienen und von Friedrich Freiherr Hiller von Gaertringen herausgegeben worden. Geschrieben wurde es aber schon in den dreißiger Jahren. In ihm widmet der Offizier dem Zeitraum vom 30. Oktober bis 9.November 1918, also dem entscheidenden Zeitraum, ein eigenes Kapitel.

Am 30. wurde er zum ersten Generalquartiermeister der OHL als Nachfolger von General Ludendorff ernannt. Diese Ernennung führt er auf die Tatsache zurück, dass man in einflussreichen Kreisen des großen Hauptquartiers lieber einen süddeutschen General wünsche (Groener war Württemberger), “diese würden besser mit den Parlamentariern fertig als die Preußen.” General v. Kuhl hätte abgelehnt, weil er sich der Aufgabe politisch nicht gewachsen fühle, und Generalfeldmarschall v. Hindenburg hätte entschieden, “Graf Schulenburg darf vom Kronprinzen nicht weg”.

Nach den üblichen Meldungen verschaffte sich Gröner zunächst einen genaueren Überblick über die militärische Lage.

“Der Rückzug musste, so gut oder so schlecht es ging, durchgeführt werden”,

bemerkt er. Am 31., vormittags, war ein Vortrag beim Kaiser angesetzt, anschließend hatte er noch ein Gespräch mit Admiral Scheer. Dann schrieb er einen Brief an den Vizekanzler v. Payer, in dem er dringend vor der Gefährdung der Kampfkraft der Truppe durch die Ereignisse in der Heimat warnt. Auch wehrt er sich gegen die Polemik der Presse sowie gegen die öffentliche Diskussion über eine Abdankung des Kaisers. Eindringlich weist er darauf hin, wie verheerend ein solcher Schritt sich auf die Truppe auswirken würde. Vor allem die Offiziere, die die Truppe noch zusammenhalten würden, könnten durch einen solchen Vorgang bis in das Mark erschüttert werden. Wörtlich schreibt er:

“Das Rückgrat der Armee wird gebrochen”, sie würden “in ihren innersten Gefühlen verletzt werden.”

An diesem Tage traf er noch mit dem Innenmister Drews zusammen, der dem Kaiser die Notwendigkeit einer Abdankung nahe bringen sollte.

“Drews erhielt vom Feldmarschall und mir eine scharfe Abfuhr”,

berichtet Groener. Aber anschließend, so lesen wir weiter, konnte er sich dem Eindruck der Drewsschen Ausführungen doch nicht entziehen.

“Danach schien mir die Person des Kaisers nicht mehr zu halten”,

schreibt er als Fazit seiner Überlegungen. Dem Generaladjutanten v. Plessen gegenüber äußerte er, dass sich der Kaiser an die Front zu der kämpfenden Truppe begeben könne. Wenn er dabei fiele oder verwundet werden würde, so wäre dies ein ehrenvolles Ende. Später trug er auch dem Feldmarschall diesen Gedanken vor. Doch beide Herren wehrten entrüstet ab.

Groener schreibt, er hätte auch noch mit jüngeren Mitarbeitern über dieses Thema gesprochen, dort hätte er mehr Verständnis für diesen Gedanken gefunden.

Die nächsten Tage vergingen mit der üblichen Arbeit im großen Hauptquartier. Am 4. November fuhr Groener auf Wunsch des Kanzlers nach Berlin, wo er am 5. kurz nach Mittag eintraf. Es folgten verschiedene Besprechungen, u.a. mit dem Kriegsminister General Scheuch, Staatssekretär Solf und dem Reichskanzler. In diesen erläuterte er die Lage an der Front und wies besonders auf das Problem der Reserven und des Ersatzes hin. Er spricht von dem Phänomen, dass sich einige Divisionen bewundernswert schlagen, während andere ohne ersichtlichen Grund versagen würden.

“Was wir von der Heimat fordern, ist nicht Kritik oder Polemik, sondern Stärkung und Stählung von Herz und Seele”,

so berichtet Groener. Dann erläutert er einen offensichtlichen Widerspruch.

“Die Frage der Abdankung des Kaisers war, abgesehen von allen innen- und außenpolitischen Erwägungen, vor Allem eine Frage des Heeres”,

so erklärt er. Er trennt dann seine “politische Stimme”, die die Monarchie erhalten will, unabhängig von der Person des Monarchen, und den Offizier in ihm, der die persönliche Bindung des Heeres an den Kaiser erkennt und befürwortet.

Am 6. hatte Groener eine weitere Besprechung mit dem Reichskanzler Prinz Max v. Baden und Staatssekretär Solf. Die Herren waren einhellig der Meinung, dass nur ein Thronverzicht des Kaisers und des Kronprinzen die Monarchie retten könne. Der General lehnte diese Überlegungen ab.

Inzwischen waren neue Nachrichten über die Entwicklung der revolutionären Bewegung bekannt. Die Ersatztruppen in der Heimat erwiesen sich als mehr und mehr unzuverlässig. Groener weist dann darauf hin, dass sicher zwei vollwertige Divisionen genügt hätten, um dem Spuk ein Ende zu bereiten. Aber diese standen eben in der Heimat nicht zur Verfügung und an der Front wurde jeder Mann gebraucht. Selbst wenn ein Herausziehen von Truppen möglich gewesen wäre, es hätte viel zu lange gedauert, bis sie an den Brennpunkten erschienen wären.

Es folgte dann noch eine Besprechung mit den Mehrheitssozialisten, von denen Ebert, Scheidemann, Legien, David, Bauer, Südekum und Robert Schmidt anwesend waren. Sie alle bestanden einhellig auf der sofortigen Abdankung des Kaisers und des Kronprinzen, glaubten aber, damit die Monarchie erhalten zu können. Ebert bekannte sich zwar eindeutig zur Republik, schlug aber doch anschließend verschiedene Prinzen als Reichsverweser vor. Groener stellte klar, dass keiner der Kaisersöhne bei einer erzwungenen Abdankung des Vaters eine Regentschaft übernehmen würde.

Auf der Rückfahrt nach Spa erlebte der General dann in Hannover während einer Fahrtunterbrechung die ersten herumlungernden Matrosen. Am 7. morgens war Gröner dann wieder im großen Hauptquartier. Er schreibt, dass in der Etappe die Disziplinlosigkeiten zunehmen würden, bei der kämpfenden Truppe jedoch noch keine beunruhigenden Anzeichen zu spüren seien. Am Abend dieses Tages wurde noch Major v. Jahreis nach Köln entsandt, um die Lage vor Ort festzustellen. Dieser Offizier kam am 9. morgens zurück, seine Eindrücke waren bedrohlich. Es schien, als ob alle öffentliche Gewalt versagen würde. Von großer Bedeutung war die Bemerkung in Jahreis’ Bericht:

“Das Volk hat die Nervenkraft verloren, deshalb zunächst Erfolg des Pöbels.”

Am 7. kam dann doch das Ultimatum der Mehrheitssozialisten (Abdankung binnen 24 Stunden), dass eine geplante Fahrt des Reichskanzlers zum Kaiser nach Spa absolut überflüssig machte. Groener schreibt resignierend:

“Das, was ich hatte vermeiden wollen, war nun für den Kaiser zum Zwang geworden.”

Am Mittag des 8. war Vortrag beim Kaiser. Der General berichtete von seiner Reise nach Berlin. Da kam dem Kaiser der Gedanke, sich an die Spitze von Truppen zu setzten, um Berlin und die Heimat wiederzuerobern. Groener sollte die Operation vorbereiten. Dieser schreibt, der Plan hätte den Bürgerkrieg bedeutet, mit dem äußeren Feind im Rücken. In einer Beratung abends mit Hindenburg und Plessen wurde der Gedanke dann aufgeben, auch der Feldmarschall lehnte den Plan des Kaisers als undurchführbar ab. Inzwischen waren auch die ersten Abdankungen aus Bayern, Mecklenburg und Braunschweig bekanntgeworden.

Am 8. wurde von der OHL dann angeordnet, dass von den drei Heeresgruppen Kronprinz Rupprecht, Kronprinz Wilhelm und Gallwitz Frontoffiziere zu einer Befragung nach Spa kommen sollten. 39 waren schließlich anwesend. Diese wurden von Oberst Heye gefragt wie die Truppe zum Kaiser und zum Bolschewismus stehe. Groener schreibt über das Ergebnis der Antworten:

“Allgemein kam auch hierbei zum Ausdruck: Die Truppe ist total müde und abgekämpft, sie will in die Heimat und dort nichts wie Ruhe haben, höchstens wenn eigener Hof und Herd, Weib und Kind von den Bolschewisten bedroht werde, wird der Mann in der Font gegen den Landsmann in der Heimat die Waffe gebrauchen.”

Auch eine Befragung von Stabsoffizieren der OHL, die Groener durchführte, brachte in etwa das gleiche Ergebnis.

Am 9., während der Befragung, war zwischen 8 und 9 Uhr eine Besprechung beim Kaiser, an der Generalfeldmarschall v. Hindenburg, Generaloberst v.Plessen, General Graf v. d. Schulenburg, General Freiherr v. Marschall und Groener teilnahmen. Zeitweise wären auch Staatssekretär v. Hintze und Legationsrat v. Grünau zugegen gewesen. Hindenburg war wohl zu der Überzeugung gekommen, dass die Abdankung des Kaiser notwendig werden würde. Er sagte aber sinngemäß, was er Seiner Majestät zu sagen habe, könne er nicht sagen, ohne vorher seinen Abschied zu nehmen. Es entstand dann eine Diskussion zwischen Groener und General Graf v. d. Schulenburg über die Zuverlässigkeit des Heeres. Der Graf war zuversichtlicher als Gröner, dessen Worte jedoch auf den Kaiser einen tiefen Eindruck gemacht haben sollen. Der Monarch gab den Gedanken einer militärischen Eroberung der Heimat auf, da er auf jeden Fall einen Bürgerkrieg vermeiden wollte.

Dann warf Graf v. d. Schulenburg den Gedanken über eine Abdankung als Kaiser, nicht aber als König von Preußen in die Debatte. Der Kaiser griff den Gedanken auf, Groener aber war bestürzt, weil dies für ihn die Sprengung Deutschlands bedeutet hätte. Er meinte, damit hätte man vor 14 Tagen Zeit gewinnen können, jetzt sei es dazu zu spät. Auch wies er auf die staatsrechtlichen Zusammenhänge hin, der König von Preußen wäre nicht vom Kaisertum zu trennen. Trotzdem schlossen sich wohl die Mehrheit der Herren diesem Gedanken an. Da verließ Groener nach dessen eigenen Worten die Geduld und er sagte:

“Das Heer wird unter seinen Führern und Kommandierenden Generalen in Ruhe und Ordnung in die Heimat zurückmarschieren, aber nicht unter dem Befehl Eurer Majestät, denn es steht nicht mehr hinter Eurer Majestät.” Der Kaiser antwortete: “Das müssen mir meine kommandierenden Generale schriftlich geben.”

Groener schreibt, diese schroffen Worte sollten vom Kaiser als Warnung aufgefasst werden, sich nicht an einen Strohhalm zu klammern. Dann berichtet der General weiter:

“… denn diese Worte waren eine Ungeheuerlichkeit in einem Kreise, in dem nur der alte Hindenburg, und auch dieser nur mit größter Überwindung, die Nüchternheit aufbrachte, die Dinge so zu sehen, wie sie waren. Graf Schulenburg und Plessen lebten in einem politischen Wunschland, das mit der Wirklichkeit nicht mehr übereinstimmte.”

Und er stellt fest, dass es für seine Person klüger gewesen wäre, wenn er geschwiegen hätte, seine Einwände hätten doch niemandem mehr genützt.

Dann kam telefonisch die direkte Aufforderung von Berlin zur Abdankung. Hintze sollte mitteilen, der Kaiser sei dabei, seinen Entschluss zu fassen, der Reichskanzler möge sich gedulden, er müsse erst noch schriftlich formuliert werden. Der Kaiser wollte aber auf jeden Fall König von Preußen bleiben.

Während weiterer Gespräche im Garten sei dann der Kronprinz eingetroffen, den Groener jedoch nicht gesprochen habe, da die anwesenden Herren in verschiedenen Gruppen zusammenstanden. Bei diesen Diskussionen ging es auch um den Begriff des Fahneneides. Der General meinte hierzu, man solle sich nicht wundern, wenn in diesen Zeiten Begriffe wie Fahneneid und Oberster Kriegsherr zur Fiktion werden würden. Groener betont, dass diese Äußerung nicht gegenüber dem Kaiser gefallen ist, der zu diesem Zeitpunkt mit dem Hindenburg und dem Kronprinzen zusammen war, sondern zu einigen Herren seiner Umgebung. Er weist darauf hin, dass diese Worte ihm die übelsten Verleumdungen eingetragen hätten, da sie in entstellter Form und losgelöst aus dem Zusammenhang des Gesprächs dargestellt wurden.

Dann kam bald nach 1 Uhr Oberst Heye in den Garten und brachte das Ergebnis der Offiziersbefragung. Nach diesem Vortrag fuhr Groener mit Hindenburg zum Generalstab. Gegen 2 Uhr 30 kam aus Berlin die Nachricht, dass Prinz Max v. Baden die Abdankung von Kaiser und Kronprinz bekannt gegeben und anschließend Ebert die Reichskanzlerschaft übergeben hätte, Scheidemann hätte die Republik ausgerufen.

Gegen 3 Uhr 30 versammelten sich die Herren, die auch am Vormittag anwesend waren, beim Feldmarschall, um die Lage zu besprechen. Dort wurde zum ersten Mal darüber gesprochen, wohin der Kaiser gehen sollte, die Schweiz und Holland wurden genannt. Aus verschiedenen Gründen wurde dann das letztere Land favorisiert. Groener wies darauf hin, dass der Kaiser, falls er abgedankt habe, als Privatmann dahin gehen könne, wohin er wollte. Sollte er aber nicht abgedankt haben, so müsse er beim Heer bleiben. Diese Bemerkung wurde aber nicht weiter beachtet.

Um 4 Uhr war Besprechung beim Kaiser. Groener betont, er habe die Sicherheit des Kaisers in Spa nicht für gefährdet gehalten, wie später seiner Meinung nach fälschlich gesagt wurde. Der Kaiser sei sehr erregt gewesen und betonte, er hätte nicht als König von Preußen abgedankt, auch wolle er beim Heer bleiben. Den Oberbefehl übergab er an den Generalfeldmarschall v. Hindenburg. Zu Groener sagte der Kaiser:

“Sie sind württembergischer General, nachdem ich nicht mehr Kaiser bin, habe ich nichts mehr mit ihnen zu tun.”

General Groener betont an dieser Stelle, dass dem Kaiser nicht der R a t gegeben worden ist, nach Holland zu gehen, es wurde nur gesprächsweise erörtert, falls er sich in das neutrale Ausland begeben wolle, Holland der Vorzug vor der Schweiz zu geben sei.

Gegen 7 Uhr 30 abends kam Generaloberst v. Plessen mit der Nachricht, der Monarch wolle noch am Abend nach Holland reisen. Groener meinte, dies sei nun die Folge davon, dass man vier Jahre lang Kaiser und Volk unzulänglich unterrichtet habe. Die Kontakte nach Holland hatte der Staatssekretär v. Hintze geknüpft. Obwohl der Kaiser am 9. abends nochmals gezaudert hatte, fuhr er dann doch am 10. morgens endgültig mit einigen Begleitern ab.

Groener zieht dann ein Fazit. Er lehnt die Verantwortung für die Abdankung des Kaisers in den Formen, wie sie sich vollzogen hat, strikt ab. Er sei ein Gegner der Abdankung gewesen, obwohl er überzeugt gewesen sei, dass die Person des Kaisers nicht zu retten gewesen wäre. Desweiteren lehnt er die Verantwortung ab für die Reise nach Holland. Er hätte dem Monarchen dazu nicht geraten, auch nicht mit ihm darüber gesprochen. Die Person des Kaisers in Spa hielt er für nicht gefährdet.

Dagegen nimmt er die volle, uneingeschränkte Verantwortung in folgenden Punkten auf sich:

  • 1. Der Kampf gegen die Heimat mit der Waffe sei aussichtslos, im Augenblick fehlten alle Voraussetzungen dafür.
  • 2. Eine Trennung von Kaisertum und Preußenkrone hielt er für unmöglich, ebenso die darauf basierende Hoffnung des Kaisers, friedlich an der Spitze des Heeres zurückzukehren. Diese Ansicht habe er in der schärfsten Form vertreten.

Abschließend bemerkt er noch, wie sehr ihn die Vorgänge seelisch mitgenommen hätten. Auch für ihn sei die Welt damals zerschlagen worden. Erst später hätte er seiner Frau aus Wilhelmshöhe geschrieben:

“Es waren schreckliche Tage, die ich in Spa verlebt habe”.

Damit schließen die Rechtfertigungen des Generals Groener, des letzten Ersten Generalquartiermeisters der OHL. Die doch offensichtlichen Widersprüche in einigen Punkten hat er zu erklären versucht. Ob ihm dies gelungen ist, mag jeder Leser selbst beurteilen.

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Der Versuch einer Antwort

Wurde der Kaiser “abgedankt”? So fragten wir uns zu Beginn der Abhandlung. Wir wollen und können gar nicht die unterschiedlichen Darstellungen der einzelnen Beteiligten werten. Jeder von ihnen hat die Dinge aus seiner ganz persönlichen Sicht gesehen, in seiner nur ihm selbst eigenen Gefühlswelt erlebt, und so kommt natürlich auch jeder zu eigenen Entschlüssen, Beurteilungen und Darstellungen. Jeder Leser mag für sich eigene Maßstäbe an das Geschilderte legen, dem einen mehr und dem anderen weniger Glauben schenken.

Für den Historiker ist es jedoch wichtig, mit den vielen Mosaiksteinchen, die man findet, ein sinnvolles – in diesem Falle wohl glaubwürdiges – Ganzes zu gestalten. Dabei kommt zu Tage, wie verfahren doch die Situation am 9. November tatsächlich gewesen ist. Es dürfte unbestritten sein, dass die Ereignisse die handelnden Personen in Spa in großen Bereichen schlichtweg überrollt haben. Vieles von dem, was diskutiert wurde, war nur noch Theorie. Das Kind w a r bereits in den Brunnen gefallen!

An dem 9. November war die Situation schon viel zu schwierig geworden, um noch nach praktikablen Alternativen zu suchen. Unter dem Druck der sich anbahnenden Waffenstillstandsverhandlungen und der in den Wilsonnoten unverhohlen zum Ausdruck gekommenen Forderung nach Abschaffung der Monarchie in Deutschland, war man nicht mehr Herr der Entscheidung. Die Einflüsse von außen u n d von innen k o n n t e die Monarchie und der sie in diesem Moment repräsentierende Monarch nicht ertragen, sie musste zerbrechen. Die “Kaiserfrage” hätte daher bei entsprechender Weitsicht viel früher besprochen werden müssen, dann wären vielleicht noch andere Wege gangbar gewesen. Man muss daher wohl dem General Groener in dem Punkt Recht geben, wenn er behauptet, Monarch und Volk seien jahrelang schlecht oder gar nicht informiert worden. Wie anders kann man sich sonst die Ratlosigkeit des Kaisers erklären, die menschlich durchaus nachzuvollziehen ist. In diesem Moment war er wirklich allein gelassen.

Wir fassen daher bewusst an dieser Stelle nochmals die Alternativen zusammen, die der Kaiser an jenem Tage gehabt haben soll, da sie sich inhaltlich im Prinzip bei fast allen Autoren gleichen.

Die einen sagten, der Kaiser solle an der Spitze angreifender Truppen den Tod suchen. Was aber hätte das gebracht? Wohl gar nichts! Auch wäre die Gefahr, ggf. verwundet in Gefangenschaft zu geraten, viel zu groß gewesen. Der Triumph der Entente, den obersten Kriegsherrn der Deutschen zum Schluss auch noch in ihre Gewalt zu bekommen, wäre ein Vollkommener gewesen.

Andere meinten, der Kaiser hätte an der Spitze loyaler Truppen nach Berlin zurückkehren sollen. Aber eine friedliche Rückkehr war nicht mehr möglich und nun noch zusätzlich zu dem Kampf gegen den Feind an der Front auch noch einen Bürgerkrieg zu entfesseln, das hätte wahrscheinlich in einem Blutbad geendet und der völlige Zusammenbruch des Reiches wäre besiegelt gewesen.

Schließlich gab es noch jene, die da vorschlugen, der Kaiser solle sich selbst den Tod geben. Ganz abgesehen von den durchaus bekannten christlich-moralischen Wertvorstellungen, die der Monarch besaß, hätte man ihm dann mit Sicherheit bei einem solchen Verhalten Feigheit vorgeworfen.

Egal, welchen Weg der Kaiser auch eingeschlagen hätte, immer wären Kritiker da gewesen, die festgestellt hätten, genau dieser Weg wäre der falsche und jener nur hätte die Lösung gebracht. Es war schlichtweg die Quadratur des Kreises, die man von ihm verlangte – und die ist bekanntlich nicht möglich!

So kann man es nun Drehen und Wenden wie man will, am 9. November 1918 hatte Kaiser Wilhelm II. keine Chance mehr. Sein Gang in das Exil nach Holland löste eine verfahrene Situation. Aber, und das ist wichtig und muss festgehalten werden: An diesem Tage hat er nicht freiwillig abgedankt, alles Hin und Her hat dieses Ergebnis nicht gebracht. So muss man also sehr fein trennen: Der Gang nach Holland war seine Entscheidung – ob es nun die richtige war, muss jeder Leser selbst für sich entscheiden. Und es war l e d i g l i c h ein Gang in das E x i l ! Die Abdankung hat er, zumindest so, wie sie abgelaufen ist, nicht gewollt. Und schließlich, und auch das gilt es eindeutig festzuhalten, unterschrieb er seine Abdankung erst am 28.November 1918! Somit muss man feststellen: er wurde “abgedankt”!

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Quelle: Deutsche Kriegsgeschichte


Die Novemberrevolte von 1918

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Als Novemberrevolte (heute auch Novemberrevolution) wird der marxistische Umsturz vom November 1918 im Deutschen Reich bezeichnet. Das Endergebnis war die Umwandlung des Reiches von einer konstitutionellen Monarchie in eine parlamentarisch-demokratische Republik mit dem Ergebnis der sogenannten Weimarer Republik.

Die Umsetzung der bolschewistischen Ideen der Revolutionäre scheiterte im Januar 1919 am Widerstand der SPD-Führung. Aus Furcht vor einem Bürgerkrieg wollte sie – wie auch die bürgerlichen Parteien – die alten kaiserlichen Eliten nicht vollständig entmachten, sondern sie mit den neuen demokratischen Verhältnissen versöhnen. Dazu ging sie ein Bündnis mit der OHL ein und ließ den kommunistischen Spartakusaufstand mit Hilfe von Freikorpstruppen niederschlagen.

http://de.metapedia.org/m/images/8/81/Novemberrevolte_berlin.jpg

Revolutionäre vor dem Brandenburger Tor, Propaganda-Bild.

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Aufstände

Nach dem Ersten Weltkrieg wurden viele europäische Länder durch kommunistische Revolten erschüttert. Bereits 1917 wurde das Zarenreich Russland unter Führung des Bolschewisten Lenin vernichtet, die Zarenfamilie ermordet.

Die Novemberrevolte begann Ende Oktober 1918 mit Meutereien der Matrosen in Kiel, die, kriegsmüde und defätistisch, ein Auslaufen verweigerten. In den nachfolgenden Tagen griffen die Unruhen auf die Garnison und die Arbeiterschaft von Kiel über und breiteten sich dann, unter maßgeblicher sozialdemokratischer und kommunistischer Agitation, über viele deutsche Großstädte aus.

Oswald Spengler schrieb im Vorwort seines Buches Jahre der Entscheidung dazu:

„Ich habe die schmutzige Revolution von 1918 vom ersten Tage an gehaßt, als den Verrat des minderwertigen Teils unseres Volkes an dem starken, unverbrauchten, der 1914 aufgestanden war, weil er eine Zukunft haben konnte und haben wollte. Alles, was ich seitdem über Politik schrieb, war gegen die Mächte gerichtet, die sich auf dem Berg unseres Elends und Unglücks mit Hilfe unserer Feinde verschanzt hatten, um diese Zukunft unmöglich zu machen.“

Am 9. November 1918 rief Philipp Scheidemann die deutsche Republik aus. Angeblich um einem unkontrollierbaren Wüten kommunistischer Kräfte zuvorzukommen. Der deutsche Kaiser Wilhelm II. musste abdanken und ging ins Exil in die Niederlande. Zahlreiche Räte wurden daraufhin ausgerufen.

Im Jahre 1920 veröffentlicht Oswald Spengler die Schrift „Preußentum und Sozialismus“, abgefasst aus „Ekel und Erbitterung“ über die „dümmste und feigste … Revolution der Weltgeschichte“.

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Zitate

„Es ist nicht wahr, daß wir durch den 9. November 1918 den echten ‚Volksstaat‘ erhalten haben, vielmehr die Diktatur weniger machthungriger Männer, und diese können sich nur mit den kümmerlichen Resten des vielgeschmähten ‚Militarismus‘ behaupten.

- Ernst von Wrisberg: „Der Weg zur Revolution 1914-1918“, Leipzig & Berlin 1921 -

„Es war ein verhängnisvoller Irrtum, daß der Sieg des demokratischen Gedankens uns eine Gleichheit der Freiheit brächte; vielmehr wird er wenn kein Umschwung erfolgt, zur Gleichheit der Knechtschaft führen, zum Herdenmenschentum.

- Ernst von Wrisberg: „Der Weg zur Revolution 1914-1918“, Leipzig & Berlin 1921 -

„Im Herbst 1918 waren die Sozialdemokraten stolz auf ihre Revolution und riefen es laut in die Welt hinein, daß sie schon jahrelang sorgfältig vorbereitet sei. Aber als in den nächsten Monaten und Jahren das Elend nicht geringer sondern größer wurde, da ersannen sie immer neue Anklagen gegen die Alldeutschen.“ 

- Ernst von Wrisberg: „Der Weg zur Revolution 1914-1918“, Leipzig & Berlin 1921 -

„Erst wenn wir uns von der inneren Fremdherrschaft der Lüge losgemacht haben, können wir hoffen, auch die äußere Freiheit wiederzugewinnen.“ 

- Ernst von Wrisberg: „Der Weg zur Revolution 1914-1918“, Leipzig & Berlin 1921 -

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Quelle: Metapedia


Zusammenbruch im Inneren, “Dolchstoß” und Revolution

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Auf der Flotte ist die Revolution zuerst zum Ausbruch gekommen. Dies hat ganz spezielle Gründe. Die Tätigkeit der Hochseeflotte musste sich in den Jahren 1917 bis 1918 völlig dem U-Boot-Krieg unterordnen, größere Unternehmungen fanden nicht statt. Auf See fand letztendlich das Gleiche statt wie auf dem Festland, ein “Stellungskrieg”.

Im August 1918 vollzog sich eine grundlegende Änderung in der Seekriegsleitung. Als der Chef des Admiralstabes, Admiral v. Holtzendorff, erkrankte, wurde Admiral Scheer, der die deutschen Seestreitkräfte in der Skagerrak-Schlacht geführt hatte, sein Nachfolger. Auf seinen Antrag hin wurde ihm die e i n h e i t l i c h e Seekriegsleitung mit entsprechender Befehlsbefugnis übertragen. Vizeadmiral Hipper übernahm als sein Nachfolger den Befehl über die Hochseeflotte.

Als unter dem Druck der Wilsonnoten der U-Boot-Krieg eingestellt wurde, stand Admiral Scheer vor einer neuen Lage. Agentenmeldungen hatten die Nachricht gebracht, dass die Engländer möglicherweise planten, in Holland zu landen, um dem rechten deutschen Heeresflügel in den Rücken zu fallen. Das hätte eine Katastrophe bedeutet, der Zusammenbruch der Landfront wäre die Folge gewesen. Es war auch im Bereich des Denkbaren, dass Holland in einem solchen Fall keinen Widerstand leisten würde. Man musste auch berücksichtigen, dass die Entente, trotz aller Übermacht, immer noch keinen Durchbruch erzielt hatte. Ein Stoß durch das neutrale Holland konnte ebenso wie die für den 14.November geplante Offensive gegen die deutsche Südfront die Möglichkeit eröffnen, noch während die Verhandlungen um einen Waffenstillstand liefen, die Deutschen militärisch zu einer bedingungslosen Kapitulation zu zwingen.

Aus diesen Überlegungen heraus hielt Admiral Scheer nun den Zeitpunkt für gekommen, die Hochseeflotte einzusetzen und befahl der Hochseeflotte das Auslaufen zum Angriff gegen die englische Flotte. Nach bereits vorbereiteten Plänen sollte die deutsche Flotte den Feind etwa nördlich des Kanaleingangs treffen. Ziel war dabei, das Transportwesen der Engländer umzuwerfen und seine Absichten und Handlungen zu durchkreuzen, um so eine völlig neue Lage zu schaffen. Gelang der Plan, so wäre eine wesentliche strategische Entlastung der deutschen Landfront eingetreten.

Entgegen der Behauptung, Admiral Scheer hätte eigenmächtig gehandelt, war am 18. Oktober der Kaiser unterrichtet worden, und auch der Reichskanzler hatte eine entsprechende Information erhalten. Prinz Max v. Baden bestätigt das in seinen “Erinnerungen”, fügt allerdings hinzu, er habe aus den allgemeinen Wendungen nicht herauslesen können, dass die Flotte innerhalb der nächsten 10 Tage den Kampf suchen würde. Weiter schreibt der Reichskanzler:

“Wurde der Sieg erfochten … dann war dem bedrängten Heer und der mit täglich steigender Ungeduld leidenden Heimat ein gewaltiger Auftrieb zum Durchhalten gegeben. Nach einem Flottensiege wären Revolution und Kapitulation um 9. und 11.November nahezu eine seelische Unmöglichkeit gewesen. Wenn aber auch unsere Flotte eine ruhmreiche Niederlage erleiden, ja wenn wirklich ihre letzte Fahrt die Todesfahrt sein würde, so war dennoch die militärisch-politische Zweckmäßigkeit unbedingt zu bejahen.”

So sah man gut vorbereitet und voller Hoffnung dem Unternehmen entgegen, das am 28. Oktober beginnen sollte. Vizeadmiral v. Throtha, der Chef des Admiralstabs der Hochseeflotte, hat im Jahre 1925 im sogenannten “Münchner Dolchstoßprozess” vor den Richtern ausgesagt:

“Es hat kein Flottenunternehmen gegeben, dass so stark, so sicher, und so erfolgreich hatte vorbereitet werden können …!”

Als am 28. Oktober das Geschwader den Befehl zur Versammlung bei Wilhelmshaven erhielt, kam es zu schweren Ausschreitungen und Gehorsamsverweigerungen. Der Reichskanzler Prinz Max v. Baden schreibt in seinen “Erinnerungen” hierzu:

“Die Aufrührer auf der Flotte haben der nationalen Verteidigung das Rückgrat gebrochen.”

So musste zuerst einmal der Zeitpunkt des Auslaufens auf den 30. verlegt werden. Aber die Meuterer beharrten auf ihrem Widerstand, Befehle zum Dampfaufmachen und Ankerlichten wurden von einzelnen Schiffen nicht befolgt. Es gelang nicht, des Aufstandes Herr zu werden, und so musste das Unternehmen aufgegeben werden.

Die Meuterer waren also Sieger geblieben und beherrschten nun Kiel, auf den Schiffen ging die rote Fahne hoch. Den Aufstand lokal zu begrenzen und ihn “vor Ort” niederzuschlagen misslang, die Bewegung breitete sich auf Hamburg, Bremen, Lübeck und Cuxhafen aus, am 7. November fiel Hannover in die Hände der Aufständischen.

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In Berlin und München hatten sich eigene Revolutionsherde gebildet, auch hier waren Matrosen wesentlich beteiligt. Die Unabhängigen Sozialdemokraten hatten für den 9. November die Parole zum Generalstreik ausgegeben und der Spartakusbund rief offen zum Umsturz auf. Die radikalen Gruppen hatten die Aufruhr planmäßig organisiert, während sich die Führer der Mehrheitssozialisten zuerst einmal abwartend verhielten.

Ausschlaggebend für die schnelle Verbreitung des Umsturzes war unter anderem der Sieg der Revolutionäre in Berlin. Dies wäre aber nicht möglich gewesen, wenn der Boden hierfür nicht schon von langer Hand vorbereitet worden wäre. So war der Flottenvorstoß am 28. nur der äußere Anlass.

Der Untersuchungsausschuss des Reichstages, der sich eingehend mit diesen Vorgängen befasst hat, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die allgemeinen Ursachen des inneren Zusammenbruchs auch in der deutschen Flotte wirksam waren, dass sie aber verschärft wurden durch die Eigenart der Bordverhältnisse. Einstimmig, nur der Vertreter der kommunistischen Fraktion schloss sich aus, wurde die hier folgende Entschließung am Schluss der Verhandlungen aufgenommen:

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Über den unmittelbaren Anlass sagt der Ausschuss, dass die Gehorsamsverweigerungen einiger Besatzungen darauf zurückzuführen sind, dass die betreffenden Mannschaften innerlich zermürbt und von der Bewegung im Lande erfasst waren. Sie glaubten, dass auch durch eine siegreiche Schlacht der Ausgang des Krieges feststehe, deshalb wäre der Einsatz der Flotte aus Prestigegründen befohlen worden. Außerdem waren sie der Meinung, die Regierung des Prinzen Max v. Baden sei mit dem Flottenstoß nicht einverstanden und die Verhandlungen über einen Waffenstillstand würden unmöglich werden. Daher waren sie der Meinung, es wäre nutzlos, zu diesem Zeitpunkt noch das Leben einzusetzen. Diese Auffassung unter den Mannschaften habe von Außen her Stütze und Kräftigung erfahren.  

Gustav Noske (x) vor Matrosen in Kiel
am 8.November

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Der Untersuchungsausschuss hat sehr vorsichtig formuliert, um größtmöglichen politischen Konsens zu erreichen. Dies alles ändert aber nichts an der Tatsache, dass Soldaten sich vor dem Feinde geweigert haben, die gegebenen Befehle auszuführen. Ein militärisches System kann aber selbst in Friedenszeiten n i c h t funktionieren, wenn sich jeder Soldat vorbehält, selbst darüber zu entscheiden, ob eine befohlene Handlung militärisch aussichtsreich und politisch zweckmäßig ist. Die Aufrührer auf den Schiffen können daher nicht von dem Makel der Meuterei freigesprochen werden.

Fasst man alle Umstände zusammen, die Zermürbung des Volkes durch Hunger und Propaganda, die Erschöpfung des Heeres und dessen politischer Unterwühlung, so wird es verständlich, dass die Revolution von der Flotte und dem Land auch auf die im Felde stehende Armee übergriff. Der 9. November war der unheilvolle Tag in Spa. Bedingt durch die völlig außer Kontrolle geratenen Umstände hinter der Front, entschloss sich der Kaiser in das Exil nach Holland zu gehen. Doch da war schon vorschnell in Berlin die Abdankung des Monarchen verkündet worden.

Der Kaiser übertrug den Oberbefehl über das Heer dem Generalfeldmarschall von Hindenburg. Zwar konnte die militärische Führung die Kampftruppen noch halbwegs in der Hand behalten, aber bei den Etappeneinheiten, bei den Stäben und Ersatzformationen lösten sich nun alle Bande von Zucht und Ordnung. Tausende von “Versprengten”, Drückebergern und Fahnenflüchtigen schlossen sich dem tumultartigen Treiben an. Der Gehorsam galt als überlebt, ein furchtbares Bild bot sich hinter der Front dar. Fahrzeuge wurden an die belgische Zivilbevölkerung verkauft, ja selbst Waffen und Munition, zum Teil sogar Maschinengewehre. Verbrüderungen mit dem Mob fanden statt, man hatte die Gefängnisse gestürmt und Verpflegungszüge geplündert. Es gab Bilder von Soldaten und Zivilisten, die um den Inhalt kämpften. Meuterer stürmten sogar die Transportzüge und zwangen dann unter Waffengewalt das Eisenbahnpersonal, sie nach Hause zu fahren.

Die nach russischem Muster nachgemachten Soldatenräte waren eine weitere Erfindung der Revolution. Ohne jeglichen Sachverstand maßen sie sich Befehlsbefugnisse an. Sie errichteten Entlassungsbureaus und stellten den Mannschaften willkürlich Entlassungsscheine aus, griffen in den Verpflegungsnachschub ein und verfügten über die Bestände, beschlagnahmten Kraftwagen, besetzten Fernsprechstellen und verhinderten die Befehlsübermittlung. In einzelnen Fällen versuchten Soldatenräte, Gutes zu bewirken. Aber ohne Sachkenntnis nützte der beste Wille meistens nichts.

So war es wahrlich keine dankbare Aufgabe, die Generalfeldmarschall v. Hindenburg übertragen bekommen hatte, das Heer in die Heimat zu führen. Um Schlimmeres zu verhüten, sah er sich veranlasst, sich der neuen Regierung zur Verfügung zu stellen und mit ihr zusammenzuarbeiten. In dem schon oben erwähnten, im Jahre 1925 stattgefundenen “Münchner Dolchstoßprozess”, hat der Erste Generalquartiermeister Groener, Hindenburgs damaliger engster Berater, dazu folgendes ausgesagt:

“Es war mein Ziel, in Berlin die Gewalt den Arbeiter- und Soldatenräten zu entreißen.”

Da keine andere Partei mehr Einfluss hatte, um die Regierungsgewalt mit der OHL wiederherzustellen, habe man das Bündnis mit den Mehrheitssozialisten und Ebert, dem neuen Reichskanzler, geschlossen.

Ausrufung der Republik durch
Philipp Scheidemann vom Berliner Reichstag
am 9.November 1918

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Dass die Soldatenräte mit ihren Maßnahmen in den meisten Fällen der noch k ä m p f e n d e n Truppe in den Rücken fielen, daran dachte in jenen Tagen wohl kaum einer dieser Herren. Dadurch kam nach dem Weltkrieg ein Begriff auf, der zu den umstrittensten der ganzen Zeit gehört und noch in diesen Tagen oft in einen falschen Zusammenhang gebracht wird: der “Dolchstoß”.

Die durch die Revolution ausgelösten Umstände haben unzweifelhaft dazu beigetragen, dass das Heer geschädigt und zersetzt wurde. Dieses Schädigen und Zersetzen wurde d a m a l s als “Dolchstoß in den Rücken des Heeres” bezeichnet. Wenn im Herbst 1918 an der Front die Führer ihre Mannschaften nicht mehr ordnungsgemäß verpflegen konnten, weil in der Etappe die Depots geplündert waren, oder wenn die vorgehenden Infanteristen von Drückebergern als “Streikbrecher” und “Kriegsverlängerer” beschimpft wurden, so waren solche Vorgänge der Auslöser dafür, dass zuerst die F r o n t s o l d a t e n von einem “Erdolchen des Heeres” sprachen. Diesen Ausdruck kann man demnach auch mit “Sabotage” umschreiben, inhaltlich ist das Gleiche gemeint.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen wussten alle Soldaten, egal welchen Dienstgrad sie hatten, dass der Krieg im Herbst 1918 verloren war. In seinem Buch “Der Weltkrieg 14/18, Band 2, schreibt der damalige General der Infanterie Hermann v. Kuhl ganz eindeutig:

“Es soll keineswegs behauptet werden, dass wir den Krieg durch den Dolchstoß, den die Heimat in den Rücken des Heeres geführt habe, verloren hätten. Es ist eine starke Übertreibung, von einem siegreichen Heer zu sprechen, das den Dolchstoß von der Heimat erlitten habe. Der Krieg war seit dem Sommer verloren.”

Das sind klare Worte.

Heute wird durch den Begriff “Dolchstoß” mit dem Anhang “Legende” immer unterstellt, dass n u r durch die Revolution der Krieg verloren gegangen sei. Diese Definition ist also nicht der ursprüngliche Sinn. Zwar hat es im Laufe der Zeit Kreise gegeben, die inhaltlich diese Aussage vertreten und publik gemacht haben, im Sinne derer, die ihn aber zuerst gebraucht und geprägt haben, war das nicht. Man muss also sehr wohl unterscheiden, was die Soldaten an der Front haben ausdrücken wollen, und was hinterher daraus gemacht wurde.

Wie in anderen Fällen auch wurde also im Nachhinein in einen Begriff etwas hineininterpretiert, was ursprünglich gar nicht in ihm enthalten war.

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Quelle: Deutsche Kriegsgeschichte

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Dolchstoss_-_Judas_Verrat_-_Zeichnung_von_Willy_Knabe_1942

Dolchstoss – Judas Verrat, Zeichnung von Willy Knabe 1942

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KLA_1919_0655_(Dolchstoss).


Aktion wider den undeutschen Geist

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Die sogenannte Bücherverbrennung des Jahres 1933 war eine symbolische „Aktion wider den undeutschen Geist“ durch die deutsche Studentenschaft. Am 10. Mai 1933 wurden auf dem Berliner Opernplatz und in einigen weiteren Städten einzelne Exemplare von Büchern und Schriften jüdischer und marxistischer Autoren symbolisch den Flammen überantwortet, die als „unmoralisch und zersetzend“ bewertet wurden, wobei es sich nicht um eine staatlich geplante und ausgeführte Aktion handelte.

Im Ganzen wurden durch die Studenten neun Forderungen gestellt, denen jeweils eine kleine Auswahl an möglicherweise repräsentativen Autoren zugeordnet war. Der unmoralische und zu der Zeit als pornografisch geltende Erich Kästner Roman „Fabian“ wurde ebenfalls ins Feuer geworfen. Allerdings wurde sein Kinderbuch „Emil und die Detektive“ nicht, wie oft behauptet, verbrannt, es wurde sogar ausdrücklich von der „Schwarzen Liste“, die angeblich als Grundlage für die Verbrennungsaktion galt, ausgenommen („Kaestner, Erich: alles außer: Emil“).

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12 Thesen wider den undeutschen Geist

Den Auftakt bildeten am 12. April 1933 „12 Thesen wider den undeutschen Geist“, in denen die Positionen und Ziele der „Aktion“ zusammengefasst waren und die jüdische, sozialdemokratische und liberale Ideen und ihre Vertreter anprangerten. Sie wurden in roter Frakturschrift in deutschen Universitäten plakatiert und von vielen Zeitungen veröffentlicht:

1. Sprache und Schrifttum wurzeln im Volke. Das deutsche Volk trägt die Verantwortung dafür, dass seine Sprache und sein Schrifttum reiner und unverfälschter Ausdruck seines Volkstums sind.

2. Es klafft heute ein Widerspruch zwischen Schrifttum und deutschem Volkstum. Dieser Zustand ist eine Schmach.

3. Reinheit von Sprache und Schrifttum liegt an Dir! Dein Volk hat Dir die Sprache zur treuen Bewahrung übergeben.

4. Unser gefährlichster Widersacher ist der Jude und der, der ihm hörig ist.

5. Der Jude kann nur jüdisch denken. Schreibt er deutsch, dann lügt er. Der Deutsche, der deutsch schreibt, aber undeutsch denkt, ist ein Verräter. Der Student, der undeutsch spricht und schreibt, ist außerdem gedankenlos und wird seiner Aufgabe untreu.

6. Wir wollen die Lüge ausmerzen, wir wollen den Verrat brandmarken, wir wollen für den Studenten nicht Stätten der Gedankenlosigkeit, sondern der Zucht und der politischen Erziehung.

7. Wir wollen den Juden als Fremdling achten und wir wollen das Volkstum ernst nehmen. Wir fordern deshalb von der Zensur: Jüdische Werke erscheinen in hebräischer Sprache. Erscheinen sie in deutsch, sind sie als Übersetzung zu kennzeichnen. Schärfstes Einschreiten gegen den Mißbrauch der deutschen Schrift. Deutsche Schrift steht nur Deutschen zur Verfügung. Der undeutsche Geist wird aus öffentlichen Büchereien ausgemerzt.

8. Wir fordern vom deutschen Studenten Wille und Fähigkeit zur selbständigen Erkenntnis und Entscheidung.

9. Wir fordern vom deutschen Studenten den Willen und die Fähigkeit zur Reinerhaltung der deutschen Sprache.

10. Wir fordern vom deutschen Studenten den Willen und die Fähigkeit zur Überwindung jüdischen Intellektualismus und der damit verbundenen liberalen Verfallserscheinungen im deutschen Geistesleben.

11. Wir fordern die Auslese von Studenten und Professoren nach der Sicherheit des Denkens im deutschen Geiste.

12. Wir fordern die deutsche Hochschule als Hort des deutschen Volkstums und als Kampfstätte aus der Kraft des deutschen Geistes.

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Forderungen

1. Gegen Klassenkampf und Materialismus, für Volksgemeinschaft und idealistische Lebenshaltung!
Ich übergebe der Flamme die Schriften von Marx und Kautsky.
2. Gegen Dekadenz und moralischen Zerfall! Für Zucht und Sitte in Familie und Staat!
Ich übergebe der Flamme die Schriften von Heinrich Mann, Ernst Glaeser und Erich Kästner.
3. Gegen Gesinnungslumperei und politischen Verrat, für Hingabe an Volk und Staat!
Ich übergebe der Flamme die Schriften von Friedrich Wilhelm Förster.
4. Gegen seelenzerfasernde Überschätzung des Trieblebens, für den Adel der menschlichen Seele!
Ich übergebe der Flamme die Schriften von Sigmund Freud.
5. Gegen Verfälschung unserer Geschichte und Herabwürdigung ihrer großen Gestalten, für Ehrfurcht vor unserer Vergangenheit!
Ich übergebe der Flamme die Schriften von Emil Ludwig und Werner Hegemann.
6. Gegen volksfremden Journalismus demokratisch-jüdischer Prägung, für verantwortungsbewusste Mitarbeit am Werk des nationalen Aufbaus!
Ich übergebe der Flamme die Schriften von Theodor Wolff und Georg Bernhard.
7. Gegen literarischen Verrat am Soldaten des Weltkriegs, für Erziehung des Volkes im Geist der Wehrhaftigkeit!
Ich übergebe der Flamme die Schriften von Erich Maria Remarque.
8. Gegennkelhafte Verhunzung der deutschen Sprache, für Pflege des kostbarsten Gutes unseres Volkes!
Ich übergebe der Flamme die Schriften von Alfred Kerr.
9. Gegen Frechheit und Anmaßung, für Achtung und Ehrfurcht vor dem unsterblichen deutschen Volksgeist!
Verschlinge, Flamme, auch die Schriften von Tucholsky und Ossietzky!
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Bewertung

Es handelte sich um eine studentische Aktion, die den einzelnen Forderungen in Tradition der Wartburgfeste gerecht werden wollte und mitnichten um eine generell feindliche Haltung gegen die genannten Autoren. Die ausgewählten Werke sollten repräsentativ die Forderungen der deutschen Studentenschaft zur Erneuerung Deutschlands unterstreichen. Die Auswahl der Studenten erfolgte offensichtlich nicht anhand der sogenannten „Schwarzen Liste“. Die Studenten hatten offenbar eine eigene Zusammenstellung . Dies wird belegt durch die Tatsache, daß die Studenten auch Bücher von Sigmund Freud, Theodor Wolff, Georg Bernhard und Carl von Ossietzky symbolisch den Flammen überantworteten, obwohl diese Autoren nicht auf den Listen zu finden sind.

Joseph Goebbels sagte dazu in seiner Ansprache auf dem Opernplatz in Berlin:

“Liebe Kommilitonen! Deutsche Männer und Frauen! Das Zeitalter eines überspitzten jüdischen Intellektualismus ist nun zu Ende, und der Durchbruch der deutschen Revolution hat auch dem deutschen Weg wieder die Gasse freigemacht. (…)

Darüber aber sind wir geistigen Menschen uns klar: Machtpolitische Revolutionen müssen geistig vorbereitet werden. An ihrem Anfang steht die Idee, und erst wenn die Idee sich mit der Macht vermählt, dann wird daraus das historische Wunder der Umwälzung emporsteigen. Ihr jungen Studenten seid Träger, Vorkämpfer und Verfechter der jungen, revolutionären Idee dieses Staates gewesen.

(…) Ein Revolutionär muß alles können: er muß ebenso groß sein im Niederreißen der Unwerte wie im Aufbauen der Werte! Wenn Ihr Studenten Euch das Recht nehmt, den geistigen Unflat in die Flammen hineinzuwerfen, dann müsst Ihr auch die Pflicht auf Euch nehmen, an die Stelle dieses Unrates einem wirklichen deutschen Gut die Gasse freizumachen. Der Geist lernt im Leben und in den Hörsälen, und der kommende deutsche Mensch wird nicht nur ein Mensch des Buches, sondern auch ein Mensch des Charakters sein. (…)

Und deshalb tut Ihr gut daran, um diese mitternächtliche Stunde den Ungeist der Vergangenheit den Flammen anzuvertrauen. Das ist eine starke, große und (…) symbolische Handlung, – eine Handlung, die vor aller Welt dokumentieren soll: hier sinkt die geistige Grundlage der November-Republik zu Boden, aber aus diesen Trümmern wird sich siegreich erheben der Phönix eines neuen Geistes, – eines Geistes, den wir tragen, den wir fördern und dem wir das entscheidende Gewicht geben und die entscheidenden Züge aufprägen! (…)

Niemals war eine junge studentische Jugend so berechtigt wie diese, stolz auf das Leben, stolz auf die Aufgabe und stolz auf die Pflicht zu sein. Und niemals hatten junge Männer so wie jetzt das Recht, mit Ulrich von Hutten auszurufen: O Jahrhundert! O Wissenschaften! Es ist eine Lust zu leben! (…)

Das Alte liegt in den Flammen, das Neue wird aus der Flamme unseres eigenen Herzens wieder emporsteigen! Wo wir zusammenstehen und wo wir zusammengehen, da fühlen wir uns dem Reich und seiner Zukunft verpflichtet. (…)”

Im Gegensatz zur „Aktion wider den undeutschen Geist“, die alleinig die innenpolitische kulturelle Reinigung Deutschlands nach der Zersetzung während der Weimarer Zeit zum Ziele hatte und in ihrer Symbolik durch nichts mit der alliierten Büchervernichtung ab 1945 vergleichbar ist, war der Zweck der alliierten Büchervernichtung die totale kulturelle Zerstörung ihres außenpolitischen Konkurrenten Deutschland. Kein Deutscher hat es jemals gewagt, das Kulturgut eines anderen Landes so anzutasten oder gar gezielt zu zerstören in einer Weise, wie dies gegen Deutschland durchgeführt wurde. Während des anglo-amerikanischen Terrorbombardements gegen deutsche Städte waren schon bereits zuvor Millionen von Büchern verbrannt, darunter unwiederbringliche Kulturschätze.

Im Gegensatz zur derzeit propagierten Version nach der politischen Korrektheit war es kein Akt der Kulturbarbarei sondern eine Mahnung, die deutsche Kultur zu bewahren.

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Ablauf

Am 10. Mai 1933 versammelten sich die beteiligten Studenten in verschiedenen Universitätsstädten, um den Höhepunkt ihrer Aktion “Wider den undeutschen Geist” durchzuführen. Die größte Veranstaltung fand in Berlin statt, wo etwa 5.000 Studenten einen Fackelzug bildeten. Sie begannen ihren Marsch am Hegelplatz hinter der Humboldtuniversität und zogen über die Oranienburgerstraße durchs Brandenburger Tor bis hin zum Opernplatz (dem heutigen Bebelplatz). Ungefähr 80.000 Menschen begleiteten den studentischen Fackelzug oder versammelten sich direkt auf dem Opernplatz. Für andere Städte sind keine genauen Zahlen überliefert. Man schätzt, dass sich in München 60 bis 70.000, in Frankfurt am Main 15.000 und in Hamburg, vier Tage später, ungefähr 12.000 Menschen versammelten.

Der Zug in Berlin erreichte gegen 23 Uhr den Opernplatz, wo der Studentenführer Gutjahr eine Rede hielt. Er schloss mit den Worten:

“Wir haben unser Handeln gegen den undeutschen Geist gewendet. Ich übergebe alles Undeutsche dem Feuer!”.

Daraufhin traten ausgewählte Studenten ans Feuer und warfen, während sie einen Feuerspruch in ein Mikrofon sprachen, die Werke besonders angefeindeter Schriftsteller in die Flammen. Anschließend wurden die anderen Bücher von der schwarzen Liste, die bereits vorher von Lastwagen zum Opernplatz gebracht wurden, verbrannt. Gegen Mitternacht hielt Reichsminister Goebbels seine Feuerrede. Als Goebbels seine Rede unter den Rufen der Zuschauer beendete, brannten allein in Berlin mehr als 20.000 Bücher. Aus Berlin sowie aus anderen Städten, in denen die Bücher brannten, berichteten die deutschen Rundfunksender in einer Staffelreportage. Das Ereignis wurde in unzählige deutsche Wohnzimmer ausgestrahlt. Es wurde bereits am nächsten Morgen von der deutschen Presse einhellig begrüßt.

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Feuersprüche

Bundesarchiv Bild 183-B0527-0001-776, Berlin, Bücherverbrennung.jpg     Die Bücher fliegen in die Flammen – Bücherverbrennung am Abend des 10. Mai auf dem Berliner Opernplatz.
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Beim Verbrennen der Bücher wurden die so genannten “Feuersprüche” gerufen.

1. Rufer: “Gegen Klassenkampf und Materialismus, für Volksgemein- schaft und idealistische Lebenshaltung! Ich übergebe der Flamme die Schriften von Marx und Kautsky!”

2. Rufer: “Gegen Dekadenz und moralischen Verfall! Für Zucht und Sitte in Familie und Staat! Ich übergebe der Flamme die Schriften von Heinrich Mann, Ernst Glaeser und Erich Kästner.”

3. Rufer: “Gegen Gesinnungslumperei und politischen Verrat, für Hingabe an Volk und Staat! Ich übergebe der Flamme die Schriften von Friedrich Wilhelm Förster!”

4. Rufer: “Gegen seelenzerfasernde Überschätzung des Trieblebens, für den Adel der menschlichen Seele! Ich übergebe der Flamme die Schriften des Sigmund Freud!”

5. Rufer: “Gegen Verfälschung unserer Geschichte und Herabwürdigung ihrer großen Gestalten, für Ehrfurcht vor unserer Vergangenheit! Ich übergebe der Flamme die Schriften von Emil Ludwig und Werner Hegemann!”

6. Rufer: “Gegen volksfremden Journalismus demokratisch-jüdischer Prägung, für verantwortungsbewusste Mitarbeit am Werk des nationalen Aufbaus! Ich übergebe der Flamme die Schriften von Theodor Wolff und Georg Bernhard!”

7. Rufer: “Gegen literarischen Verrat am Soldatentum des Weltkrieges, für Erziehung des Volkes im Geist der Wehrhaftigkeit! Ich übergebe der Flamme die Schriften von Erich Maria Remarque!”

8. Rufer: “Gegen dünkelhafte Verhunzung der deutschen Sprache, für Pflege des kostbarsten Gutes unseres Volkes! Ich übergebe der Flamme die Schriften von Alfred Kerr!”

9. Rufer: “Gegen Frechheit und Anmaßung, für Achtung und Ehrfurcht vor dem unsterblichen deutschen Volksgeist. Verschlinge, Flamme, auch die Schriften der Tucholsky und Ossietzky!”
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Flugblatt mit insgesamt 12 Thesen der deutschen Studentenschaft wider den undeutschen Geist

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Völkischer Beobachter vom 12. Mai 1933 über die Aktion

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Die Friedensverträge von Brest-Litowsk und Versailles

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DER BETRUG IM SCHULBUCH

In dem Unterrichtsbuch GESCHICHTLICHE WELTKUNDE Band 3 – Verlag Moritz Diesterweg Frankfurt – Berlin – München 2. Auflage, wird der deutsch-russische Friedensvertrag von Brest-Litowsk vom März 1918 im Fettdruck als „Gewaltfrieden im Osten“ hervorgehoben.

Das Friedensdiktat von Versailles wird brav nur ganz einfach „Vertrag“ genannt. Hier wird gleichsam im Vorbeigehen in hinterhältiger Weise der Eindruck erweckt, daß wir Deutsche wieder einmal recht brutal vorgegangen seien, im Gegensatz zu den viel korrekteren und “menschlicheren” Siegern im Weltkrieg l.

Zunächst: Ein „Vertrag“ wird immer zwischen mehreren Parteien abgeschlossen. Die deutsche Seite wurde aber zu den Verhandlungen in Versailles überhaupt nicht zugelassen, sondern „wie Tiere im zoologischen Garten behandelt“.

Der spätere Außenminister der USA, John Fester Dulles, schrieb als damaliges Mitglied der US-Delegation von 1918/19:

„Ich erinnere mich lebhaft, wie dort die Mitglieder der deutschen Friedensdelegation in ein mit Stacheldraht eingefaßtes Gehege verwiesen wurden, den Blicken wie Tiere in einem zoologischen Garten ausgesetzt und ihnen jede persönliche Berührung mit alliierten Delegierten versagend …“ 1

Solches erfährt die deutsche Schuljugend aus ihren Schulbüchern natürlich nicht, denn diese zeigen durchgängig das unverkennbare Bestreben, die eigene Geschichte abstoßend zu zeichnen und die Gegner musterknabenhaft reinzuwaschen.

Und was forderte der „Gewaltfrieden“ von Brest-Litowsk?

Es sollten souverän werden: Die baltischen Staaten, Finnland, Polen, Georgien, Ukraine. Landstriche im Kaukasus sollten an die Türkei zurückgegeben werden, sowie eine Kriegsentschädigung von sechs Milliarden Mark bezahlt werden. Die Landabtretungen bedeuteten im wesentlichen nichts anderes als die Erfüllung der Forderungen des US-Präsidenten Woodrow Wilson nach Selbstbestimmung der Völker, denn all diese Völkerschaften wollten los vom russischen Joch. Die Forderung von sechs Milliarden Mark vergleiche man aber mit der Forderung der Sieger an Deutschland, die im Londoner Abkommen von 1921 mit 132 Milliarden beziffert wurde!

Wie die Unterwerfung der so in Brest-Litowsk befreiten Gebiete vor sich ging, mag ein Bericht beleuchten, den der Heerführer des Zaren Peter d. Gr., General Scheremetjew, an seinen obersten Befehlshaber erstattete:

„Vieh und Enten haben wir eine Menge gefangen. Kühe sind jetzt für 3 Altynen zu haben, Schafe für 2 Dengen, kleine Kinder für 1 Denga, größere für ein Griwna, 4 Stück kauft man für 1 Altyne. Ich habe Dir zu melden, daß der allmächtige Gott und die allergnädigste Gottesmutter Deinen Wunsch erfüllt haben: im feindlichen Lager gibt es nichts mehr zu verheeren, alles ist verwüstet, nichts steht aufrecht… von Reval bis Riga ist alles mit Stumpf und Stil ausgerottet.“ 2

Was es mit dem „GEWALTFRIEDEN“ des Schulbuchs auf sich hat, kann uns der am besten unterrichtete Zeuge anschaulich machen: Wladimir lljitsch Uljanow = Lenin. Im Verlauf einer Rede über den russisch-polnischen Krieg von 1920 sagte dieser:

„Ihr wißt, daß die alliierten Imperialisten – Frankreich, England, Amerika und Japan – nach der Vernichtung Deutschlands den Versailler Vertrag geschlossen haben, der jedenfalls viel brutaler ist als der berüchtigte Vertrag von Brest, der so viel Geschrei auslöste.“ 3

In dem Schulbuch darf natürlich der Hinweis auf die Bezeichnung „Untermenschen“ durch Hitler nicht fehlen. Aber es fehlt der Hinweis darauf, dass Adolf Hitler diese Bezeichnung von Herrn Churchill übernommen hat, der 1919 von der russischen „Doktrin des Untermenschen“, vom Bolschewismus als „Krankheit“ und „Seuche“ sprach. 4 Das war in den Tagen, als am 25. Juli 1919 der Londoner „Daily Herald“ aus einer Rede Churchills zitierte:

„Die Bolschewisten haben ihre Reden mit dem grausamsten und niederträchtigsten Auftreten verbunden, das es jemals unter Menschen gegeben hat, und mit Taten, die der Steinzeit und den Hottentotten Zentral-Afrikas zur Schande gereichen würden.“ 5

Der „Gewaltfrieden“ von Brest-Litowsk hat demnach eine Reihe von Völkern vor der „grausamsten und niederträchtigsten“ Gewalt bewahrt!

Am 11. Januar 1919 erklärte Churchill im Aldwych- Club:

„Von allen Tyranneien der Geschichte ist die der Bolschewisten die schlimmste, die vernichtendste, die erniedrigendste.“ 6 Wir fragen: „Ist es das Merkmal von einem „Gewaltfrieden“, daß er Völker vor der „vernichtendsten“ Gewalt befreit?”

Den Schulbuchhistorikern zufolge wurde dagegen in Versailles 1918 ein ganz normaler Friedensvertrag geschlossen. Nun, dieser war ja auch frühzeitig gründlich vorbereitet worden. Schon 1915 erklärte der große Europäer Winston Churchill dem Pariser „Matin“, man werde die „bedingungslose Kapitulation“ Deutschlands erzwingen, indem man es solange an der Kehle würge, bis sein Herz aussetze! 7

Deutschland wurde durch die Kapitulation wehrlos und völlig hilflos. Dennoch – trotz 800.000 Hungertoten bis zum Waffenstillstand wurde Deutschland weiter an der Kehle gewürgt!

Am 10. Dezember 1918 gab der spätere US-Präsident Herbert Hoover einen Bericht nach Washington, in dem festgestellt wurde, dass seit dem Waffenstillstand

„die Kindersterblichkeit um 30 % und die Sterblichkeit der Menschen über 70 Jahre um 33 Prozent zugenommen habe.“ 8 (in Deutschland)

Der britische Premier Lloyd George verlas am 8. März 1919 - also 4 Monate nach der Entwaffnung – aus einem Bericht:

„Die Fischereiflotten, die ein paar Heringe hätten fangen wollen, wären sogar am Auslaufen verhindert worden.“ 9 (die deutsche Fischereiflotte)

Warum? Winston Churchill hat es in schamloser Offenheit vor dem Unterhaus zugegeben:

„Wir halten unsere Zwangsmittel in vollem Umfang aufrecht, sie sind ständig im Einsatz oder zu sofortigem Einsatz bereit. Die Blockade führen wir energisch durch … Deutschland steht am Rande einer Hungersnot. Unsere Berichte zeigen zweitens, die große Gefahr eines Zusammenbruches der gesamten Struktur des sozialen und nationalen Lebens unter dem Druck des Hungers und der Unterernährung. Nun ist der Augenblick einer Regelung gekommen.“ 10

Aber die Herren Schulbuchverfasser meinen wohl, der Hunger schleiche seine Todesopfer lautlos an und daher sei es keine „Gewalt“. Der mit dem Hungertod von Millionen Deutschen erpreßte „Frieden“ sei also kein „Gewaltfrieden“!

So schleicht die Verfälschung der Geschichte auf Taubenfüßen ins Klassenzimmer.

Franz Joseph Strauß forderte am 30. November 1965 im Bundestag,

„daß die gewohnheitsmäßigen, fahrlässigen, absichtlichen und manchmal bewußt in den Dienst der Auflösung der westlichen Gemeinschaft gestellten Verzerrungen der deutschen Geschichte und des Deutschlandbildes von heute bekämpft und beseitigt werden.“

Wir sind diesem Aufruf gefolgt und hoffen, dass die deutsche Jugend die Wahrheit nicht wegwirft wie einen Zigarettenstummel.

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Quellenverweise:

1) Lutz Hermann VERBRECHERVOLK IM HERZEN EUROPAS,
Tübingen 1959 S. 43

2) Rimscha, Hans v. Geschichte Rußlands, Darmstadt
1970 S. 288

3) Lutz S. 88

4) Aigner, Dietrich CHURCHILL Göttingen 1975 S. 73

5) Churchill MEIN BUNDESGENOSSE Berlin 1942 S. 10

6) Hughes Emrys, CHURCHILL – EIN MANN IN SEINEM WIDERSPRUCH Tübingen 1959 S. 93

7) Aigner CHURCHILL S. 64

8) Hoover, Herbert MEMOIREN Mainz 1951 Bd. l S. 302

9) Hoover Bd. l S. 307/308

10) Hoover Bd. l S. 305

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Quelle: Unabhängige Nachrichten, Bochum 1983/Emil Maier-Dorn


Das Recht des Deutschen Reiches und des Deutschen Volkes

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1. Das Deutsche Reich besteht völkerrechtlich über das Jahr 1945 hinaus (Kapitulation der Wehrmacht) fort. Die von den alliierten Siegern in Westdeutschland errichtete Verwaltungsmacht Bundesrepublik BRD hat das Fortbestehen des Reiches in eigenen Bundesverfassungsgerichts-Urteilen festgehalten (1973, 1975, 1981). In der sowjetischen Besatzungszone, die in Deutsche Demokratische Republik umbenannt worden ist, gilt die gleiche Rechtslage. Keiner dieser Verwaltungsnachfolger ist Rechtsnachfolger und nicht berechtigt, für das Deutsche Reich zu handeln.

2. Das Selbstbestimmungsrecht ist seit 1945 zwingendes Völkerrecht (ius cogens) und ist Teil der Wiener Vertragsrechtskonvention vom 23.5.1969. Infolgedessen kann keine Besatzungsregierung oder deutsche Verwaltung auf Reichsgebiete, einschließlich des Sudetenlandes, Deutsch-Österreichs usw., ohne Zustimmung der von dort vertriebenen oder noch dort wohnenden deutschen Bevölkerung, auf diese Reichsgebiete verzichten.

Jeder Vertrag, der das Selbstbestimmungsrecht der Vertriebenen nicht berücksichtigt, das den Rechtsanspruch auf ihre Länder als Teil des Deutschen Reiches bzw. seines Rechtsnachfolgers enthält, ist nach der Wiener Vertragsrechtskonvention v. 23.5.1969 nichtig. Dieser Rechtsanspruch ist unverjährbar (4. Konv. v. Genf, 1949, Art. 8).

3. Die völkerrechtlich gültigen Grenzen des Deutschen Reiches sind die vom 1.8.1914 plus jene vom 1.9.1939 (die tschechische Republik war als Protektorat nicht Mitglied des Reiches).

3.1 Da der Versailler Vertrag ohne Mitwirkung des Deutschen Reiches formuliert wurde und infolgedessen als Vertrag zu Lasten Dritter (res inter alios acta) von Anfang an nichtig ist und da die Unterschrift durch verbotenen Zwang zustande kam (Konv. üb. das Vertragsrecht Wien 1969, Art. 52).

3.2 Die angebliche Grenzfestsetzung für das Deutsche Reich zum 31.12.1937 durch die Berliner Viermächteerklärung vom 5.6.1945 ist als Vertrag zu Lasten Dritter nichtig (Konv. üb. das Vertragsrecht Wien 1969, Art. 34). Dort wurden nur Besatzungszonen bezeichnet.

4. Die oberste Gewalt, die die Besatzungsmächte 1945 übernommen haben wollen, durfte nichts anderes sein als die Befugnisse einer Besatzungsmacht nach den Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung von 1907. Infolgedessen sind völkerrechtswidrig:

4.1 Die Verhaftung der Reichsregierung am 23.5.1945.

4.2 Militärtribunale, unter Missachtung primitivster Rechtsgrundsätze und die Todesurteile aufgrund von ihnen gefälschten Dokumenten. Das Londoner Abkommen vom 8.8.1945 ist nichtig, weil bis dahin nicht bestehende Rechtsprinzipien zur Grundlage der Rechtsprechung des IMT Nürnberg gemacht wurden.

4.3 Eingriffe in innere Reichsangelegenheiten, wie z. B. die Auflösung des Staates Preußen.

4.4 Völkerrechtswidrig ist die Annexion von Reichsgebieten.

4.5 Völkerrechtswidrig ist die Vertreibung der Deutschen aus den besetzten und annektierten Gebieten und die Beschlagnahme ihres Eigentums (4. Genfer Konv. von 1949).

4.6 Die Ansiedlung von Ausländern in besetzten und annektierten Gebieten ist völkerrechtswidrig. Diese haben dort keine völkerrechtlich vertretbaren Heimatrechte (UNO-Beschluss zu den von England in Gibraltar abgehaltenen Wahlen, 4. Genfer Konv. v. 1949, A. 49).

5. Die Ostverträge sind nur gültig, soweit sie Gewaltverzichtserklärungen, nicht aber, wenn sie Gebietsabtretungen sind (Bundesverfassungsgericht v. 17.7.1975).

Die Beseitigung des deutschen Volkes als Staatsvolk in der Bundesrepublik durch massenhafte Einwanderung und Einbürgerung von nichtdeutschen Ausländern aus aller Welt und durch Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit in der EG ist verfassungswidrig. Das deutsche Staatsvolk ist auch nach BRD-GG Art. 79 jeder Disposition entzogen. Das GG schreibt die Verantwortung zum Erhalt der Identität der Deutschen Staatsvolkes vor (Bundesverfassungsgericht v. 21.10.1987).

Aktualisierte Studie von

Prof. Dr. Münch, Heidelberg

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Die Tagung des Reichstags in der Krolloper über das Gesetz zur “Behebung der Not von Volk und Reich” am 23. März 1933 mit Rede Adolf Hitlers und anschließenden Diskussionsreden zwischen Adolf Hitler und Otto Wels

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In dieser Rede anlässlich der Tagung des Reichstages am 23. März 1933 in der Krolloper geht Adolf Hitler auf das zu verabschiedende Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich ein.

400px-Bundesarchiv_Bild_183-B02607,_Berlin,_Reichstagssitzung,_Rede_Adolf_Hitler

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Männer und Frauen des Deutschen Reichstages!

Im Einvernehmen mit der Reichsregierung haben die Nationalsozialistische Partei und die Deutschnationale Volkspartei Ihnen durch einen Initiativantrag ein Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich zur Beschlußfassung unterbreitet.

Die Gründe für diesen außerordentlichen Vorgang sind folgende:

Im November 1918 rissen marxistische Organisationen durch eine Revolution die vollziehende Gewalt an sich. Die Monarchen wurden entthront, die Reichs- und Landesbehörden abgesetzt und damit die Verfassung gebrochen. Das Gelingen der Revolution im materiellen Sinne sicherte die Attentäter vor dem Zugriff der Justiz. Die moralische Legitimierung suchten sie in der Behauptung, Deutschland bzw. seine Regierung trügen die Schuld am Ausbruch des Krieges.Diese Behauptung war wissentlich und sachlich falsch.

In der Folge führten aber diese im Interesse unserer damaligen Feinde liegenden unwahren Anschuldigungen zur schärfsten Unterdrückung des gesamten deutschen Volkes und der Bruch der uns in den 14 Punkten Wilsons gemachten Zusicherungen dann für Deutschland, d. h. für das schaffende deutsche Volk, zu einer Zeit grenzenlosen Unglücks. Alle die von den Männern des November 1918 gemachten Versprechungen erwiesen sich, wenn schon nicht als bewusste Irreführungen, so doch als nicht minder verdammenswerte Illusionen. Die ‘Errungenschaften der Revolution’ waren, im Gesamten genommen, nur für kleinste Teile unseres Volkes angenehme, für die überwältigende Mehrheit aber, zumindest soweit sich diese durch ihre redliche Arbeit das tägliche Brot verdienen musste, unendlich traurige.

Dass hierfür der Selbsterhaltungstrieb der an dieser Entwicklung schuldigen Parteien und Männer tausend Beschönigungen und Ausreden findet, ist verständlich. Der nüchterne Vergleich der durchschnittlichen Ergebnisse der letzten vierzehn Jahre mit den einst proklamierten Versprechungen fällt für die verantwortlichen Regisseure dieses in der deutschen Geschichte beispiellosen Verbrechens vernichtend aus.

Unser Volk hat im Verlaufe der letzten 14 Jahre auf allen Gebieten des Lebens einen Verfall erlitten, der größer kaum vorstellbar ist. Die Frage, was überhaupt in dieser Zeit noch schlimmer hätte kommen können, ist unter Berücksichtigung der Grundwerte unseres deutschen Volkes sowie der einst vorhanden gewesenen politischen und wirtschaftlichen Erbmasse nicht zu beantworten. Das deutsche Volk selbst hat trotz seiner schweren Beweglichkeit in politischen Empfindungen und Stellungnahmen sich steigend von den in seinen Augen für diese Zustände verantwortlichen Auffassungen, Parteien und Verbänden abgewendet. Die Zahl der innerlich auf dem Boden der Weimarer Verfassung stehenden Deutschen war trotz der suggestiven Bedeutung und rücksichtslosen Ausnutzung der Regierungsgewalt am Ende nur mehr ein Bruchteil der gesamten Nation.

Es ist weiter das charakteristische Merkmal dieser vierzehn Jahre gewesen, dass — abgesehen von natürlichen Schwankungen — die Linie der Entwicklung konstant nach unten führte. Diese deprimierende Erkenntnis war mit eine der Ursachen der allgemeinen Verzweiflung. Sie förderte die Einsicht über die Notwendigkeit einer gründlichen Abkehr von den Ideen, Organisationen und Männern, in denen man mit Recht allmählich die tieferen Ursachen unseres Verfalls zu erkennen begann.

Die nationalsozialistische Bewegung vermochte daher trotz furchtbarster Unterdrükkung immer mehr Deutsche geistes- und willensmäßig zum Abwehrkampf zu erfassen. Sie hat im Verein mit den anderen nationalen Verbänden nunmehr innerhalb weniger Wochen die seit dem November 1918 herrschenden Mächte beseitigt und in einer Revolution die öffentliche Gewalt in die Hände der nationalen Regierung gelegt. Am 5. März hat das deutsche Volk diesem Akt seine Zustimmung erteilt.

Das Programm des Wiederaufbaus von Volk und Reich ergibt sich aus der Größe der Not unseres politischen, moralischen und wirtschaftlichen Lebens. Erfüllt von der Überzeugung, dass dieser Zusammenbruch seine Ursachen in inneren Schäden unseres Volkskörpers hat, ist es das Ziel der Regierung der nationalen Revolution, diejenigen Gebrechen aus unserem völkischen Leben zu beseitigen, die auch in Zukunft jeden tatsächlichen Wiederaufstieg verhindern würden.

Der durch die marxistische Irrlehre systematisch herbeigeführte Verfall der Nation in weltanschaulich unvereinbare Gegensätze bedeutet die Vernichtung der Basis eines möglichen Gemeinschaftslebens. Die Auflösung ergreift alle Grundlagen der Gesellschaftsordnung. Die völlig gegensätzliche Einstellung der Einzelnen zu den Begriffen Staat, Gesellschaft, Religion, Moral, Familie, Wirtschaft reißt Differenzen auf, die zum Krieg aller gegen alle führen. Ausgehend vom Liberalismus des vergangenen Jahrhunderts, findet diese Entwicklung naturgesetzlich ihr Ende im kommunistischen Chaos. Die damit verbundene Mobilisierung primitivster Instinkte führt zu einer Verbindung zwischen den Auffassungen einer politischen Idee und den Handlungen wirklicher Verbrecher. Angefangen von Plünderungen, Brandstiftungen, Eisenbahnanschlägen, Attentaten und so fort, erhält alles in der kommunistischen Idee seine moralische Sanktion. Allein die Methode des individuellen Massenterrors hat die nationalsozialistische Bewegung im Laufe weniger Jahre über 300 Tote und Zehntausende an Verletzten gekostet.

Die Brandstiftung im Reichstag als missglückter Versuch einer groß angelegten Aktion ist nur ein Zeichen dessen, was Europa vom Siege dieser teuflischen Lehre zu erwarten hätte. Wenn eine bestimmte Presse – besonders außerhalb Deutschlands – heute versucht, entsprechend der durch den Kommunismus zum Prinzip erhobenen politischen Unwahrheit die nationale Erhebung Deutschlands mit dieser Schandtat zu identifizieren, so kann mich das nur in meinem Beschlüsse bestärken, nichts unversucht zu lassen, um in kürzester Zeit dieses Verbrechen durch die öffentliche Hinrichtung des schuldigen Brandstifters und seiner Komplizen zu sühnen ! Der ganze Umfang der beabsichtigten Aktion dieser Organisation ist weder dem deutschen Volk noch der übrigen Welt genügend zum Bewusstsein gekommen. Nur durch ihr blitzschnelles Zufassen hat die Regierung eine Entwicklung verhindert, die bei einem katastrophalen Ausgang ganz Europa erschüttert haben würde. Manche von denen, die sich heute aus Hass gegen die nationale Erhebung innerhalb und außerhalb Deutschlands mit den Interessen des Kommunismus verbrüdern, würden selbst die Opfer einer solchen Entwicklung geworden sein. Es wird die oberste Aufgabe der nationalen Regierung sein, diese Erscheinung nicht nur im Interesse Deutschlands, sondern im Interesse des übrigen Europas in unserem Lande restlos auszurotten und zu beseitigen. Sie wird nicht die Erkenntnis aus dem Auge verlieren, dass es sich dabei nicht um das negative Problem dieser Organisation handelt, sondern um die Durchführung der positiven Aufgabe der Gewinnung des deutschen Arbeiters für den nationalen Staat. Nur die Herstellung einer wirklichen Volksgemeinschaft, die sich über die Interessen und Gegensätze der Stände und Klassen erhebt, vermag allein auf die Dauer diesen Verirrungen des menschlichen Geistes den Nährboden zu entziehen.

Die Erringung einer solchen weltanschaulichen Geschlossenheit des deutschen Volkskörpers ist um so wichtiger, als nur durch sie die Möglichkeit der Aufrechterhaltung freundschaftlicher Beziehungen zu den außerdeutschen Mächten ohne Rücksicht auf die sie beherrschenden Tendenzen oder weltanschaulichen Grundsätze gegeben ist, denn die Beseitigung des Kommunismus in Deutschland ist nur eine innerdeutsche Angelegenheit. Die übrige Welt mag daran ebensosehr interessiert sein, da der Ausbruch eines kommunistischen Chaos in dem dicht besiedelten Deutschen Reiche zu politischen und wirtschaftlichen Folgeerscheinungen besonders im übrigen westlichen Europa führen würde, deren Ausmaße unvorstellbar sind.

Der innere Zerfall unserer Volksgemeinschaft führte zwangsläufig zu einer immer bedenklicher werdenden Schwächung der Autorität der obersten Staatsführung. Das Sinken des Ansehens der Reichsregierung, das sich aus solchen unsicheren inneren Verhältnissen zwangsläufig ergeben musste, führte bei verschiedenen Parteien in einzelnen Ländern zu Vorstellungen, die mit der Einheit des Reichs unverträglich sind. Alle Rücksichtnahme auf die Traditionen der Länder kann die bittere Erkenntnis nicht beseitigen, dass das Ausmaß der Zersplitterung des staatlichen Lebens in der Vergangenheit der Welt- und Lebensstellung unseres Volkes nicht nur nicht nützlich, sondern wahrhaft abträglich war.

Es soll damit aber nicht nicht die Aufgabe einer überlegenen Staatsführung sein, nachträglich das organisch gewachsene Gute wegen eines theoretischen Prinzip einer zügellosen Unitarisierung zu beseitigen. Es ist aber ihre Pflicht, diese geistige, willensmäßige Einheit der Führung der Nation und damit den Reichsgedanken an sich über jeden Zweifel zu erheben.

Die Wohlfahrt unserer Kommunen und Länder bedarf genau so wie die Existenz des einzelnen deutschen Menschen des staatlichen Schutzes. Die Reichsregierung beabsichtigt daher nicht, durch das Ermächtigungsgesetz die Länder aufzuheben. Wohl aber wird sie diejenigen Maßnahmen treffen, die von nun ab und für immer eine Gleichmäßigkeit der politischen Intention in Reich und Ländern gewährleisten. Je größer die geistige und willensmäßige Übereinstimmung ist, um so weniger Interesse kann für alle Zukunft für das Reich bestehen, das kulturelle und wirtschaftliche Eigenleben der einzelnen Länder zu vergewaltigen. Vollends unmöglich ist der in letzter Zeit eingerissene Zustand einer gegenseitigen Herabsetzung von Länder- und Reichsregierungen unter Zuhilfenahme der modernen Mittel der Volkspropaganda. Ich werde unter keinen Umständen hinnehmen, und die Reichsregierung wird alle Maßnahmen dagegen treffen, daß in Zukunft jemals noch Minister deutscher Regierungen vor der Welt in öffentlichen Massenversammlungen, ja sogar unter Verwendung des Rundfunks sich gegenseitig anklagen oder heruntersetzen.

Es führt weiter zu einer völligen Entwertung der gesetzgebenden Körperschaften in den Augen des Volkes, wenn selbst unter Annahme normaler Zeiten innerhalb von vier Jahren entweder im Reich oder den einzelnen Ländern das Volk an die 20mal an die Wahlurne getrieben wird. Die Reichsregierung wird den Weg dazu finden, der das Ziel erreicht, dass die einmal gegebene Willensäußerung der Nation für Reich und Länder zu einheitlichen Konsequenzen führt.

Eine weitergehende Reform des Reiches wird sich nur aus der lebendigen Entwicklung ergeben können. Ihr Ziel muss die Konstruktion einer Verfassung sein, die den Willen des Volkes mit der Autorität einer wirklichen Führung verbindet. Die gesetzliche Legalisierung einer solchen Verfassungsreform wird dem Volke selbst zugebilligt.

Die Regierung der nationalen Revolution sieht es grundsätzlich als ihre Pflicht an, entsprechend dem Sinne des ihr gegebenen Vertrauensvotums des Volkes, diejenigen Elemente von der Einflussnahme auf die Gestaltung des Lebens der Nation fernzuhalten, die bewusst und mit Absicht dieses Leben negieren. Die theoretische Gleichheit vor dem Gesetz kann nicht dazu führen, grundsätzliche Verächter der Gesetze unter Gleichheit zu tolerieren, ja aus demokratischen Doktrinen heraus die Freiheit der Nation ihnen auszuliefern. Die Regierung wird die Gleichheit vor dem Gesetz aber allen denen zubilligen, die in der Frontbildung unseres Volkes vor dieser Gefahr sich hinter die nationalen Interessen stellen und der Regierung ihre Unterstützung nicht versagen.

Überhaupt soll unsere nächste Aufgabe sein, die geistigen Führer dieser Vernichtungstendenzen zur Verantwortung zu ziehen, die verführten Opfer aber zu retten.

Wir sehen insbesondere in den Millionen deutscher Arbeiter, die diesen Ideen des Wahnsinns und der Selbstvernichtung huldigen, nur die Ergebnisse einer unverzeihlichen Schwäche der früheren Regierungen, die die Verbreitung der Ideen nicht verhinderten, deren praktische Verwirklichung sie selbst unter Strafe stellen mussten. Die Regierung wird sich in dem Entschluss, diese Frage zu lösen, von niemandem beirren lassen. Jetzt ist es Sache des Reichstags, seinerseits eine klare Stellung einzunehmen. Am Schicksal des Kommunismus und der sich mit ihm verbrüdernden anderen Organisationen ändert dies nichts. Die nationale Regierung trifft dabei ihre Maßnahmen unter keinem anderen Gesichtspunkt als dem, das deutsche Volk und insbesondere die Millionenmassen seiner arbeitenden Menschen vor namenlosem Elend zu bewahren.

Sie sieht daher die Frage einer monarchistischen Restauration schon aus dem Grunde des Vorhandenseins dieser Zustände zur Zeit als indiskutabel an. Sie würde den Versuch einer Lösung dieses Problems auf eigene Faust in einzelnen Ländern als Angriff gegen die Reichseinheit ansehen müssen und demgemäß ihr Verhalten einrichten.

Gleichlaufend mit dieser politischen Entgiftung unseres öffentlichen Lebens wird die Reichsregierung eine durchgreifende moralische Sanierung des Volkskörpers vornehmen. Das gesamte Erziehungswesen, Theater, Film, Literatur, Presse, Rundfunk, sie werden alle Mittel zu diesem Zweck sein und demgemäß gewürdigt. Sie haben alle der Erhaltung der im Wesen unseres Volkstums lebenden Ewigkeitswerte zu dienen. Die Kunst wird stets Ausdruck und Spiegel der Sehnsucht und der Wirklichkeit einer Zeit sein. Die weltbürgerliche Beschaulichkeit ist im raschen Entschwinden begriffen. Der Heroismus erhebt sich leidenschaftlich als kommender Gestalter und Führer politischer Schicksale. Es ist Aufgabe der Kunst, Ausdruck dieses bestimmenden Zeitgeistes zu sein. Blut und Rasse werden wieder zur Quelle der künstlerischen Intuition werden. Es ist Aufgabe der Regierung, dafür zu sorgen, dass gerade in einer Zeit beschränkter politischer Macht der innere Lebenswert und der Lebenswille der Nation einen um so gewaltigeren kulturellen Ausdruck finden. Dieser Entschluss verpflichtet zur dankbaren Bewunderung unserer großen Vergangenheit. Auf allen Gebieten unseres geschichtlichen und kulturellen Lebens muss die Brücke von dieser Vergangenheit zur Zukunft geschlagen werden. Die Ehrfurcht vor den großen Männern muss der deutschen Jugend wieder als heiliges Vermächtnis eingeprägt werden. Indem die Regierung entschlossen ist, die politische und moralische Entgiftung unseres öffentlichen Lebens vorzunehmen, schafft und sichert sie die Voraussetzungen für eine wirklich tiefe Einkehr religiösen Lebens.

Die Vorteile personal-politischer Art, die sich aus Kompromissen mit atheistischen Organisationen ergeben mögen, wiegen nicht annähernd die Folgen auf, die in der Zerstörung allgemeiner sittlicher Grundwerte sichtbar werden.

Die nationale Regierung sieht in den beiden christlichen Konfessionen die wichtigsten Faktoren zur Erhaltung unseres Volkstums. Sie wird die zwischen ihnen und den Ländern abgeschlossenen Verträge respektieren.

Ihre Rechte sollen nicht angetastet werden. Sie erwartet aber und hofft, dass die Arbeit an der nationalen und sittlichen Erneuerung unseres Volkes, die sich die Regierung zur Aufgabe gestellt hat, umgekehrt die gleiche Würdigung erfährt. Sie wird allen anderen Konfessionen in objektiver Gerechtigkeit gegenübertreten. Sie kann aber nicht dulden, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession oder einer bestimmten Rasse eine Entbindung von allgemeinen gesetzlichen Verpflichtungen sein könnte oder gar ein Freibrief für straflose Begehung oder Tolerierung von Verbrechen. Die Sorge der Regierung gilt dem aufrichtigen Zusammenleben zwischen Kirche und Staat; der Kampf gegen eine materialistische Weltanschauung, für eine wirkliche Volksgemeinschaft dient ebenso den Interessen der deutschen Nation wie dem Wohl unseres christlichen Glaubens.

Unser Rechtswesen muss in erster Linie der Erhaltung dieser Volksgemeinschaft dienen. Der Unabsetzbarkeit der Richter auf der einen Seite muss eine Elastizität der Urteilsfindung zum Wohl der Gesellschaft entsprechen. Nicht das Individuum kann Mittelpunkt der gesetzlichen Sorge sein, sondern das Volk. Landes- und Volksverrat sollen künftig mit aller Rücksichtslosigkeit ausgetilgt werden. Der Boden der Existenz der Justiz kann kein anderer sein als der Boden der Existenz der Nation. Möge diese daher auch stets die Schwere der Entschließung derer berücksichtigen, die unter dem harten Zwang der Wirklichkeit das Leben der Nation verantwortlich zu gestalten haben.

Groß sind die Aufgaben der nationalen Regierung auf dem Gebiete des wirtschaftlichen Lebens.

Hier wird ein Gesetz alles Handeln bestimmen: das Volk lebt nicht für die Wirtschaft, und die Wirtschaft existiert nicht für das Kapital, sondern das Kapital dient der Wirtschaft und die Wirtschaft dem Volk!

Grundsätzlich wird die Regierung die Wahrnehmung der Interessen des deutschen Volkes nicht über den Umweg einer staatlich zu organisierenden Wirtschaftsbürokratie betreiben, sondern durch die stärkste Förderung der Privatinitiative und durch die Anerkennung des Eigentums.

Zwischen der produktiven Intention einerseits und der produktiven Arbeit andererseits muss ein gerechter Ausgleich hergestellt werden. Die Verwaltung soll die Ergebnisse der Fähigkeit, des Fleißes und der Arbeit durch Sparsamkeit respektieren. Auch das Problem unserer öffentlichen Finanzen ist nicht zuletzt das Problem einer sparsamen Verwaltung.

Die in Aussicht genommene Reform unseres Steuerwesens muss zu einer Vereinfachung der Veranlagung und damit zu einer Verminderung der Kosten und der Lasten führen. Grundsätzlich soll die Steuermühle an den Strom und nicht an die Quellen gebaut werden. Im Zuge dieser Maßregeln muss eine Verminderung der Lasten durch Vereinfachung der Verwaltung eintreten. Diese im Reich und in den Ländern durchzuführende Reform des Steuerwesens ist aber nicht eine Frage des Augenblicks, sondern einer nach den Erfordernissen zu bemessenden Zeit.

Die Regierung wird grundsätzlich Währungsexperimente vermeiden.

Vor allem aber stehen zwei Wirtschaftsaufgaben erster Ordnung vor uns. Die Rettung des deutschen Bauern muss unter allen Umständen durchgeführt werden.

Die Vernichtung dieses Standes in unserem Volke würde zu denkbar schärfsten Konsequenzen führen. Die Wiederherstellung der Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe mag für den Konsumenten hart sein. Das Schicksal aber, das das ganze deutsche Volk träfe, wenn der deutsche Bauer zugrunde ginge, wäre mit diesen Härten gar nicht zu vergleichen. Nur im Zusammenhang mit der unter allen Umständen zu erreichenden Rentabilität unserer Landwirtschaft kann die Frage eines Vollstreckungsschutzes bzw. einer Entschuldung gelöst werden. Würde diese nicht gelingen, so müsste die Vernichtung unserer Bauern nicht nur zum Zusammenbruch der deutschen Wirtschaft überhaupt, sondern vor allem zum Zusammenbruch des deutschen Volkskörpers führen. Seine Gesunderhaltung ist aber auch die erste Voraussetzung für das Blühen und Gedeihen unserer Industrie, des deutschen Binnenhandels und des deutschen Exports. Ohne das Gegengewicht des deutschen Bauerntums hätte der kommunistische Wahnsinn schon jetzt Deutschland überrannt und damit die deutsche Wirtschaft endgültig vernichtet. Was die Gesamtwirtschaft einschließlich unserer Exportindustrie dem gesunden Sinn des deutschen Bauern verdankt, kann überhaupt durch kein Opfer geschäftlicher Art abgegolten werden. Es muss daher auch der weiteren Besiedlung des deutschen Bodens in Zukunft unsere größte Sorge gelten.

Im Übrigen ist sich die nationale Regierung darüber im Klaren, dass die endgültige Behebung der Not sowohl der bäuerlichen wie der städtischen Wirtschaft abhängt von der Eingliederung der Arbeitslosenarmee in den Produktionsprozess.

Hierin liegt die zweite, gewaltigste wirtschaftliche Aufgabe. Sie kann nur gelöst werden durch eine allgemeine Befriedung unter Durchsetzung gesunder natürlicher wirtschaftlicher Grundsätze und aller Maßnahmen, die notwendig sind, auch wenn sie, im Augenblick gesehen, auf keine Popularität rechnen können. Arbeitsbeschaffung und Arbeitsdienstpflicht sind hierbei nur Einzelmaßnahmen im Rahmen des Gesamtangriffs.

Ähnlich wie zu den deutschen Bauern ist die Einstellung der nationalen Regierung zum Mittelstand.

Seine Rettung kann nur im Zuge der allgemeinen Wirtschaftspolitik erfolgen. Die nationale Regierung ist entschlossen, diese Frage durchgreifend zu lösen. Sie erkennt es als ihre geschichtliche Aufgabe, die Millionen deutscher Arbeiter im Kampfe um ihre Daseinsrechte zu stützen und zu fördern. Als Kanzler und Nationalsozialist fühle ich mich ihnen als den einstigen Gefährten meiner Jugend verbunden. Die Steigerung der Konsumkraft dieser Massen wird ein wesentliches Mittel der wirtschaftlichen Belebung sein. Unter Aufrechterhaltung unserer Sozialgesetzgebung wird ein erster Schritt zu ihrer Reform stattfinden müssen. Grundsätzlich soll aber die Nutzbarmachung jeder Arbeitskraft im Dienste der Allgemeinheit erfolgen. Das Brachliegenlassen von Millionen menschlicher Arbeitsstunden ist ein Wahnsinn und ein Verbrechen, das zur Verarmung aller führen muss. Ganz gleich, welche Werte durch eine Verwendung unserer überschüssigen Arbeitskraft geschaffen worden wären, sie würden für Millionen Menschen, die heute in Not und Elend verkommen, unentbehrliche Lebensgüter darstellen können. Es muss und wird der organisatorischen Fähigkeit unseres Volkes gelingen, diese Frage zu lösen.

Wir wissen, dass die geographische Lage des rohstoffarmen Deutschlands eine Autarkie für unser Reich nicht vollkommen zulässt. Es muss immer wieder betont werden, dass der Reichsregierung nichts ferner liegt als Exportfeindlichkeit. Wir wissen, dass wir die Verbindung mit der Welt nötig haben, und dass der Absatz deutscher Ware in der Welt viele Millionen deutscher Volksgenossen ernährt.

Wir wissen aber auch, welches die Voraussetzungen für einen gesunden Leistungsaustausch zwischen den Völkern der Erde sind. Denn Deutschland ist jahrelang gezwungen gewesen zu Leistungen ohne Gegenleistungen. Daraus ergibt sich, dass die Aufgabe, Deutschland als ein tätiges Glied des Warenaustausches zu erhalten, weniger eine handelspolitische als eine finanzpolitische ist. Solange man uns eine sachgemäße und unserer Kraft entsprechende Regelung unserer Auslandsschulden nicht zugebilligt hat, sind wir leider zur Aufrechterhaltung unserer Devisen-Zwangswirtschaft gezwungen. Die Reichsregierung ist auch um deswillen verpflichtet, den gegen den Abfluss des Kapitals über die Grenzen errichteten Damm aufrecht zu erhalten. Wenn die Reichsregierung sich von diesen Grundsätzen leiten lässt, ist bestimmt zu erwarten, dass wachsendes Verständnis des Auslandes die Eingliederung unseres Reiches in den friedlichen Wettbewerb der Nationen erleichtert.

Um die Förderung des Verkehrs bis zu einem vernünftigen Ausgleich aller Verkehrsinteressen zu führen, wird schon zu Beginn des kommenden Monats durch eine Reform der Kraftfahrzeugsteuer der erste Schritt getan. Die Erhaltung der Reichsbahn und ihre möglichst schnelle Zurückführung in die Macht des Reiches ist eine Aufgabe, die uns nicht nur wirtschaftlich, sondern auch moralisch verpflichtet. Die Entwicklung des Luftverkehrs als eines Mittels der friedlichen Verbindung der Völker untereinander wird die nationale Regierung mit Eifer pflegen.

Bei all dieser Tätigkeit bedarf die Regierung der Unterstützung nicht nur der allgemeinen Kräfte in unserem Volk, die in weitestem Umfang sie heranzuziehen entschlossen ist, sondern auch der hingebenden Treue und Arbeit des Berufsbeamtentums. Nur bei zwingendster Not der öffentlichen Finanzen sollen Eingriffe stattfinden, allein auch dann wird strenge Gerechtigkeit das oberste Gesetz unseres Handelns sein.

Der Schutz der Grenzen des Reiches und damit des Lebens unseres Volkes und der Existenz unserer Wirtschaft liegt heute bei unserer Reichswehr, die entsprechend den uns im Versailler Vertrag auferlegten Bestimmungen als einzige wirklich abgerüstete Armee in der Welt anzusehen ist. Trotz der dadurch bedingten Kleinheit und gänzlich ungenügenden Bewaffnung darf das deutsche Volk in stolzer Befriedigung auf seine Reichswehr sehen. Unter schwersten Verhältnissen ist dieses kleine Instrument unserer nationalen Selbstverteidigung entstanden. In seinem Geiste ist es der Träger unserer besten soldatischen Traditionen. In peinlicher Gewissenhaftigkeit hat das deutsche Volk aber damit seine ihm im Friedensvertrag auferlegten Pflichten erfüllt, ja, selbst der uns damals genehmigte Ersatz der Schiffe unserer Flotte ist — ich darf wohl sagen: leider — nur zu einem kleinen Teil durchgeführt worden.

Deutschland wartet seit Jahren vergebens auf die Einlösung des uns gegebenen Abrüstungsversprechens der Anderen. Es ist der aufrichtige Wunsch der nationalen Regierung, von einer Vermehrung des deutschen Heeres und unserer Waffen absehen zu können, sofern endlich auch die übrige Welt geneigt ist, ihre Verpflichtung zu einer radikalen Abrüstung zu vollziehen. Denn Deutschland will nichts als gleiche Lebensrechte und gleiche Freiheit.

Zu diesem Geist des Freiheitswillens allerdings will die nationale Regierung das deutsche Volk erziehen. Die Ehre der Nation, die Ehre unserer Armee, das Ideal der Freiheit, sie müssen dem deutschen Volke wieder heilig werden!

Das deutsche Volk will mit der Welt in Frieden leben.

Die Reichsregierung wird aber gerade deshalb mit allen Mitteln für die endgültige Beseitigung der Trennung der Völker der Erde in zwei Kategorien eintreten. Die Offenhaltung dieser Wunde führt den einen zum Misstrauen, den anderen zum Hass und damit zu einer allgemeinen Unsicherheit. Die nationale Regierung ist bereit, jedem Volk die Hand zu aufrichtiger Verständigung zu reichen, das gewillt ist, die traurige Vergangenheit einmal grundsätzlich abzuschließen. Die Not der Welt kann nur vergehen, wenn durch stabile politische Verhältnisse die Grundlage geschaffen wird, und wenn die Völker untereinander wieder Vertrauen gewinnen.

Zur Behebung der Wirtschaftskatastrophe ist notwendig:

eine unbedingt autoritäre Führung im Innern zur Herstellung des Vertrauens in die Stabilität der Verhältnisse,

eine Sicherstellung des Friedens durch die großen Nationen auf lange Sicht zur Wiederherstellung des Vertrauens der Völker untereinander,

der endgültige Sieg der Grundsätze der Vernunft in der Organisation und Führung der Wirtschaft sowie eine allgemeine Entlastung von Reparationen und unmöglichen Schuld- und Zinsverpflichtungen.

Leider stehen wir vor der Tatsache, dass die Genfer Konferenz trotz langer Verhandlungen bisher kein praktisches Ergebnis erzielt hat. Die Entscheidung über die Herbeiführung einer wirklichen Abrüstungsmaßnahme ist immer wieder durch das Aufwerfen technischer Einzelfragen und durch das Hineinziehen von Problemen, die mit der Abrüstung nichts zu tun haben, verzögert worden. Dieses Verfahren ist untauglich.

Der rechtswidrige Zustand der einseitigen Abrüstung und der daraus resultierenden nationalen Unsicherheit Deutschlands kann nicht länger dauern.

Als ein Zeichen der Verantwortung und des guten Willens erkennen wir es an, dass die britische Regierung durch ihren Abrüstungsvorschlag den Versuch gemacht hat, die Konferenz endlich zu schnellen Entscheidungen zu bringen. Die Reichsregierung wird jede Bemühung unterstützen, die darauf gerichtet ist, die allgemeine Abrüstung wirksam durchzuführen und den längst fälligen Anspruch Deutschlands auf Abrüstung sicherzustellen. Seit vierzehn Jahren sind wir abgerüstet, und seit vierzehn Monaten warten wir auf das Ergebnis der Abrüstungskonferenz. Umfassender noch ist der Plan des Chefs der italienischen Regierung, der großzügig und weitblickend versucht, der gesamteuropäischen Politik eine ruhige und folgerichtige Entwicklung zu sichern. Wir messen diesem Plan ernsteste Bedeutung bei, wir sind bereit, auf seiner Grundlage in voller Aufrichtigkeit mitzuarbeiten, um die vier großen Mächte, England, Frankreich, Italien und Deutschland, zu einer friedlichen Zusammenarbeit zusammenzuschließen, die mutig und entschlossen an die Aufgaben herangeht, von deren Lösung das Schicksal Europas abhängt.

Aus diesem Anlass empfinden wir besonders dankbar die verständnisvolle Herzlichkeit, mit der in Italien die nationale Erhebung Deutschlands begrüßt worden ist. Wir wünschen und hoffen, dass die Gleichheit der geistigen Ideale die Grundlage für eine stetige Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern sein wird.

Ebenso legt die Reichsregierung, die im Christentum die unerschütterlichen Fundamente der Moral und Sittlichkeit des Volkes sieht, größten Wert auf freundschaftliche Beziehungen zum Heiligen Stuhl und sucht sie auszugestalten. Gegenüber unserem Brudervolk Österreich empfinden wir das Gefühl der Anteilnahme an seinen Sorgen und Nöten. Die Reichsregierung ist sich in ihrem Tun und Handeln der Verbundenheit des Schicksals aller deutschen Stämme bewusst. Die Einstellung zu den übrigen einzelnen fremden Mächten ergibt sich aus dem bereits Erwähnten. Aber auch da, wo die gegenseitigen Beziehungen schon mit Schwierigkeiten behaftet sind, werden wir uns um einen Ausgleich bemühen. Allerdings kann die Grundlage einer Verständigung niemals die Unterscheidung in Sieger und Besiegte sein.

Wir sind aber der Überzeugung, dass ein solcher Ausgleich in unserem Verhältnis zu Frankreich möglich ist, wenn die Regierungen die sie betreffenden Probleme beiderseits wirklich weitschauend in Angriff nehmen. Gegenüber der Sowjetunion ist die Reichsregierung gewillt, freundschaftliche, für beide Teile nutzbringende Beziehungen zu pflegen. Gerade die Regierung der nationalen Revolution sieht sich zu einer solchen positiven Politik gegenüber Sowjetrussland in der Lage. Der Kampf gegen den Kommunismus in Deutschland ist unsere innere Angelegenheit, in den wir Einmischungen von außen niemals dulden werden. Die staatspolitischen Beziehungen zu anderen Mächten, mit denen uns gemeinsame Interessen verbinden, werden davon nicht berührt. Unser Verhältnis zu den übrigen Ländern verdient auch in Zukunft unsere ernsteste Aufmerksamkeit, insbesondere unser Verhältnis zu den großen überseeischen Staaten, mit denen Deutschland seit langem freundschaftliche Bande und wirtschaftliche Interessen verbunden haben.

Besonders am Herzen liegt uns das Schicksal der außerhalb der Reichsgrenzen lebenden Deutschen, die durch Sprache, Kultur und Sitte mit uns verbunden sind und um diese Güter schwer kämpfen. Die nationale Regierung ist entschlossen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln für die den deutschen Minderheiten international garantierten Rechte einzutreten.

Wir begrüßen den Plan der Weltwirtschaftskonferenz und sind mit ihrem baldigen Zusammentritt einverstanden. Die Reichsregierung ist bereit, an dieser Konferenz mitzuarbeiten, um endlich positive Ergebnisse zu erlangen.

Die wichtigste Frage ist das Problem unserer kurz- und langfristigen äußeren Verschuldung.

Die völlige Veränderung der Verhältnisse auf den Warenmärkten der Welt erfordert eine Anpassung. Nur aus einer vertrauensvollen Zusammenarbeit kann eine wirkliche Behebung der allgemeinen Sorgen erwachsen. Zehn Jahre eines aufrichtigen Friedens werden für die Wohlfahrt aller Nationen nützlicher sein als 30 Jahre langes Verrennen in die Begriffe von Sieger und Besiegten.

Um sich in die Lage zu versetzen, die Aufgaben zu erfüllen, die in diesem Rahmen liegen, hat die Regierung im Reichstag durch die beiden Parteien der Nationalsozialisten und der Deutschnationalen das Ermächtigungsgesetz einbringen lassen. Ein Teil der beabsichtigten Maßnahmen erfordert die verfassungsändernde Mehrheit. Die Durchführung dieser Aufgaben und ihre Lösung ist notwendig. Es würde dem Sinne der nationalen Erhebung widersprechen und für den beabsichtigten Zweck nicht genügen, wollte die Regierung sich für ihre Maßnahmen von Fall zu Fall die Genehmigung des Reichstags erhandeln und erbitten. Die Regierung wird dabei nicht von der Absicht getrieben, den Reichstag als solchen aufzugeben. Im Gegenteil, sie behält sich auch für die Zukunft vor, den Reichstag über ihre Maßnahmen zu unterrichten oder seine Zustimmung einzuholen.

Die Autorität und die Erfüllung der Aufgaben würden aber leiden, wenn im Volke Zweifel an der Stabilität des neuen Regiments entstehen könnten. Die Reichsregierung hält eine weitere Tagung des Reichstages im heutigen Zustande der tiefgehenden Erregung der Nation für unmöglich. Es ist kaum eine Revolution von so großem Ausmaß so diszipliniert und unblutig verlaufen wie diese Erhebung des deutschen Volkes in diesen Wochen. Es ist mein Wille und meine feste Absicht, für diese ruhige Entwicklung auch in Zukunft zu sorgen.

Allein um so notwendiger ist es, dass der nationalen Regierung jene souveräne Stellung gegeben wird, die in einer solchen Zeit allein geeignet ist, eine andere Entwicklung zu verhindern. Die Regierung wird von dieser Ermächtigung nur insoweit Gebrauch machen, als dies zur Durchführung der lebensnotwendigen Maßnahmen erforderlich ist. Es ist weder die Existenz des Reichstages noch die des Reichsrats bedroht. Stellung und Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt. Die innere Übereinstimmung mit seinem Willen herbeizuführen, wird stets die oberste Aufgabe der Regierung sein. Der Bestand der Länder wird nicht beseitigt. Die Rechte der Kirchen werden nicht geschmälert und ihre Stellung zum Staat nicht geändert. Die Zahl der Fälle, in denen eine innere Notwendigkeit vorliegt, zu einem solchen Gesetz die Zuflucht zu nehmen, ist an sich eine begrenzte. Um so mehr aber besteht die Regierung auf einer Verabschiedung des Gesetzes. Sie zieht in jedem Falle eine klare Entscheidung vor. Sie bietet den Parteien des Reichstages die Möglichkeit einer ruhigen deutschen Entwicklung und einer sich daraus in Zukunft anbahnenden Verständigung. Die Regierung ist aber ebenso entschlossen und bereit, die Bekundung der Ablehnung und damit die Ansage des Widerstandes entgegenzunehmen.

Mögen Sie, meine Herren, nunmehr selbst entscheiden über Frieden oder Krieg!”


Im Folgenden sind die Reden von Otto Wels und Adolf Hitler nach dem stenographischen Reichstagsprotokoll wiedergegeben:

Präsident Göring: Das Wort hat der Abgeordnete Wels.

Wels (SPD), Abgeordneter:

Meine Damen und Herren! Der außenpolitischen Forderung deutscher Gleichberechtigung, die der Herr Reichskanzler erhoben hat, stimmen wir Sozialdemokraten um so nachdrücklicher zu, als wir sie bereits von jeher grundsätzlich verfochten haben.

(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)

Ich darf mir wohl in diesem Zusammenhang die persönliche Bemerkung gestatten, dass ich als erster Deutscher vor einem internationalen Forum, auf der Berner Konferenz am 3. Februar des Jahres 1919, der Unwahrheit von der Schuld Deutschlands am Ausbruch des Weltkrieges entgegengetreten bin.

(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)

Nie hat uns irgendein Grundsatz unserer Partei daran hindern können oder gehindert, die gerechten Forderungen der deutschen Nation gegenüber den anderen Völkern der Welt zu vertreten.

(Bravo! bei den Sozialdemokraten.)

Der Herr Reichskanzler hat auch vorgestern in Potsdam einen Satz gesprochen, den wir unterschreiben. Er lautet: “Aus dem Aberwitz der Theorie von ewigen Siegern und Besiegten kam der Wahnwitz der Reparationen und in der Folge die Katastrophe der Weltwirtschaft.” Dieser Satz gilt für die Außenpolitik; für die Innenpolitik gilt er nicht minder.

(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)

Auch hier ist die Theorie von ewigen Siegern und Besiegten, wie der Herr Reichskanzler sagte, ein Aberwitz.

Das Wort des Herrn Reichskanzlers erinnert uns aber auch an ein anderes, das am 23. Juli 1919 in der Nationalversammlung gesprochen wurde. Da wurde gesagt: “Wir sind wehrlos, wehrlos ist aber nicht ehrlos.

(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.)

Gewiss, die Gegner wollen uns an die Ehre, daran ist kein Zweifel. Aber dass dieser Versuch der Ehrabschneidung einmal auf die Urheber selbst zurückfallen wird, da es nicht unsere Ehre ist, die bei dieser Welttragödie zugrunde geht, das ist unser Glaube bis zum letzten Atemzug.”

(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten. — Zuruf von den Nationalsozialisten: Wer hat das gesagt?)

— Das steht in einer Erklärung, die eine sozialdemokratisch geführte Regierung damals im Namen des deutschen Volkes vor der ganzen Welt abgegeben hat, vier Stunden bevor der Waffenstillstand abgelaufen war, um den Weitervormarsch der Feinde zu verhindern. — Zu dem Ausspruch des Herrn Reichskanzlers bildet jene Erklärung eine wertvolle Ergänzung.

Aus einem Gewaltfrieden kommt kein Segen;

(sehr wahr! bei den Sozialdemokraten)

im Innern erst recht nicht.

(Erneute Zustimmung bei den Sozialdemokraten.)

Eine wirkliche Volksgemeinschaft lässt sich auf ihn nicht gründen. Ihre erste Voraussetzung ist gleiches Recht. Mag sich die Regierung gegen rohe Ausschreitungen der Polemik schützen, mag sie Aufforderungen zu Gewalttaten selbst mit Strenge verhindern. Das mag geschehen, wenn es nach allen Seiten gleichmäßig und unparteiisch geschieht, und wenn man es unterlässt, besiegte Gegner zu behandeln, als seien sie vogelfrei.

(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)

Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.

(Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Nach den Verfolgungen, die die Sozialdemokratische Partei in der letzten Zeit erfahren hat, wird billigerweise niemand von ihr verlangen oder erwarten können, dass sie für das hier eingebrachte Ermächtigungsgesetz stimmt. Die Wahlen vom 5. März haben den Regierungsparteien die Mehrheit gebracht und damit die Möglichkeit gegeben, streng nach Wortlaut und Sinn der Verfassung zu regieren. Wo diese Möglichkeit besteht, besteht auch die Pflicht.

(Sehr richtig? bei den Sozialdemokraten.)

Kritik ist heilsam und notwendig. Noch niemals, seit es einen Deutschen Reichstag gibt, ist die Kontrolle der öffentlichen Angelegenheiten durch die gewählten Vertreter des Volkes in solchem Maße ausgeschaltet worden, wie es jetzt geschieht,

(sehr wahr! bei den Sozialdemokraten)

und wie es durch das neue Ermächtigungsgesetz noch mehr geschehen soll. Eine solche Allmacht der Regierung muss sich um so schwerer auswirken, als auch die Presse jeder Bewegungsfreiheit entbehrt.

Meine Damen und Herren! Die Zustände, die heute in Deutschland herrschen, werden vielfach in krassen Farben geschildert. Wie immer in solchen Fällen fehlt es auch nicht an Übertreibungen. Was meine Partei betrifft, so erkläre ich hier:

wir haben weder in Paris um Intervention gebeten, noch Millionen nach Prag verschoben, noch übertreibende Nachrichten ins Ausland gebracht.

(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)

Solchen Übertreibungen entgegenzutreten wäre leichter, wenn im Inlande eine Berichterstattung möglich wäre, die Wahres vom Falschen scheidet.

(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.)

Noch besser wäre es, wenn wir mit gutem Gewissen bezeugen könnten, dass die volle Rechtssicherheit für alle wiederhergestellt sei.

(Erneute lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.)

Das, meine Herren, liegt bei Ihnen.

Die Herren von der Nationalsozialistischen Partei nennen die von ihnen entfesselte Bewegung eine nationale Revolution, nicht eine nationalsozialistische. Das Verhältnis ihrer Revolution zum Sozialismus beschränkt sich bisher auf dem Versuch, die sozialdemokratische Bewegung zu vernichten, die seit mehr als zwei Menschenaltern die Trägerin sozialistischen Gedankengutes gewesen ist

(Lachen “bei den Nationalsozialisten)

und auch bleiben wird. Wollten die Herren von der Nationalsozialistischen Partei sozialistische Taten verrichten, sie brauchten kein Ermächtigungsgesetz.

(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)

Eine erdrückende Mehrheit wäre Ihnen in diesem Hause gewiss. Jeder von Ihnen im Interesse der Arbeiter, der Bauern, der Angestellten, der Beamten oder des Mittelstandes gestellte Antrag könnte auf Annahme rechnen, wenn nicht einstimmig, so doch mit gewaltiger Majorität.

(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten. Lachen bei den Nationalsozialisten.)

Aber dennoch wollen Sie vorerst den Reichstag ausschalten, um ihre Revolution fortzusetzen. Zerstörung von Bestehendem ist aber noch keine Revolution. Das Volk erwartet positive Leistungen. Es wartet auf durchgreifende Maßnahmen gegen das Wirtschaftselend, das nicht nur in Deutschland, sondern in aller Welt herrscht.

Wir Sozialdemokraten haben in schwerster Zeit Mitverantwortung getragen und sind dafür mit Steinen beworfen worden.

(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten. — Lachen bei den Nationalsozialisten.)

Unsere Leistungen für den Wiederaufbau von Staat und Wirtschaft, für die Befreiung der besetzten Gebiete werden vor der Geschichte bestehen.

(Zustimmung bei den Sozialdemokraten.)

Wir haben gleiches Recht für alle und ein soziales Arbeitsrecht geschaffen. Wir haben geholfen, ein Deutschland zu schaffen, in dem nicht nur Fürsten und Baronen, sondern auch Männern aus der Arbeiterklasse der Weg zur Führung des Staates offensteht.

(Erneute Zustimmung bei den Sozialdemokraten.)

Davon können Sie nicht zurück, ohne Ihren eigenen Führer preiszugeben.

(Beifall und Händeklatschen bei den Sozialdemokraten.)

Vergeblich wird der Versuch bleiben, das Rad der Geschichte zurückzudrehen. Wir Sozialdemokraten wissen, dass man machtpolitische Tatsachen durch bloße Rechtsverwahrungen nicht beseitigen kann. Wir sehen die machtpolitische Tatsache Ihrer augenblicklichen Herrschaft. Aber auch das Rechtsbewusstsein des Volkes ist eine politische Macht, und wir werden nicht aufhören, an dieses Rechtsbewusstsein zu appellieren.

Die Verfassung von Weimar ist keine sozialistische Verfassung. Aber wir stehen zu den Grundsätzen des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, des sozialen Rechtes, die in ihr festgelegt sind. Wir deutschen Sozialdemokraten bekennen uns in dieser geschichtlichen Stunde feierlich zu den Grundsätzen der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit, der Freiheit und des Sozialismus.

(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.)

Kein Ermächtigungsgesetz gibt Ihnen die Macht, Ideen, die ewig und unzerstörbar sind, zu vernichten. Sie selbst haben sich ja zum Sozialismus bekannt. Das Sozialistengesetz hat die Sozialdemokratie nicht vernichtet. Auch aus neuen Verfolgungen kann die deutsche Sozialdemokratie neue Kraft schöpfen.

Wir grüßen die Verfolgten und Bedrängten. Wir grüßen unsere Freunde im Reich. Ihre Standhaftigkeit und Treue verdienen Bewunderung. Ihr Bekennermut, ihre ungebrochene Zuversicht — —

(Lachen bei den Nationalsozialisten — Bravo bei den Sozialdemokraten.)

verbürgen eine hellere Zukunft.

(Wiederholter lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten. — Lachen bei den Nationalsozialisten.)

……….

Präsident Göring: Das Wort hat der Herr Reichskanzler.

(Stürmische Heilrufe von den Nationalsozialisten.)

Hitler verließ seinen Sitz auf der Regierungsbank und bestieg zum zweitenmal das Rednerpodium; er deutete mit dem Zeigefinger der rechten Hand auf die sozialdemokratischen Abgeordneten und begann:

“Spät kommt ihr, doch ihr kommt!

(Lebhafte Zustimmung von den Nationalsozialisten.)

Die schönen Theorien, die Sie, Herr Abgeordneter, soeben hier verkündeten, sind der Weltgeschichte etwas zu spät mitgeteilt worden.

(Heitere Zustimmung bei den Nationalsozialisten.)

Vielleicht hätten diese Erkenntnisse, praktisch angewendet vor Jahren, die heutigen Klagen von Ihnen erspart.

Sie erklären, dass die Sozialdemokratie unser außenpolitisches Programm unterschreibt, dass sie die Kriegsschuldlüge ablehnt, dass sie gegen die Reparationen sich wende. Nun erhebe ich nur die eine Frage: Wo war denn dieser Kampf in der Zeit, in der Sie die Macht in Deutschland hatten?

(Sehr wahr! bei den Nationalsozialisten.)

Sie hatten einst die Möglichkeit, dem deutschen Volke das Gesetz des inneren Handelns vorzuschreiben. Sie haben es auch auf anderen Gebieten gekonnt. Es wäre genau so möglich gewesen, der deutschen Revolution, die von Ihnen mit ausgegangen, denselben Schwung und dieselbe Richtung zu geben, die einst Frankreich seiner Erhebung im Jahre 1870 gegeben hat.

(Sehr richtig! bei den Nationalsozialisten.)

Es wäre in Ihrem Ermessen gewesen, die deutsche Erhebung zu einer wirklich nationalen zu gestalten, und Sie hätten dann das Recht gehabt, wenn die Fahne der neuen Republik nicht siegreich zurückgekommen wäre, immerhin zu erklären: Wir haben das Äußerste getan, um diese Katastrophe durch den letzten Appell an die Kraft des deutschen Volkes abzuwenden.

(Lebhafte Zustimmung bei den Nationalsozialisten und den Deutschnationalen.)

In der Zeit mieden Sie den Kampf, den Sie heute in Worten plötzlich der Mitwelt mitteilen wollen.

Sie sagen, dass wehrlos nicht ehrlos ist. Nein, das braucht es nicht zu sein. Auch wenn wir wehrlos sein müssten: ich weiß, wir würden nicht ehrlos sein. Unsere Bewegung war dank der Unterdrückung durch Ihre Partei jahrelang wehrlos gemacht worden, ehrlos ist sie nie gewesen.

(Stürmischer Beifall bei den Nationalsozialisten.)

Ich bin der Überzeugung, dass wir dem deutschen Volke den Geist einimpfen werden, der es auch bei seiner heutigen Wehrlosigkeit sicherlich, Herr Abgeordneter, nicht ehrlos sein lassen wird.

(Lebhafte Zustimmung bei den Nationalsozialisten und den Deutschnationalen.)

Auch hier lag es ja an Ihnen, die Sie fast vierzehn Jahre lang die Macht besessen haben,

(Rufe bei den Sozialdemokraten: 0h nein!)

dafür zu sorgen, dass dieses deutsche Volk der Welt das Beispiel einer Ehre gegeben hätte. Es lag an Ihnen, dafür zu sorgen, dass, wenn schon die äußere Welt uns unterdrückt, die Art, in der das deutsche Volk diese Unterdrückung entgegennimmt, dann aber wenigstens eine würdige ist. Sie hatten die Gelegenheit, gegen alle die Erscheinungen der Entwürdigung unseres Volkes aufzutreten. Der Landesverrat konnte von Ihnen genau so beseitigt werden, wie er von uns beseitigt werden wird.

(Lebhafter Beifall bei den Nationalsozialisten und den Deutschnationalen.)

Sie haben kein Recht, diesen Anspruch überhaupt auf sich zu beziehen; denn dann hätten Sie damals, in jener Stunde, da jede Revolution Hochverrat in Tateinheit mit Landesverrat sein musste, zu dieser Handlung nicht, auch nicht einmal indirekt, Ihre Hand bieten dürfen. Und Sie hätten es vermeiden müssen, dass man dann dem deutschen Volke auf Wunsch und Befehl des Auslands eine neue Verfassung aufoktroyierte. Denn das ist nicht ehrenvoll, sich vom Feinde seine innere Gestaltung aufzwingen zu lassen.

(Lebhafter Beifall und Händeklatschen bei den Regierungsparteien.)

Und Sie hätten weiter sich damals zur deutschen Trikolore bekennen müssen, und nicht zu Farben, die der Feind in Flugblättern in unsere Gräben warf,

(erneuter starker Beifall rechts)

weil man gerade in einer Zeit der Not und der Unterdrückung durch den Gegner erst recht seinen Stolz zeigen und sich erst recht zu seinem Volk und zu den Symbolen seines Volks bekennen muss. Sie hätten dann Gelegenheit gehabt, selbst wenn die Umwelt uns gezwungen hätte, das alles preiszugeben, was uns früher hoch und heilig war, in der inneren Ausführung die nationale Ehre der Welt gegenüber in die Erscheinung treten zu lassen. Sie haben dafür kein Verständnis gehabt!

(Sehr richtig! rechts.)

Sie sagen: Gleiches Recht! So wie wir es nach außen hin wünschen, so wünschen wir es auch nach innen. Für dieses “gleiche Recht”, Herr Abgeordneter Wels, haben wir vierzehn Jahre gekämpft! Dieses gleiche Recht des nationalen Deutschlands haben Sie nicht gekannt! Also reden Sie heute nicht von gleichem Recht!

(Lauter Beifall rechts.)

Sie sagen, man solle einen Besiegten nicht für vogelfrei erklären. Nun, Herr Abgeordneter, vogelfrei sind wir gewesen, solange Sie die Macht hatten.

(Erneuter stürmischer Beifall bei den Nationalsozialisten. — Widerspruch bei den Sozialdemokraten. — Zuruf des Präsidenten Göring: “Severing!”)

Sie reden von Verfolgungen. Ich glaube, es sind wenige nur unter uns hier, die nicht die Verfolgungen von Ihrer Seite im Gefängnis büßen mussten. Es sind wenige unter uns, die nicht die Verfolgungen von Ihrer Seite in tausendfältigen Schikanen und tausendfältiger Unterdrückung zu spüren bekommen haben!

(Lebhafte Zustimmung rechts.)

Und außer uns hier weiß ich eine Schar von Hunderttausenden, die einem System der Verfolgung ausgesetzt waren, das entwürdigend, ja geradezu niederträchtig sich an ihnen ausließ! Sie scheinen ganz vergessen zu haben, dass man uns jahrelang die Hemden herunterriss, weil Ihnen die Farbe nicht passte.

(Stürmische Pfui-Rufe bei den Nationalsozialisten.)

Bleiben Sie jetzt nur im Bereich der Wirklichkeit! Aus Ihren Verfolgungen sind wir gewachsen !

Sie sagen weiter, dass die Kritik heilsam sei. Gewiss, wer Deutschland liebt, der mag uns kritisieren; wer aber eine Internationale anbetet der kann uns nicht kritisieren!

(Stürmischer, sich immer wieder erneuernder Beifall.)

Auch hier kommt Ihnen die Erkenntnis reichlich spät, Herr Abgeordneter. Die Heilsamkeit der Kritik hätten Sie in der Zeit erkennen müssen, als wir uns in Opposition befanden. Damals sind Ihnen diese Zitate noch nicht zu Gesicht gekommen, sondern damals hat man unsere Presse verboten und verboten und wieder verboten, unsere Versammlungen verboten und uns das Reden verboten und mir das Reden verboten, jahrelang! Und jetzt sagen Sie: Kritik ist heilsam!

(Lachen bei den Nationalsozialisten. — Zurufe von den Sozialdemokraten. — Glocke des Präsidenten.)

Präsident Göring: Reden Sie keine Geschichten und hören Sie sich das jetzt an!

(Bravo bei den Nationalsozialisten.)

Adolf Hitler: 

Sie beklagen, dass die Welt am Ende auch unwirkliche Tatsachen über die Zustände in Deutschland erfährt. Sie beklagen, dass man der Welt mitteilt, jeden Tag würden an jüdischen Friedhöfen in Berlin zerstückelte Leichname abgeliefert. Es beklemmt Sie das. Sie möchten so gern der Wahrheit die Ehre geben! O, Herr Abgeordneter, Ihrer Partei mit Ihren internationalen Beziehungen müsste es spielend leicht sein, die Wahrheit festzustellen. Und nicht nur das, ich lese in diesen Tagen die Zeitungen Ihrer eigenen sozialdemokratischen Bruderparteien in Deutsch-Österreich. Niemand hindert Sie, dorthin Ihre Erkenntnis der Wahrheit zu verbreiten.

(Zurufe von den Sozialdemokraten: Das ist geschehen!)

Ich werde neugierig sein, inwieweit die Kraft Ihrer internationalen Bindungen auch hier wirksam wird.

(Heiterkeit bei den Nationalsozialisten. — Zurufe von den Sozialdemokraten.)

Wollen Sie mich bitte sprechen lassen, ich habe Sie auch nicht unterbrochen! Ich habe Ihre Zeitung im Saargebiet gelesen, Herr Abgeordneter, und dieses Blatt treibt nichts anderes als dauernd Landesverrat, Herr Abgeordneter Wels,

(entrüstete Zurufe der Nationalsozialisten)

versucht dauernd dem Ausland gegenüber, Deutschland zu belasten,

(lebhafte Rufe bei den Nationalsozialisten: Pfui! Gemeinheit!)

unser Volk vor der Welt mit Lügen in eine schiefe Lage zu bringen.

Sie sprechen von mangelnder Rechtssicherheit. Meine Herren der Sozialdemokratischen Partei! Ich habe die Revolution ja im Jahre 1918 auch gesehen. Ich muss schon wirklich sagen: wenn wir nicht das Gefühl für das Recht hätten, dann wären wir nicht hier, und Sie säßen auch nicht da!

(Lebhaftes Bravo! bei den Nationalsozialisten.)

Sie haben im Jahre 1918 sich gegen die gewendet, die Ihnen nichts getan hatten.

(Sehr richtig! bei den Nationalsozialisten.)

Wir beherrschen uns, gegen die uns zu wenden, die uns vierzehn Jahre lang gequält und gepeinigt haben.

(Sehr richtig! bei den Nationalsozialisten.)

Sie sagen, die nationalsozialistische Revolution habe nichts mit Sozialismus zu tun, sondern der “Sozialismus” bestehe nur darin, dass man die “einzige Trägerin des Sozialismus in Deutschland”, die SPD, verfolge.

(Lachen bei den Nationalsozialisten.)

Sie sind wehleidig, meine Herren, und nicht für die heutige Zeit bestimmt, wenn Sie jetzt schon von Verfolgungen sprechen. Was ist Ihnen geschehen? Sie sitzen hier, und geduldig hört man Ihren Redner an.

(Sehr gut! und Heiterkeit bei den Nationalsozialisten.)

Sie reden von Verfolgung. Wer hat Sie denn bisher verfolgt?

(Präsident Göring: Sehr richtig!)

Sie sagen. Sie seien der einzige Träger des Sozialismus. Sie sind der Träger jenes geheimnisvollen Sozialismus gewesen, den das deutsche Volk in der Wirklichkeit niemals zu sehen erhielt.

(Sehr gut! und Heiterkeit bei den Nationalsozialisten.)

Sie reden heute von Ihren Leistungen und von Ihren Taten; Sie erzählen, was alles Sie beabsichtigten. An den Früchten soll man auch Sie erkennen!

(Stürmische Zustimmung und Händeklatschen bei den Nationalsozialisten.)

Die Früchte zeugen gegen Sie!

(Widerspruch bei den Sozialdemokraten. — Lachen bei den Nationalsozialisten.)

Wenn das Deutschland, das Sie in vierzehn Jahren zeugten, das Spiegelbild Ihres sozialistischen Wollens ist, dann, meine Herren, geben Sie uns gefälligst vier Jahre Zeit. um Ihnen das Spiegelbild unseres Wollens zu zeigen.

(Lebhafte Zustimmung bei den Nationalsozialisten.)

Sie sagen: “Sie wollen nun den Reichstag ausschalten, um die Revolution fortzusetzen.” Meine Herren, dazu hätten wir es nicht nötig gehabt, erst zu dieser Wahl zu schreiten, noch diesen Reichstag einzuberufen, noch diese Vorlage hier einbringen zu lassen. Den Mut, uns auch anders mit Ihnen auseinanderzusetzen, hätten wir wahrhaftigen Gottes gehabt!

(Stürmischer, langanhaltender Beifall und Händeklatschen bei den Nationalsozialisten.)

Sie sagen weiter, dass die Sozialdemokratie auch von uns nicht weggedacht werden kann, weil sie die erste gewesen sei, die diese Plätze hier freigemacht hätte für das Volk, für die arbeitenden Menschen und nicht nur für Barone oder Grafen. In allem, Herr Abgeordneter, kommen Sie zu spät! Warum haben Sie über diese Ihre Gesinnung nicht beizeiten Ihren Freund Grzesinski, warum nicht Ihre anderen Freunde Braun und Severing belehrt, die jahrelang mir vorwarfen, ich sei doch nur ein Anstreichergeselle! 

(Lebhafte Zustimmung und entrüstete Zurufe bei den Nationalsozialisten: Pfui! — Widerspruch bei den Sozialdemokraten. — Gegenrufe von den Nationalsozialisten: Natürlich haben Sie das gesagt!)

Jahrelang haben Sie das auf Plakaten behauptet.

(Erneuter Widerspruch bei den Sozialdemokraten. Sozialisten: Ruhe! — Glocke des Präsidenten.)

Präsident Göring: Jetzt rechnet der Kanzler ab!

(Zustimmung bei den Nationalsozialisten.)

Hitler: — Und endlich hat man mir sogar gedroht, mich mit der Hundepeitsche aus Deutschland hinauszutreiben! (In einer Rede des SPD Polizeipräsidenten von Berlin Grzesinski in Leipzig Feb. 1932)

(Pfui-Rufe bei den Nationalsozialisten.)

Dem deutschen Arbeiter werden wir Nationalsozialisten von jetzt ab die Bahn freimachen zu dem, was er fordern und verlangen kann. Wir Nationalsozialisten werden seine Fürsprecher sein; Sie, meine Herren (zu den Sozialdemokraten), sind nicht mehr benötigt!

(Sehr gut! und langanhaltender, stürmischer Beifall bei den Nationalsozialisten.)

Sie sprechen weiter davon, dass nicht die Macht entscheidend sei, sondern das Rechtsbewusstsein. Dieses Rechtsbewusstsein haben wir vierzehn Jahre lang in unserem Volk zu erwecken versucht, und es ist durch uns erweckt worden. Allerdings, ich glaube nun einmal nach den eigenen politischen Erfahrungen, die ich mit Ihnen gemacht habe,

(sehr richtig! bei den Nationalsozialisten)

dass das Recht allein leider noch nicht genügt, — man muss auch die Macht besitzen!

(Sehr gut! bei den Nationalsozialisten.)

Und verwechseln Sie uns nicht mit einer bürgerlichen Welt! Sie meinen, dass Ihr Stern wieder aufgehen könnte! Meine Herren, der Stern Deutschland wird aufgehen und Ihrer wird sinken.

(Stürmische Rufe bei den Nationalsozialisten: Bravo! und Heil! — Langanhaltende Beifallsbezeugungen, auch auf den Tribünen.)

Sie sagen, dass Sie in der Zeit der Sozialistengesetzgebung nicht gebrochen worden seien. Das war die Zeit, in der die deutsche Arbeiterschaft in Ihnen noch etwas anderes sah, als was Sie heute sind. Warum aber haben Sie denn diese Erkenntnis uns gegenüber vergessen?!

(Sehr gut! bei den Nationalsozialisten.)

Was im Völkerleben morsch, alt und gebrechlich wird, das vergeht und kommt nicht wieder.

(Zustimmung rechts.)

Auch Ihre Stunde hat geschlagen, und nur weil wir Deutschland sehen und seine Not und die Notwendigkeiten des nationalen Lebens, appellieren wir in dieser Stunde an den Deutschen Reichstag, uns zu genehmigen, was wir auch ohne dem hätten nehmen können.

(Sehr gut! bei den Nationalsozialisten.)

Des Rechts wegen tun wir es — nicht weil wir die Macht überschätzen, sondern weil wir uns am Ende mit denen, die vielleicht heute von uns getrennt sind, aber doch auch an Deutschland glauben, einst vielleicht leichter finden können.

(Lebhaftes Bravo bei den Nationalsozialisten.)

Denn ich möchte nicht in den Fehler verfallen, Gegner bloß zu reizen, statt sie entweder zu vernichten oder zu versöhnen.

(Bravo! und sehr gut! bei den Nationalsozialisten.)

Ich möchte denen, die am Ende vielleicht auf anderen Wegen auch mit ihrem Volk empfinden, die Hand reichen

(Bravo! im Zentrum)

und möchte nicht einen ewigen Krieg ansagen,

(erneutes Bravo)

nicht aus Schwäche, sondern aus Liebe zu meinem Volk, und um diesem deutschen Volk all das zu ersparen, was in dieser Zeit der Kämpfe mit zugrunde geht.

(Wiederholtes lebhaftes Bravo bei den Nationalsozialisten und den Deutschnationalen.)

Sie wollen mich aber da niemals missverstehen. Die Hand gebe ich jedem, der sich für Deutschland verpflichtet.

(Bravo!)

Ich erkenne nicht an das Gebot einer Internationale.

(Lebhafter Beifall bei den Nationalsozialisten und den Deutschnationalen.)

Ich glaube, dass Sie (zu den Sozialdemokraten) für dieses Gesetz nicht stimmen, weil Ihnen Ihrer innersten Mentalität nach die Absicht unbegreiflich ist, die uns dabei beseelt.

(Sehr gut! bei den Nationalsozialisten.)

Ich glaube aber, dass Sie das nicht tun würden, wenn wir das wären, was heute Ihre Presse im Ausland über uns verbreitet,

(sehr richtig! bei den Nationalsozialisten)

und ich kann Ihnen nur sagen: ich will auch gar nicht, dass Sie dafür stimmen! Deutschland soll frei werden, aber nicht durch Sie!

(Langandauernde stürmische Heil-Rufe und Beifallskundgebungen bei den Nationalsozialisten und auf den Tribünen. Händeklatschen bei den Deutschnationalen. Immer erneut einsetzender stürmischer Beifall und Heil-Rufe.)

……….

Es war das erste und einzige Mal, dass Adolf Hitler vor dem Parlament und, zumindest in den Jahren 1932—1945, in der Öffentlichkeit überhaupt als Diskussionsredner auftrat.

Die Abfuhr, die er dem Sozialdemokraten Wels erteilte, fand höchsten Beifall, sowohl bei den Rechtsparteien als auch bei den Mitgliedern der Reichsregierung. Selbst der zurückhaltende Hugenberg war hell begeistert und dankte Hitler bei der Kabinettssitzung am 24. März “namens der übrigen Kabinettsmitglieder für das eindrucksvolle und erfolgreiche Auftreten im Reichstag, vor allem für die glänzende Abfertigung des Marxistenführers Wels”.

Am nächsten Tag erklärte das Judentum den Krieg gegen Deutschland!

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Quelle: Redesammlung – Adolf Hitler und tephora.net

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Ausschnitte aus der Rede vor dem Reichstag

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Das Rededuell zwischen dem Reichskanzler und Otto Wels

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Reichstagswahl und Volksabstimmung am 29. März 1936 – Das deutsche Volk entscheidet mit 99 %

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Bei der deutschen Reichstagswahl am 29. März 1936 wählen 99% der Stimmberechtigten die NSDAP und Adolf Hitler – dies ist das offizielle Ergebnis der Stimmenauszählung. Das Volk bekundet damit zugleich seine Zustimmung zu Adolf Hitlers Rheinlandpolitik.

Von den Wahlberechtigten 45.431.000 geben 44.955.000 ihre -Stimme ab. Mit “Ja” zur Billigung der Politik Adolf Hitlers stimmten 44.412.000 (99 %).

Das deutsche Volk entschied sich erneut in einer freien Wahl rigoros für seinen Führer Adolf Hitler. NUR das deutsche Volk machte Adolf Hitler mächtig und stand geschlossen hinter ihm und seiner hervorragenden Politik.

Deutschlandfahrt_leaflet_1936

Flugblatt von der D-LZ129 Hindenburg über Deutschland abgeworfen während der “Deutschlandfahrt” (“Hitlers Wiederwahl und Rheinland Referendum”) welche gemeinsam mit der D-LZ127 Graf Zeppelin statt fand, 26.-29. März, 1936

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Völkischer Beobachter1 .

Völkischer Beobachter2.

Völkischer Beobachter3 .

Wahlzettel-3.-Reich.


Die Wehrmacht – die 10 Gebote der Kriegsführung

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Gegen die Diffamierung unserer Wehrmachtsoldaten!

Unsere Großväter waren KEINE Verbrecher!!!
Sie riskierten Leib und Leben meist nicht wegen der NS-Ideologie,  sondern um das Leben ihrer Verwandten und Freunde zu Hause vor den Verbrechen und der Willkürherrschaft der Sieger zu schützen!

(Dieses Video ist “natürlich” in Ihrem Land nicht verfügbar) – Na, das wollen wir doch mal sehen!


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  1. Der deutsche Soldat kämpft ritterlich für den Sieg seines Volkes. Grausamkeiten und nutzlose Zerstörung sind seiner unwürdig.
  2. Der Kämpfer muß uniformiert sein oder mit einem besonders eingeführten, weithin sichtbaren Abzeichen versehen sein. Kämpfen in Zivilkleidung ohne ein solches Abzeichen ist verboten.
  3. Es darf kein Gegner getötet werden, der sich ergibt, auch nicht der Freischärler und der Spion. Diebe erhalten ihre gerechte Strafe durch die Gerichte.
  4. Kriegsgefangene dürfen nicht mißhandelt oder beleidigt werden. Waffen, Pläne und Aufzeichnungen sind abzunehmen. Von ihrer Habe darf sonst nichts abgenommen werden.
  5. Dum-Dum-Geschosse sind verboten. Geschosse dürfen auch nicht in solche umgestaltet werden.
  6. Das rote Kreuz ist unverletzlich. Verwundete Gegner sind menschlich zu behandeln. Sanitätspersonal und Feldgeistliche dürfen in ihrer ärtztlichen bzw. seelsorgerischen Tätigkeiten nicht gehindert werden.
  7. Die Zivilbevölkerung ist unverletzlich. Der Soldat darf nicht plündern oder mutwillig zerstören. Geschichtliche Denkmäler und Gebäude, die dem Gottesdienst, der Kunst, Wissenschaft oder der Wohltätigkeit dienen, sind besonders zu achten. Natural und Dienstleistungen von der Bevölkerung dürfen nur auf Befehl von Vorgesetzten gegen Entschädigung beansprucht werden.
  8. Neutrales Gebiet darf weder durch Betreten oder Überfliegen noch durch Beschießen in die Kriegshandlungen einbezogen werden.
  9. Gerät ein deutscher Soldat in Gefangenschaft, so muß er auf Befragen seinen Namen und Dienstgrad angeben. Unter keine Umständen darf er über Zugehörigkeit zu seinem Truppenteil und über militärische, politische und wirtschaftliche Verhältnisse auf der deutschen Seite aussagen. Weder durch Versprechungen noch durch Drohungen darf er sich dazu verleiten lassen.
  10. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Befehle in Dienstsachen sind strafbar. Verstöße des Feindes gegen die unter 1-8 aufgeführten Grundsätze sind zu melden. Vergeltungsmaßregeln sind nur auf Befehl der höheren Truppenführung zulässig.

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Diese 10 Gebote der Kriegsführung standen in jedem “Wehrmachts-Soldbuch“, das jeder deutsche Soldat bei sich führte und ein Excempel für die Ethik der deutschen Kriegsführung darstellt.

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Die Wehrmacht – die 10 Gebote der Kriegsführung

Die Wehrmacht war keine verbrecherische Organisation!

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Vortrag von Dr. Walter Post (44), Universität München,
vor dem Münchner Kreis der Clausewitz-Gesellschaft

Seit Gründung der Bundeswehr hat es in der Bundesrepublik Deutschland eine ständige Debatte darüber gegeben, inwieweit die Wehrmacht traditionswürdig sein könne. In den 50er und 60er Jahren wurde diese Frage, auch mit Rücksicht auf die vielen ehemaligen Wehrmachtoffiziere und Unteroffiziere, die die Bundeswehr aufgebaut hatten und in ihr Dienst taten, mit Einschränkungen positiv beantwortet. Seit den 70er Jahren gewann in der Geschichtsschreibung eine Richtung zunehmende Anhängerschaft, die die Wehrmacht als kriminelle Organisation bezeichnet, die in der Sowjetunion und auf dem Balkan einen “rassenideologischen Vernichtungskrieg” geführt habe.

Der politische Hintergrund dieses Geschichtsbildes war die permanente psychologische Kriegsführung der ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten gegen die Bundesrepublik Deutschland, die als militaristischer, revanchistischer und faschistischer Staat hingestellt werden sollte. Die Sowjetunion sollte dadurch als Schutzmacht aller Osteuropäer erscheinen und ihrer Vorherrschaft Legitimität verliehen werden. Außerdem konnte man mit dieser Propaganda erfolgreich von den zahllosen kommunistischen Untaten ablenken. Im geistigen Klima der 70er Jahre und vor dem Hintergrund der permanenten Vergangenheitsbewältigung fanden die östlichen Thesen zunehmend Resonanz bei westdeutschen Historikern und Publizisten. Im Militärgeschichtlichen Forschungsamt in Freiburg bildete sich um Manfred Messerschmidt und Wilhelm Deist eine Gruppe, die es geradezu als ihre Aufgabe ansah, die Wehrmacht als verbrecherische Organisation zu entlarven.

Einen neuen Höhepunkt hat die Anti-Wehrmacht-Kampagne, die sich mittlerweile verselbständigt hat, nun im März 1995 mit einer Wander-Ausstellung des Hamburger Instituts für Sozialforschung erreicht, die unter dem Titel: “Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht” läuft. Zu dieser Ausstellung werden auch neue “Beweise” in Form von Publikationen präsentiert, und zwar eine Sammlung von “Geständnissen”, die deutsche Soldaten 1943 in sowjetischen Kriegsgefangenenlagern abgelegt haben, und die Protokolle des “Minsker Prozesses”, der 1946 in der Sowjetunion gegen 18 angebliche Kriegsverbrecher abgehalten wurde.

Was die Geständnisse deutscher Kriegsgefangener angeht, ist folgendes festzustellen: Von den deutschen Soldaten, die in sowjetische Kriegsgefangenschaft gerieten, überlebten 1941/42 nur 5 % und 1943 nur 30%. Allein durch das Versprechen höherer Nahrungsmittelrationen konnten die Sowjets in den Lagern von den halbverhungerten Soldaten beliebige Geständnisse über phantastische Greueltaten erhalten, von anderen Mitteln ganz zu schweigen. Was den “Minsker Prozess” angeht, so fand etwa um die gleiche Zeit in Leningrad ein Prozess gegen sieben deutsche Offiziere statt, die “gestanden” hatten, für die Ermordung der polnischen Offiziere im Wald von KATYN verantwortlich zu sein; dafür wurden sie zum Tode durch den Strang verurteilt und öffentlich hingerichtet.

Inzwischen hat die russische Regierung den originalen Mordbefehl für Katyn veröffentlicht, der von Stalin, Woroschilow, Molotow, Mikojan und Berija unterschrieben ist. Abgesehen davon, dass die sieben deutschen Offiziere bis heute nicht rehabilitiert worden sind, stellt sich die Frage, ob es sich beim Minsker Prozess nicht um einen ebensolchen Schauprozesss wie in Leningrad gehandelt hat. Die großen Moskauer Schauprozesse der 30er Jahre gegen führende Parteifunktionäre, die Millionen von Schnellverfahren gegen “Volksfeinde”, die aufgrund fiktiver Anklagen und erpresster Geständnisse verurteilt wurden – all diese Praktiken stellen der sowjetischen Juistiz der Stalin-Aera ein Zeugnis aus, das schlechter gar nicht vorstellbar ist. “Anklagen”, “Geständnisse” und “Urteile” sind in aller Regel nichts als Phantasieprodukte der politischen Opportunität und ohne jeden Beweiswert. Wer derartiges Material als “Beweis” präsentiert, muss sich mindestens den Vorwurf grober Unkenntnis gefallen lassen.

Exzesse und Verbrechen von Angehörigen der Wehrmacht im Rahmen der Partisanenbekämpfung hat es zweifellos gegeben, einfach deshalb, weil dies aller Erfahrung nach leider unvermeidliche Begleiterscheinungen dieser Art von heimtückischer Partisanen-Kriegsführung sind. In welchem Umfang diese sich 1941 – 1944 aber tatsächlich ereignet haben, ist heute schwierig festzustellen. Die von sowjetkommunistischer Seite inszenierten Schauprozesse und Dokumentenfälschungen legen den Verdacht nahe, dass hier erheblich übertrieben wurde, und dass man auch eigene Verbrechen den Deutschen in die Schuhe zu schieben versuchte. Außerdem wurde ein großer Teil aller Exzesse und Verbrechen von Angehörigen der Ostlegionen verübt, die auf deutscher Seite kämpften, und die sich für das rächten, was die Kommunisten vor dem Krieg ihnen und ihren Angehörigen angetan hatten. Weiter sind die zahlreichen Aussagen von deutschen, russischen, ukrainischen, baltischen und kaukasischen Zeitzeugen zu berücksichtigen, die von einem relativ guten Verhältnis zwischen Wehrmacht und der Zivilbevölkerung berichten.

Eine andere Frage ist nun die, wie die tatsächlichen Verbrechen, die von Angehörigen der Wehrmacht begangen wurden, zu bewerten sind. Ist deshalb die Wehrmacht als kriminelle Organisation anzusehen? War sie das willfährige Werkzeug für einen “rassenideologischen Vernichtungskrieg” im Osten? Sind die ihr zugeschriebenen Untaten unvergleichbar? Um diese Fragen zu beantworten und zu einem gerechten Urteil zu gelangen, muss man sich zunächst mit der Entwicklung der Kriegsführung seit Mitte des 19. Jahrhunderts befassen.

Der totale Krieg

Im 18. und 19. Jahrhundert galt in Europa der Krieg als eine Sache, die unter Soldaten ausgetragen wurde. Die Auffassung vom Krieg ähnelte der des Duells. Die Kriegsziele waren begrenzt und man bemühte sich von militärischer wie von politischer Seite, die Zivilbevölkerung so weit wie möglich zu schonen. Im totalen Krieg wurde dagegen die gesamte Bevölkerung für den Einsatz an der Front oder in kriegswichtigen Produktionen mobilisiert, der Unterschied zwischen Heimat und Front verwischte sich zusehends, die Zivilbevölkerung wurde zum Ziel der Kriegführung. Da der totale Krieg die psychologische Mobilmachung der Bevölkerung erforderte, mussten höchste Ziele proklamiert werden, denn nur diese rechtfertigten die unermesslichen Leiden des Krieges. Nächstes Ziel war der totale Sieg über den Gegner, der um jeden Preis errungen werden musste. Wozu der Sieg später gut war, war weniger wichtig.

Als erster totaler Krieg der neueren Geschichte gilt der amerikanische Bürgerkrieg 1861 – 1865. Hier wurde nicht nur nahezu die gesamte Bevölkerung der Südstaaten mobilisiert, sie wurde durch die Seeblockade und die großen Kavallerieraids des Nordens selbst zum Ziel der Kriegführung. Die Nordstaatengeneräle Sherman und Sheridan zerstörten bei diesen Raids durch eine Strategie der “verbrannten Erde” systematisch die Lebensgrundlagen der Bevölkerung des Südens. Der Krieg endete mit der bedingungslosen Kapitulation der Südstaaten, der Aufhebung ihrer staatlichen Existenz und ihrer wirtschaftlichen Ausplünderung.

Im Burenkrieg 1899 – 1902 wurde die Zivikbevölkerung von der englischen Armee systematisch in Konzentrationslager gesperrt, um dem Guerillakrieg der Buren die Grundlage zu entziehen. Im Weltkrieg 1914 – 1918 verhängte Großbritannien gegen Deutschland und Österreich-Ungarn eine Seeblockade zur Aushungerung der Bevölkerung, der zwischen 1915 und 1918 allein im Deutschen Reich 763.000 Zivilpersonen zum Opfer fielen. Die Hungerblockade wurde auch noch nach dem Waffenstillstand vom November 1918 ein halbes Jahr fortgesetzt.

Deutschland hatte 1915 mit einer Gegenblockade mit neuen technischen Mitteln geantwortet, dem uneingeschränkten U-Bootkrieg; auch hier war das Ziel letztlich die Aushungerung der gegnerischen Bevölkerung. Die Moral der englischen und französischen Zivilbevölkerung versuchte man von deutscher Seite durch den Einsatz von Bombenflugzeugen und Ferngeschützen zu erschüttern. Eine große Rolle spielten psychologische Kriegführung und Greuelpropaganda, die insbesondere von den Entente-Mächten eingesetzt wurden. Die aufgepeitschten Emotionen machten schließlich einen vernünftigen Friedensschluss unmöglich, und der berüchtigte Versailler-Vertrag schuf günstige Voraussetzungen für einen neuen Krieg.

Der Zweite Weltkrieg wurde zum größten aller totalen Kriege. Neue technische Kriegsmittel und die Weiterentwicklung von Propaganda und psychologischer Kriegsführung bewirkten eine weitere Radikalisierung. Aus einem Krieg zwischen Staaten wurde ein Krieg universalistischer Ideologien, ein Weltbürgerkrieg zwischen Kommunismus, Liberalismus und Faschismus. Die Propaganda stilisierte den Gegner zur Verkörperung des absolut Bösen, zu einem Feind, gegen den jedes Mittel gerechtfertigt schien.

In diesem Krieg machten sich alle Armeen des Rückgriffs auf barbarische Methoden schuldig. Der amerikanische Kriegsberichterstatter Edgar L. Jones schrieb 1946 in der Februarausgabe von “Atlantic Monthly” über den Pazifikkrieg:

“Was glauben die Zivilisten denn, welche Art Krieg wir geführt haben? Wir haben kalten Blutes Gefangene niedergemacht, wir haben Lazarette pulverisiert, Rettungsboote versenkt, feindliche Zivilisten getötet oder verwundet, Verwundeten den Garaus gemacht, Sterbende mit Toten zusammen in ein Loch gelegt. Im Pazifik haben wir die Schädel unserer Feinde zerschlagen, sie abgekocht, um aus ihnen Tischgarnituren für unsere Bräute zu machen und haben ihre Knochen ausgemeißelt, um Brieföffner aus ihnen zu fertigen. Wir haben unsere Phosphorbombenabwürfe und unsere Morde an der Zivilbevölkerung mit dem Abwurf von Atombomben auf zwei beinahe unverteidigte Städte gekrönt und haben so zu einer Zeit einen unbestrittenen Rekord in Massenmord erreicht.”

Die allgemeine Radikalisierung der Kriegführung war Folge der Dehumanisierung des Gegners durch eine zügellose Hasspropaganda. Berühmt geworden ist die deutsche “Untermenschen”- Propaganda gegen die sowjetischen Gegner. Doch so gut wie unbekannt ist heute die Tatsache, dass von offizieller deutscher Seite immer nur von einem “bolschewistischen Untermenschen”, nie aber von einem “slavischen” oder “russischen Untermenschen” die Rede war (auch wenn dies in der deutschen Öffentlichkeit allgemein geglaubt wurde). Letzteres verbot sich mit Rücksicht auf die kroatischen und slowakischen Verbündeten sowie die Hunderttausenden von russischen und ukrainischen Freiwilligen, die auf deutscher Seite kämpften. Nach den Artikeln der politischen Wochenzeitung “Das Reich”, die eine Leitfunktion für die NS-Propaganda hatte, war der “bolschewistische Untermensch” ein Kunstprodukt, ein unter der Herrschaft der Kommunisten herangebildeter Massenmensch ohne Individualität; im Gegensatz zum “Untermenschen” würden die freiheitsliebenden und nationalbewssten Russen zunehmend auf deutscher Seite kämpfen.

Derart komplizierte Differenzierungen, die letztlich aus Rücksicht auf Verbündete geboren wurden, hielt man in anderen kriegführenden Mächten für überflüssig. Ein typisches sowjetisches Flugblatt von 1942 erklärte schlicht:

“Die Deutschen sind keine Menschen. Von jetzt ab ist das Wort ‘Deutscher’ für uns der allerschlimmste Fluch. Von jetzt ab bringt das Wort ‘Deutsche’ ein Gewehr zur Entladung. Wir werden nicht sprechen. Wir werden uns nicht aufregen. Wir werden töten. Wenn Du nicht im Laufe eines Tages wenigstens einen Deutschen getötet hast, so ist es für Dich ein verlorener Tag gewesen …. Wenn Du einen Deutschen getötet hast so töte einen zweiten – für uns gibt es nichts Lustigeres als deutsche Leichen. Zähle nicht die Tage. Zähle nicht die Kilometer. Zähle nur eines: Die von Dir getöteten Deutschen.”

Auch die amerikanische Propaganda im Pazifikkrieg zeichnet sich durch schlagkräftige Simplizität aus. Die Japaner wurden bevorzugt als Affen oder als Insekten dargestellt, die ausgerottet werden müssten. Admiral Halsey befahl seinen Leuten kurzerhand:

“Kill Japs, kill Japs, kill more Japs!”

Ein besonderer Brauch der amerikanischen Armee im Pazifik war das Sammeln von “Trophäen”, d.h. von abgeschnittenen Ohren, ausgebrochenen Goldzähnen, abgekochten Schädeln usw. Entsprechend diesem Feindbild machten die Amerikaner auch kaum Gefangene; die Japaner galten als bösartige, minderwertige Rasse, und die Kriegsgefangenen belasten nur die eigene Logistik. Eine weitere Spezialität angelsächsischer Kriegführung im totalen Krieg war das Massakrieren von Zivilisten durch Luftangriffe auf Wohngebiete; die Namen Hamburg, Dresden, Tokio, Hiroshima und Nagasaki sind dadurch in grausiger Erinnerung geblieben.

Diese Praxis ging , anders als vielfach geglaubt wird, nicht von deutscher Seite aus, Während die englischen und amerikanischen Luftstreitkräfte für den strategischen Luftkrieg konzipiert waren, hatte die deutsche Luftwaffe die Aufgabe der Unterstützung des Heeres. (was Flugzeugtypen, Struktur und Logistik eindeutig belegen). Die berüchtigten deutschen Luftangriffe auf Warschau und Rotterdam wurden gegen Städte geflogen, die als Festungen gegen Bodentruppen verteidigt wurden; das Bombardement belagerter Festungen ist ein jahrhundertealter, allgemein anerkannter Brauch der Kriegführung. Die deutschen Luftangriffe auf englische Städte 1940/41 waren als Vergeltung für britische Bombenangriffe auf deutsche Wohngebiete gedacht, wobei die deutsche Führung immer noch Industrieanlagen, Kraftwerke, Bahnhöfe und Hafenanlagen als erstrangige Ziele ansah, Treffer in reine Wohngebiete nur als unvermeidliche Begleiterscheinungen galten. Dagegen war die britische Führung (bis heute) stolz darauf, als erste mit der systematischen Bombardierung von Wohngebieten begonnen zu haben. Der Staatssekretär im Luftfahrtministerium J.M. Spaight schrieb in dem 1944 veröffentlichten Buch “Bombing Vindicated”:

“Wir begannen Ziele in Deutschland zu bombardieren, ehe die Deutschen das in England taten. Das ist eine historische Tatsache…… Wir wählten damit den besseren, aber härteren Weg. Indem wir die deutschen Städte zerschlugen, verzichteten wir auf das Privileg, unsere Städte intakt zu halten …. Es ist keine absolute Gewißheit, aber doch sehr wahrscheinlich, daß die Deutschen London und das Industriegebiet nicht angegriffen hätten, wenn wir uns ruhig verhalten hätten….. Diese Art der Luftkriegführung machte sich nicht für sie bezahlt.”

Eine Sonderform des totalen Krieges ist der Guerilla- oder Partisanenkrieg. Partisanenkrieg ist nach der Haager Landkriegsordnung völkerrechtswidrig, und Repressalien (darunter Geiselerschießungen) sind in einem bestimmten Rahmen erlaubt. Als Kriegsverbrechen gelten erst Exzesse, die in der Praxis leider häufig vorkommen. Der Partisanenkrieg ist so angelegt, dass die Zivilbevölkerung von den Freischärlern zur Tarnung und als Schutzschild benutzt, die dann von der Besatzungsmacht als Geisel genommen wird. Häufig geht der Konflikt noch in einen Bürgerkrieg über (Jugoslavien und Sowjetunion 1941-45, Vietnam). Anschläge und Grausamkeiten der einen ziehen beinahe regelmäßig Vergeltungsmaßnahmen und Grausamkeiten der anderen Seite nach sich. Diese Erfahrung mussten auch die holländische Armee in Indonesien, die französische Armee in Indochina und Algerien, die amerikanische Armee in Korea und Vietnam machen. All diese Kriege wurden mit großer Grausamkeit unter ständiger Verletzung des Kriegsrechts und der Menschenrechte geführt.

Die Verbrechen der Wehrmacht bei der Partisanenbekämpfung dürften sich kaum von denen der Partisanen, der französischen, holländischen oder amerikanischen, noch der der Roten Armee unterschieden haben, auch wenn vergleichende Untersuchungen hierzu merkwürdigerweise noch nicht angestellt worden sind.

Der Partisanenkrieg fordert in der Regel eine große Zahl von unschuldigen Opfern, aber die Unterscheidung zwischen schuldig und unschuldig wird im totalen Krieg leider weitgehend aufgehoben; stattdessen wird für die tatsächlichen oder angeblichen Taten Einzelner summarisch die Gruppe verantwortlich gemacht. Die deutsche Besatzungsmacht im Osten erklärte die Juden als für den Partisanenkrieg verantwortlich, was entsprechende Massaker zur Folge hatte. Die Rote Armee ging 1945 gegen die deutsche Zivilbevölkerung unterschiedslos mit ganz ungewöhnlicher Brutalität vor, wobei insbesondere die Massenvergewaltigungen in übler Erinnerung geblieben sind. In Polen und in der Tschechoslowakei wurde 1945 die gesamte deutsche Bevölkerung für die Taten des NS-Regimes verantwortlich gemacht und vertrieben oder umgebracht. Der angelsächsische Luftkrieg machte ohnehin keinen Unterschied zwischen Schuldigen und Unschuldigen.

Die Wehrmacht und die deutsche Besatzungsherrschaft in der Sowjetunion

Im ersten Weltkrieg hatte sich die zaristische Armee im allgemeinen an die anerkannten Regeln der Kriegführung gehalten. Dagegen bekämpften sich im russischen Bürgerkrieg “Rote” und “Weiße” mit einer unglaublichen Brutalität. Die Bolschwiki galten dabei als die treibende Kraft, auch wenn ihre Gegner schnell zu gleichen Mitteln griffen. Die deutschen Freikorps lernten 1919 bei den Kämpfen im Baltikum diese Art der Kriegsführung kennen. Die systematische Ermordung von Gefangenen einschließlich der Verwundeten und Massenerschießungen von Zivilisten haben das deutsche Bild von den Bolschewiki nachhaltig geprägt. Die Vorgänge in der Sowjetunion in den 30er Jahren waren in Deutschland wohl-

bekannt, und die deutsche Führung war auch über das Vorgehen der Sowjets gegen die Zivilbevölkerung und die Massendeportationen in Ostpolen und im Baltikum 1939-41 informiert. Der Ruf der Bolschwiki war dadurch notorisch schlecht, und die deutsche Führung mußte davon ausgehen, daß die Sowjets sich in einem künftigen Krieg wieder barbarischer Methoden bedienen würden. Schließlich war die UdSSR nicht der Genfer Konvention beigetreten. Hitler und die Spitzen der Wehrmacht waren der Überzeugung, Härte mit Härte beantworten zu müssen, und so entstanden eine Reihe von Anordnungen und Richtlinien, die die Truppe auf die zu erwartende Kriegführung im Osten vorbereiten sollten.. Diese waren eher Ausdruck eines rücksichtslos funktionalen Denkens als eines “rassenideologischen Vernichtungskrieges”. So beginnt der berüchtigte Kommissarbefehl mit den Sätzen:

“Im Kampf gegen den Bolschewismus ist mit einem Verhalten des Feindes nach den Grundsätzen der Menschlichkeit oder des Völkerrechts nicht zu rechnen. Insbesondere von den politischen Kommissaren aller Art als den eigentlichen Trägern des Widerstandes ist eine haßerfüllte, grausame und unmenschliche Behandlung unserer Gefangenen zu erwarten … Sie sind daher, wenn im Kampf oder Widerstand ergriffen, grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen.”

Der Oberbefehlshaber des Heeres, von Brauchitsch, ergänzte diesen Befehl dahingehend, es sei nur gegen solche Kommissare vorzugehen, die sich “durch eine besonders erkennbare Handlung oder Haltung” gegen die deutsche Wehrmacht stellen würden.

Realistisch betrachtet war die Einschätzung der Rolle der Kommissare durch die deutsche Führung nicht völlig falsch. 1947/48 befragte die U.S. Historical Division deutsche Offiziere über ihre Erfahrungen an der Ostfront. Gemäß diesen Aussagen waren die Kommissare ein wesentliches Element des sowjetischen Widerstandes. Viele von ihnen waren tatsächlich politische Fanatiker, die über beachtliche Führungsqualitäten verfügten: Sie waren meist tapfer, intelligent und skrupellos, kümmerten sich um das Wohlergehen ihrer Soldaten und gaben ein persönliches Beispiel. Sie veranlaßten ihre Truppe häufig, auch in hoffnungslosen Situationen erbitterten Widerstand zu leisten, und oftmals befahlen sie auch die Ermordung deutscher Kriegsgefangener.

Letzterem Problem war mit dem Kommissarbefehl natürlich auch nicht beizukommen; dieser Befehl stellte nicht nur einen krassen Verstoß gegen die Haager Landkriegsordnung dar, er war auch ein schlichter Fehler: Zum einem mußte er den Widerstandsgeist der Betroffenen anstacheln, zum anderen war ein Teil der Kommissare keineswegs fanatisiert, sondern bereit, mit den Deutschen zusammenzuarbeiten. Inwieweit der Kommissarbefehl von der Truppe überhaupt befolgt wurde, ist heute umstritten. Jedenfalls wurde er im Mai 1942 endgültig aufgehoben, und im späteren Verlauf haben ehemalige Kommissare hohe Ränge in der russischen Befreiungsarmee des General Wlassow eingenommen. Die Befürchtungen der deutschen Führung hinsichtlich der Behandlung von deutschen Kriegsgefangenen durch die Sowjets sollten sich als sehr begründet erweisen; von den ersten Tagen des Rußlandfeldzuges an wurden deutsche Soldaten, die der Roten Armee in die Hände fielen, meist getötet und oft grausam verstümmelt. Im weiteren Verlauf des Krieges pflegten die Sowjets häufig auch ganze Lazarette niederzumachen. Die Todesstatistik für deutsche Soldaten in sowjetischer Kriegsgefangenschaft sah wie folgt aus:

von den 1941/42 in Gefangenschaft geratenen verstarben 95 %
von den 1943 in Gefangenschaft geratenen verstarben 70 %
von den 1944 in Gefangenschaft geratenen verstarben 40 %
von den 1945 in Gefangenschaft geratenen verstarben 25 %

Von den ca. 3.155.000 deutschen Kriegsgefangenen in der UdSSR verstarben meist als Folge von Unterernährung und Krankheiten ca. 1.110.000 Mann, das sind 35,2 %.

Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen von deutscher Seite wird heute meist einseitig und falsch dargestellt. Von den mehr als 5 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen sind nach einer Untersuchung von Oberst Roschmann nicht 3,3 Millionen, sondern 1,68 Millionen in deutscher Hand verstorben. Letztere Zahl ist natürlich kaum weniger erschreckend, aber dieses Massensterben ist zum größten Teil auf die objektiven Umstände, zum geringeren Teil auf Gleichgültigkeit zurückzuführen. Nur der kleinste Teil der sowjetischen Gefangenen dürfte Massenerschießungen zum Opfer gefallen sein. Die Masse der 5 Millionen Gefangenen fiel im Jahre 1941, als die Rote Armee beinahe zusammenbrach, in deutsche Hände. Bis zum September scheint die Versorgung der anfallenden Kriegsgefangenen einigermaßen funktioniert zu haben, aber im Herbst erfolgte ein Zusammenbruch, der auf mehrere Ursachen zurückzuführen ist.

Die Sowjets hatten auf ihrem Rückzug die Strategie der verbrannten Erde angewandt und, soweit es ihnen möglich war, das Eisenbahnsystem, Industrieanlagen, landwirtschaftliches Gerät und Nahrungsmittelvorräte zerstört und alles Transportable nach Osten verbracht. Die Wehrmacht stieß in ein ökonomisch verwüstetes Gebiet vor. Mit Einsetzen der Schlammperiode brach das völlig überdehnte und überlastete deutsche Transportsystem zusammen, und die Wehrmacht geriet in größte Versorgungsschwierigkeiten.

Der Zusammenbruch des Transportsystems wirkte sich auf die zu diesem Zeitpunkt besonders zahlreichen sowjetischen Kriegsgefangenen verheerend aus. Die Rotarmisten fielen häufig im Zustand der Unterernährung und der tödlichen Erschöpfung in deutsche Hände. Die Ernährung in den Gefangenenlagern war unzureichend, und dies begünstigte den Ausbruch von Seuchen, insbesondere Fleckfieber und Ruhr. Das dadurch verursachte Massensterben war von der deutschen Wehrmachtsführung keineswegs beabsichtigt, wie die vom Oberkommando des Heeres am 2.12.1941 für die sowjetischen Kriegsgefangenen festgelegten Verpflegungssätze zeigen (zwei ähnliche Verfügungen waren bereits am 6.8. und 21.10. 1941 ergangen). Die hier vorgeschriebenen Rationen waren z.T. wesentlich höher als diejenigen, die der deutsche Normalverbraucher in den ersten Nachkriegsjahren erhielt.

Unter den Bedingungen des Herbstes und Winters 1941/42 war eine ausreichende Versorgung aber nicht zu verwirklichen, obwohl die zuständigen Befehlshaber der rückwärtigen Heeres- und Armeegebiete z.T. erhebliche Anstrengungen unternahmen, um das Los der Gefangenen zu verbessern. Im März 1942 veranlaßten OKH und OKW eine gründliche Umgestaltung der Verhältnisse in den Kriegsgefangenenlagern, im April sprach sich auch Hitler für eine “absolut ausreichende Ernährung der Russen” aus. Ab Frühjahr 1942 konnten dann die sowjetischen Gefangenen ausreichend verpflegt und vernünftig untergebracht werden. Die Schreckensbilder des Winters 1941/42 gehörten der Vergangenheit an.

Generell wird die deutsche Besatzungspolitik im Osten, für die die Wehrmacht zunehmend verantwortlich gemacht wird, heute einseitig wenn nicht falsch dargestellt. Anfang Januar 1943 hatte der Generalstab des Heeres eine Denkschrift ausgearbeitet, die in stichwortartiger Zusammenfassung die Probleme der deutschen Besatzungspolitik im Osten darstellte, die bereits getroffenen Maßnahmen zur Abhilfe schilderte und weitere Verbesserungsvorschläge machte:

“Widerstandswille der Roten Armee ungebrochen. Verstärkte Kraftentfaltung der Sowjets unter der Parole des ‘nationalen Krieges’. Stimmung der bisher deutschfreundlichen Bevölkerung verschlechtert sich zusehends …. Verstärkte Bandentätigkeit und schwerwiegende Fehler in der Behandlung der Bevölkerung beeinträchtigen das deutsche Ansehen fühlbar. Nur der Führer besitzt grenzenloses Vertrauen. Die Bevölkerung wird vielfach als ‘Bolschewiken’ und ‘minderwertig’ behandelt. Kulturelle Vernachlässigung (Schließung von

Schulen und Instituten, infolgedessen auch zu unserem Nachteil Mangel an Ärzten, technischen Spezialisten usw.). Verkennung des starken Bildungstriebes, des Stolzes auf technische und ‘kulturelle’ Errungenschaften, des Scham- und Ehrgefühls, besonders stark ausgeprägt bei der russischen Frau …. Prügelstrafe, Hängen, Anrede mit “Du”. Rücksichtslose Menschenjagd für Arbeitseinsatz in Deutschland, unwürdige Behandlung freiwilliger Arbeiter im Reich …. Ungenügende Durchführung der Agrarordnung, keine Rückgabe des Privateigentums.

Bisherige Gegenmaßnahmen – Entlassung kriegsgefangener Ukrainer, Esten, Letten usw., bessere Behandlung der Gefangenen, Bevorzugung der Überläufer, Schonung der Kommissare, Verbot sinnloser Kollektivstrafen, Propagieren und Anlaufen der Agrarreform, großzügige Aufstellung landeseigener Verbände und Hilfswilliger, Belohnung bewährter Kämpfer und landeseigener Arbeiter, Verhinderung von Vergewaltigungen, Willkür, Rohheit, insbesondere durch die Verbündeten – blieben als Einzelmaßnahmen ohne entscheidenden Erfolg, da sie nicht von einer einheitlichen Grundthese getragen sind. Wo dieses angewandt wurde – Kaukasus, Krim -, trat die Bevölkerung geschlossen und todesbereit für die deutsche Sache ein ….

Vorzuschlagende Maßnahmen: Erklärung des Führers, die allen Russen, die sich im Kampf gegen den Bolschewismus eingesetzt haben, Gleichberechtigung nach dem Leistungsprinzip als europäische Menschen zusichert. Erklärung der politischen Absichten für Restrußland.

Auf die Großrussen kommt es an! …. Verkündung einer neuen politischen Lehre, die den Bolschewismus ideell überwindet, auf der Grundlage der Selbstverwaltung unter deutscher Führung. Behandlung des Volkes in den besetzten Gebieten nach diesen zu verkündenden Grundsätzen. Verbot der Menschenjagden. Grundlegende Besserung der Behandlung russischer Arbeiter im Reich …. Ausreichende Versorgung der Städte; Unterstützung, zumindest Duldung der Selbsthilfe der Bevölkerung. Rückgabe des Privateigentums in den Ostseeländern.”

Wie bereits erwähnt, hatten die Sowjets bei ihrem Rückzug 1941 durch die Strategie der “verbrannten Erde” die westlichen Gebiete der UdSSR in eine ökonomische Wüste verwandelt. Die deutschen Besatzungsbehörden konnten aus den besetzten Gebieten nur einen Bruchteil der Mengen an Rohstoffen und Nahrungsmitteln herausholen, auf die man ursprünglich gehofft hatte. Stattdessen sah man sich gezwungen, erhebliche Mittel in Ostgebiete zu investieren, um die völlig darniederliegende Wirtschaft wieder in Gang zu setzen; nur so bestand längerfristig die Aussicht, aus diesen Gebieten einen ökonomischen Nutzen ziehen zu können.

Zwischen 1941 und 1943 investierte das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete ca. eine Milliarde RM in die Bereiche Bergbau, Energieerzeugung und industrielle Produktion. Für das Eisenbahnwesen und für Straßenbau wurde eine weitere Milliarde RM eingesetzt, dazu beträchtliche Mittel für Kohle für den Eisenbahnbetrieb. Die deutsche Wiederaufbauhilfe für Industrie und Infrastruktur betrug 1941-43 somit mehr als 2,5 Milliarden RM, eine weitere halbe Milliarde floß der Landwirtschaft in den besetzten Ostgebieten zu. Diese erhielt im Rahmen des sogenannten “Ostackerprogramms” aus dem Reich u.a. 7.000 Traktoren, 20.000 Generatoren, 250.000 Stahlpflüge, 3 Millionen Sensen sowie mehrere Tausend Zuchttiere.

Die deutsche Wirtschaftshilfe für die besetzten Ostgebiete von über 3 Milliarden Reichsmark in den jahren 1941-1943 machte ein Prozent des deutschen Bruttosozialprodukts in jenen Jahren aus. Wahrscheinlich hat das Deutsche Reich in die Ostgebiete wirtschaftlich mehr hineingesteckt als dort herausgeholt. In der kurzen verfügbaren Zeit waren die enormen wirtschaftlichen Probleme kaum in den Griff zu bekommen. Als die Situation sich 1943 zu bessern begann, mußte die Wehrmacht auf Grund der militärischen Lageentwicklung die Gebiete nach und nach räumen.

Eine deutsche Politik zur planmäßigen Dezimierung der slawischen Bevölkerung ist eine Legende. Der sogenannte “Generalplan Ost” des baltendeutschen Arztes Dr. Hans Ehlich war das Produkt eines einzelnen Spinners und wurde innerhalb der deutschen Führung niemals ernstgenommen. Erst nach dem Krieg nahm sich die polnische Propaganda dieses “Planes” an und ergänzte ihn mit zahlreichen Dokumentenfälschungen, um der Vertreibung der Deutschen den Anschein der Rechtfertigung zu geben.

Die freiwillige oder zwangsweise Rekrutierung von Ostarbeitern in den besetzten Gebieten der Sowjetunion war die Folge des ungeheuren Bedarfs der deutschen Wehrwirtschaft an Arbeitskräften, der durch den angloalliierten Bombenkrieg noch erheblich gesteigert wurde. Ohne die Ostarbeiter wäre der Krieg ab 1943 gar nicht mehr führbar gewesen. Die Rekrutierungen, die machmal den Charakter der Deportationen annahmen, haben aber einfach deshalb nichts mit einer “Dezimierungspolitik” zu tun, weil man diese Menschen dringend benötigte. Die NS-Presse veröffentlichte ab 1943 immer wieder Artikel, die dazu aufriefen, die Arbeitskräfte aus dem Osten anständig zu behandeln, was in der Praxis leider immer wieder mißachtet wurde.

Ohne Ansätze einer konstruktiven Besatzungspolitik wäre es im übrigen gar nicht denkbar, daß rund eine Million Ukrainer, Russen, Kosaken, Letten, Esten und Kaukasier auf deutscher Seite gekämpft haben. Am 5. Mai 1943 standen auf Seiten der deutschen Wehrmacht bereits 90 russische Bataillone, dazu 140 Einheiten in Kompaniestärke, 90 Feldbataillone der Ostlegion, eine kaum zu übersehende Zahl kleiner Einheiten, und über 400.000 Hilfswillige auf Planstellen deutscher Einheiten, dazu einige größere Verbände unter deutschem Kommando (1. Kosakendivision, mehrere selbständige Kosakenregimenter, das Kalmykische Kavalleriekorps). Zu diesem Zeitpunkt existierten außerdem bereits Vorformen nationalrussischer Streitkräfte unter russischem Kommando und teilweise in russischen (zaristischen) Uniformen, Die RNNA (Russische Nationale Volksarmee), die RONA (Russische Volksbefreiungsarmee), die Brigade DRUSCHINA, das DON-Kosakenregiment 120, das Ost-Ersatzregiment Mitte. Später wurden die Russische Befreiungsarmee (ROA) unter General Wlassow und das Ukrainische Befreiungsheer gegründet. Der Krieg im Osten war auch ein Bürgerkrieg.

Dieses ungewöhnliche Ausmaß von Kollaboration und Kooperation widerspricht nachhaltig der These, die deutsche Besatzungspolitik in der UdSSR habe nur aus Mord und Totschlag bestanden. Tatsächlich gab es keine Besatzungspolitik, vielmehr waren in der deutschen Führungsschicht ganz verschiedene Meinungsgruppen zur Frage der Behandlung des Ostens vorhanden. Im Verlauf des Krieges setzte sich die Linie der Zusammenarbeit mit den östlichen Völkern, die von der Wehrmacht und später auch von der Waffen-SS favorisiert wurde, immer mehr durch.

Rassenideologischer Vernichtungskrieg oder realpolitischer Krieg?

Gegen die Führung der deutschen Wehrmacht wird des öfteren der Vorwurf erhoben, sie habe die Wiederaufrüstung ab 1934 begrüßt und mitgetragen. Diese Anklage mißachtet völlig die damalige sicherheitspolitische Situation. Deutschland verfügte zwischen 1920 und 1933 in der Reichswehr über ein Heer von 100.000 Mann ohne moderne schwere Waffen und ohne Luftwaffe, während die französische Armee damals als die stärkste der Welt galt und die Sowjetunion ab Anfang der 30er Jahre ein riesiges Aufrüstungsprogramm durchführte.

General Heinz Guderian schrieb 1937 über die Rote Armee: “Rußland verfügt nicht nur über das an Zahl, sondern auch an neuzeitlichen Waffen und Gerät stärkste Heer und über die stärkste Luftwaffe der Erde. Es ist bemüht, seine Flotte auf eine beachtliche Höhe zu bringen. Seine Verkehrsverhältnisse sind zwar noch mangelhaft, aber auch auf diesem Gebiet wird fleißig gearbeitet. Rohstoffe sind vorhanden, eine gewaltige Rüstungsindustrie ist in der unangreifbaren Tiefe des Riesenreiches errichtet. Die Zeiten, zu denen dem Russen der Sinn für Technik fehlte, gehören der Vergangenheit an; wir müssen damit rechnen, daß er seine Maschinen beherrschen und selber bauen lernt, und daß durch diesen Wandel in der Grundeinstellung des russischen Menschen die Probleme des Ostens für uns einen anderen, ernsteren Charakter annehmen, als je bisher in der Geschichte.”

Die Sowjetunion hatte den Sieg der Weltrevolution auf ihre Fahnen geschrieben, und die Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich waren als Folge des Versailler Vertrages alles andere als gut. In dieser Situation war die Aufrüstung Deutschlands nach normalen Maßstäben sehr verständlich.

Inwieweit Hitler einen großen Krieg anstrebte, ist durchaus umstritten. In seinen authentischen Reden vor der Wehrmachtsführung im Jahre 1939 (es sind gefälschte Versionen im Umlauf!) argumentierte Hitler, ein Krieg mit England und Frankreich sei nach den Erfahrungen des Ersten Weltkrieges kaum zu vermeiden, da die englische wie die französische Regierung Deutschland nicht jene Großmachtstellung zugestehen wollten, die es aus wirtschaftlichen Gründen benötige. Polen neige zu den Westmächten und verfolge trotz aller Verständigungsversuche eine antideutsche Politik, weshalb es bei günstiger Gelegenheit niedergeworfen werden müsse. Außerdem seien die politischen Schikanen und Ausschreitungen gegen die deutsche Minderheit nicht länger hinnehmbar.

Wie immer man diese Argumentation heute bewerten mag, für die Spitzenmilitärs der Wehrmacht, die den gleichen Erfahrungshintergrund des Weltkrieges und des Versailler Diktates hatten, war sie überzeugend. Tatsächlich wirft man der Wehrmachtsführung heute auch weniger die Angriffe auf Polen oder eine Reihe neutraler Staaten vor, die durch die Ausweitung des Konfliktes nach der englischen und französischen Kriegserklärung aus strategischen Gründen notwendig wurden. Zentraler Anklagepunkt ist vielmehr der “rassenideologische Vernichtungskrieg” gegen die Sowjetunion. Dieser Begriff wurde allerdings erst in den 60er Jahren durch den bundesdeutschen Historiker Andreas Hillgruber geprägt; in den zeitgenössischen Dokumenten existiert er nicht, diese zeigen vielmehr, daß der Feldzug gegen die Sowjetunion von der deutschen Führung aus einem Bündel realpolitischer Motive heraus geplant wurde:

  1. – Die Kenntnis der aggressiven außenpolitischen Doktrin Moskaus und des gewaltigen Rüstungsprogramms der 30er und frühen 40er Jahre.
  2. – Die Notwendigkeit, die für die deutsche Wehrwirtschaft lebenswichtigen Ölquellen in Rumänien und Nickelgruben in Finnland vor dem drohenden Zugriff Moskaus oder Angriffen der sowjetischen Luftstreitkräfte zu schützen.
  3. – Die Notwendigkeit, angesichts der Blockade des von Deutschland beherrschten europäischen Wirtschaftsraumes durch die angelsächsischen Seemächte und der drohenden Konfrontation mit der Sowjetunion sich die benötigten Rohstoffquellen und Getreideanbaugebiete der Ukraine zu sichern.
  4. – Die Strategie, die drohende Einkreisung Deutschlands durch Großbritannien, die USA und die Sowjetunion durch die militärische Zerschlagung letzterer zu verhindern.
  5. – Das Scheitern der Verhandlungen mit dem sowjetischen Volkskommissar Molotow in Berlin im November 1940; Hitler hatte einen neuen Interessenausgleich zwischen dem Reich und der Sowjetunion vorgeschlagen, aber Molotow hatte abgelehnt und stattdessen Ansprüche auf Skandinavien und den Balkan angemeldet.
  6. – Die Kenntnis des zunehmend bedrohlicher werdenden Aufmarsches der Roten Armee ab März/April 1941.

Nach Aussage des damaligen Generalstabschefs des Heeres, Franz Halder, hat Hitler sich erst sehr spät endgültig dazu entschlossen, Unternehmen “Barbarossa” durchzuführen. Ideologische Motive spielen in den Dokumenten kaum eine Rolle, der Begriff “Lebensraum im Osten” bleibt unklar und kann alles mögliche bedeuten. In den Richtlinien des Oberbefehlshabers des Heeres zur weltanschaulichen Erziehung vom 7. Oktober 1941 heißt es:

“Ziel des Krieges: Sicherung des deutschen Lebens- (Wirtschafts) raumes, nicht Unterjochen der Nachbarvölker. ‘Autarkie’ = Einfuhrunabhängigkeit für lebensnotwendige Güter. Die kleinen im Schutz der großen Völker.

Die Befürchtungen der deutschen Führung und insbesondere Hitlers, die Sowjetunion werde 1941 oder spätestens 1942 das Deutsche Reich angreifen, war, wie wir heute wissen, keineswegs aus der Luft gegriffen. 1991/93 wurden in Moskau Dokumente des sowjetischen Generalstabs über seine Operationsplanungen in den Jahren 1940/41 veröffentlicht. Bereits am 18. September 1940 legten der Volkskommissar für die Verteidigung der UdSSR, Marschall Timoschenko, und Generalstabschef Merezkow Stalin einen Operationsentwurf vor, der eine Offensive der Roten Armee aus der Westukraine quer durch Südpolen nach Schlesien vorsah, um Deutschland von den rumänischen Ölquellen abzuschneiden. Gleichzeitig sollten die deutschen Kräfte im Raum Lublin – Warschau durch einen Zangenangriff aus der Westukraine und aus Westweißrußland heraus vernichtet werden.

Dieser Plan wurde von Stalin gebilligt, eine überarbeitete und erweiterte Fassung ihm im Mai 1940 von Timoschenko und Armeegeneral Schukow vorgelegt. Der Aufmarsch der Roten Armee im Früjahr 1941 orientierte sich exakt nach diesen Plänen. Das bedeutet, daß Unternehmen “Barbarossa”, der deutsche Angriff auf die Sowjetunion, den Charakter eines Präventivkrieges hatte. Man kann deshalb argumentieren, es sei letztlich der deutschen Wehrmacht zu verdanken, daß Westeuropa die ökonomischen Verwüstungen und seelischen Deformationen jahrzehntelanger kommunistischer Herrschaft erspart geblieben sind.

Schlussfolgerungen

Zwar war die Wehrmacht unleugbar auch in Exzesse und Kriegsverbrechen verwickelt, aber längst nicht in dem Umfang wie heute von einigen Historikern und Publizisten behauptet wird. In den totalen Kriegen des 20. Jahrhunderts waren alle große Armeen an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt. Die amerikanische, britische, französische, sowjetische genauso wie die deutsche. Grundsätzlich stellt sich die Frage, inwieweit eine Armee als Institution für die Taten Einzelner oder die Entscheidungen von Politikern verantwortlich gemacht werden soll. Gleichgültig zu welchem Ergebnis man in dieser Frage kommt, mißt man mit gleichen Maßstäben – und dies ist die Grundlage abendländischen Denkens -, dann müßte man wegen der Verwicklungen in Kriegsverbrechen*1 alle diese Armeen zu kriminellen Organisationen erklären.

Der Vorwurf an die Wehrmacht, sie sei das willfährige Werkzeug für einen “rassenideologischen Vernichtungskrieg” im Osten gewesen, geht an den historischen Realitäten vorbei. Der Angriff auf die Sowjetunion war kein “Überfall”, dieser Krieg ging auf konkrete deutsch-sowjetische Interessenkonflikte zurück. Die sowjetische Führung erwartete diesen Krieg und plante ihrerseits, einen entscheidenden Schlag gegen Deutschland (und West-Europa) zu führen.

…denn nur Soldaten begreifen,
was Soldaten sagen wollen,
wenn sie ihren toten Kameraden
eine Blum
e aufs Grab legen…
J.M. Bauer
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Zur Frage der Besatzungspolitik im Osten gab es innerhalb der deutschen Eliten verschiedene Meinungsgruppen, und es war gerade die Wehrmacht, die eine konstruktive Zusammenarbeit mit Russen, Ukrainern, Balten und Kaukasiern befürwortete und allmählich durchsetzte.

Die deutsche Führungsschicht sah sich in den 30er Jahren mit zwei grundsätzlichen außenpolitischen Gegensätzen konfrontiert:

  • Mit dem wirtschaftspolitischen Gegensatz zu den USA und Großbritannien, die die Konkurrenz der deutschen Industrie und eine deutsche Großmachtstellung nicht dulden wollten.
  • Mit dem machtpolitischen Gegensatz zur UdSSR, deren erklärtes Ziel die Sowjetisierung ganz Europas war.

Die deutsche Führung sah die Lösung ihrer Probleme in der Errichtung eines von Deutschland beherrschten autarken kontinentaleuropäischen Wirtschaftsraumes. Nachdem die Sowjetunion ab Mitte 1940 einen zunehmenden Konfrontationskurs gegen das Deutsche Reich einschlug und sich den Angelsachsen annäherte, erschien der deutschen Führung ein Krieg unvermeidlich; die Ukraine und die westlichen Gebiete Rußlands sollten jetzt gewaltsam in den großdeutsch-europäischen Wirtschaftsraum einbezogen werden. Über die konkrete Ausgestaltung dieser neuen europäischen Ordnung herrschte innerhalb der deutschen Eliten keine Einigkeit.

Den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges ging es keineswegs nur um die Befreiung Deutschlands von der NS-Diktatur und die Wiederherstellung des Status quo. Beweiskräftiger noch als die zeitgenössischen Dokumente zeigen dies die Weigerung, mit dem deutschen Widerstand zusammenzuarbeiten, die Abtrennung der deutschen Ostgebiete, die Vertreibung der Ostdeutschen, die Demontagen in der deutschen Industrie und schließlich die 40jährige Teilung Deutschlands. Angesichts der Kriegsziele der Alliierten, die ja in groben Umrissen bekannt waren, hatte die Wehrmacht gute Gründe, Deutschland mit allen Kräften zu verteidigen.

Will man die Wehrmacht dafür verurteilen, dann verurteilt man sie letztlich deshalb, weil sie unterlag. Dies mag heute politisch “korrekt” erscheinen, es widerspricht aber der Tradition abendländischen Denkens und Gerechtigkeitsempfindens.


*1 Das Wort “Kriegsverbrechen” ist ein Produkt der alliierten “Siegermächte” aus der Zeit des Versailler Vertrages. Für die Wehrmacht galt das deutsche Militärstrafgesetzbuch, insbesondere der § 47. Danach sind Befehle verbrecherischen Inhalts verboten und streng zu ahnden. Alle Fronttruppen waren der Wehrmachtsgerichtsbarkeit unterstellt. Wo also Verbrechen in der Deutschen Wehrmacht verübt wurden galt das Strafgesetzbuch, und jeder Zeuge an Massenerschießungen oder Exzessen war strikt gehalten dagegen einzuschreiten. Tat er es nicht, dann machte er sich nach § 47 MSGB strafbar. Der Text liegt den Verfassern vor.


Denn der Hass stirbt –
er erstickt an seiner Torheit und Niedrigkeit.
Alles Große aber ist ewig und leuchtet in den Morgen
neuer Entwicklungen hinein.

Richard Schulze-Kossens

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Quelle: vho.org

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Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934

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Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit wurde am 20. Januar 1934 erlassen und führte in der Wirtschaft das Führerprinzip ein. Der zügellosen Ausbeutung des Arbeiters sollte damit ein Ende gesetzt werden, indem dem Betriebsführer zugleich ein Vertrauensrat zur Seite gestellt wurde. Dieser Vertrauensrat war letztlich dem Betriebsrat in der gegenwärtigen (2014) Groß-BRD ähnlich. Damit wurde erstmals in Deutschland das Mitbestimmungsrecht und somit auch demokratische Rechte in den Betrieben eingeführt. Das Gesetz regelte auch erstmals klar die Arbeitsbedingungen. Die eigentliche Folge des Gesetzes lag vor allem darin, die Lenkungs- und Aufsichtsbefugnis von Unternehmern und Arbeitnehmern zu stärken.

Völkischer_beobachter_Gesetz_zur_Ordnung_der_nationalen_Arbeit

……….

Führer des Betriebes und Vertrauensrat

Der im Betriebsrätegesetz verankerte Betriebsrat ist verschwunden und an seine Stelle der Vertrauensrat getreten, dessen Vorsitz der Betriebsführer hat. Es ist Aufgabe des Vertrauensrates, die Gefolgschaftsmitglieder über die Maßnahmen des Betriebsführers zu unterrichten, dessen Anweisungen zu erläutern und auf der anderen Seite Handlungen von Gefolgschaftsmitgliedern, die einer Missdeutung ausgesetzt sein könnten, dem Führer des Betriebes verständlich zu machen. Im Vertrauensrat sind die gegenseitigen Interessen nicht kampfweise zum Ausdruck zu bringen, vielmehr ist die gemeinsame Aufgabe aller Betriebsangehörigen bei allen Beratungen in den Vordergrund zu stellen. Durch eine offene Aussprache zwischen Vertrauensrat und Betriebsführer sind Streitigkeiten in einem Betriebe beizulegen. Der Vertrauensrat ist keine einseitige Interessenvertretung der Gefolgschaft, sondern hat eben die Aufgabe, die Betriebszwecke zum gemeinsamen Nutzen von Volk und Staat zu fördern.

Die Treuhänder der Arbeit

Durch das Gesetz vom 19. Mai 1933 wurden die Treuhänder der Arbeit eingesetzt, die dafür zu sorgen haben, dass der schaffende Mensch in jedem Falle zu seinem Recht kommt. Die Befugnisse der Treuhänder der Arbeit sind im Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit genau festgelegt. Durch ihre Tätigkeit wird der Schutz der schaffenden Menschen viel wirksamer durchgeführt, als dies in der liberalistischen Wirtschaft der Fall war. Die Treuhänder der Arbeit können zu ihrer Beratung einen Sachverständigenausschuss einberufen, der zu drei Vierteln aus Angehörigen der Deutschen Arbeitsfront bestehen muss, damit für eine sachgemäße Beratung im nationalsozialistischen Geiste gesorgt ist.

Die Regelung der Löhne und die Betriebsordnung

Nach dem Gesetz ist jeder Unternehmer als Führer des Betriebes dafür verantwortlich, dass nicht nur die durch die Tarifabkommen bestehenden Mindestlöhne und -gehälter bezahlt werden, sondern je nach den Leistungen des einzelnen mit Zuschlägen aufgebessert werden, wie es zum Wohle des Gefolgschaftsmitgliedes und der gesamten Betriebsgemeinschaft erforderlich ist. In Streitfällen kann der Treuhänder der Arbeit des zuständigen Bezirkes angerufen werden. In jedem Betriebe muss eine Betriebsordnung zur Regelung der Arbeits- und Dienstverhältnisse vom Betriebsführer gemeinsam mit dem Vertrauensrat aufgestellt werden. In Streitfällen entscheidet der Treuhänder der Arbeit über den Wortlaut der Betriebsordnung.

Soziale Ehrengerichtsbarkeit

Den Kernpunkt des gesamten Gesetzes bildet die soziale Ehrengerichtsbarkeit. Der §35 lautet:

„Jeder Angehörige einer Betriebsgemeinschaft trägt die Verantwortung für die gewissenhafte Erfüllung der ihm nach seiner Stellung innerhalb der Betriebsgemeinschaft obliegenden Pflichten. Er hat sich durch sein Verhalten der Achtung würdig zu erweisen, die sich aus seiner Stellung in der Betriebsgemeinschaft ergibt. Insbesondere hat er im steten Bewußtsein seiner Verantwortung seine volle Kraft dem Dienst des Betriebes zu widmen und sich dem gemeinen Wohle unterzuordnen.“

Damit ist also die Arbeitskameradschaft im Betriebe gesetzlich begründet. Jeder Arbeiter und jeder Angestellte einschließlich des Betriebsführers muss darauf achten, dass der Betrieb so arbeitet, dass die Volksgemeinschaft keinen Schaden erleidet. Den Anordnungen des Betriebsführers ist unbedingt Folge zu leisten, da die durch das Gesetz geschaffene Führerverantwortung in Verbindung mit der Einrichtung des Vertrauensrates und der Treuhänder der Arbeit die Gewähr dafür bieten, dass schikanöse Anordnungen unterbleiben. Wer irgendwie den Arbeitsfrieden gefährdet, oder die Betriebsordnung gröblich verletzt, wird von sozialen Ehrengerichten bestraft. Die Verfolgung durch das soziale Ehrengericht wird solange ausgesetzt, wie ein öffentliches Strafverfahren schwebt.

Kündigungsschutz

Im bisher liberalistischen Staate war der Kündigungsschutz durch einige Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und später durch das Betriebsrätegesetz in einem sogenannten Einspruchsverfahren geregelt. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit hat die Bestimmungen des Kündigungsschutzes sehr verschärft, ganz abgesehen davon, dass jeder Arbeitgeber, der durch rücksichtslose Kündigung die soziale Ehre seiner Gefolgschaftsmitglieder verletzt, durch die soziale Ehrengerichtsbarkeit seiner Bestrafung zugeführt werden kann. Eine Kündigung kann nicht mehr durchgeführt werden, wenn diese unbillig hart und nicht durch die Verhältnisse des Betriebes bedingt sind. Dadurch erhält vor allem der wirtschaftlich schwächere Arbeitnehmer einen gewissen Schutz und kann beim Arbeitsgericht mit dem Antrag auf Widerruf der Kündigung klagen. Im Einzelnen geben das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen genau Aufschluss darüber, in welcher Form die Klage zu erheben ist, und nach welchen Gesichtspunkten das Arbeitsgericht oder bei Berufung das Landesarbeitsgericht zu entscheiden hat.

Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit gilt nicht für Arbeiter und Angestellte in den Betrieben der Behörden, deren Arbeitsverhältnisse in einem Sondergesetz vom 23. März 1934 geregelt worden sind. Naturgemäß gilt das Gesetz auch nicht für Beamte, für die ja durch das Beamtengesetz eine Sonderregelung getroffen worden ist. Die Beamten sind auch nicht Mitglieder der Deutschen Arbeitsfront.

So wird durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit aus der Erkenntnis heraus, dass die Arbeitskraft der schaffenden Menschen die Grundlage jedes Volkes bildet, die nationalsozialistische Arbeits- und Erziehungsgemeinschaft im Wirtschaftsleben verankert. Der nationalsozialistische Staat ließ es nicht dabei bewenden, in kapitalistischer Weise Verletzungen des Arbeitsvertrages durch Entschädigungen wieder gut zu machen. sondern belegt denjenigen, der sich gegen die Arbeitskraft des Volkes vergeht, mit schweren Strafen, die durch die verschiedenen Durchführungsverordnungen im Einzelnen festgelegt wurden.

……….

Das Gesetz im Wortlaut

Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit.

Vom 20. Januar 1934.

  Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Erster Abschnitt
Führer des Betriebes und Vertrauensrat

§ 1

  Im Betriebe arbeiten der Unternehmer als Führer des Betriebes, die Angestellten und Arbeiter als Gefolgschaft gemeinsam zur Förderung der Betriebszwecke und zum gemeinsamen Nutzen von Volk und Staat.

§ 2

  (1) Der Führer des Betriebes entscheidet der Gefolgschaft gegenüber in allen betrieblichen Angelegenheiten, soweit sie durch dieses Gesetz geregelt werden.
(2) Er hat für das Wohl der Gefolgschaft zu sorgen. Diese hat ihm die in der Betriebsgemeinschaft begründete Treue zu halten.

§ 3

  (1) Bei juristischen Personen und Personengesamtheiten sind die gesetzlichen Vertreter Führer des Betriebes.
(2) Der Unternehmer oder bei juristischen Personen und Personengesamtheiten die gesetzlichen Vertreter können eine an der Betriebsleitung verantwortlich beteiligte Person mit ihrer Stellvertretung betrauen; dies muß geschehen, wenn sie den Betrieb nicht selbst leiten. In Angelegenheiten von geringerer Bedeutung können sie auch eine andere Person beauftragen.
(3) Wird dem Führer des Betriebes die Befähigung zum Führer gemäß § 38 durch das Ehrengericht rechtskräftig aberkannt, so ist ein anderer Führer des Betriebes zu bestellen.

§ 4

  (1) Als Betriebe im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Verwaltungen.
(2) Nebenbetriebe und Betriebsbestandteile, die mit dem Hauptbetrieb durch gemeinsame Leitung verbunden sind, gelten nur dann als selbständige Betriebe, wenn sie räumlich weit von dem Hauptbetrieb getrennt sind.
(3) Die Vorschriften dieses Gesetzes, mit Ausnahme der §§ 32 und 33, finden auf Schiffe der See-, Binnen- und Luftschiffahrt und ihre Besatzungen keine Anwendung.

§ 5

  (1) Dem Führer des Betriebes mit in der Regel mindestens zwanzig Beschäftigten treten aus der Gefolgschaft Vertrauensmänner beratend zur Seite. Sie bilden mit ihm und unter seiner Leitung den Vertrauensrat des Betriebes.
(2) Zur Gefolgschaft im Sinne der Bestimmungen über den Vertrauensrat gehören auch die Hausgewerbetreibenden, die in der Hauptsache für den gleichen Betrieb allein oder mit ihren Familienangehörigen arbeiten.

§ 6

  (1) Der Vertrauensrat hat die Pflicht, das gegenseitige Vertrauen innerhalb der Betriebsgemeinschaft zu vertiefen.
(2) Der Vertrauensrat hat die Aufgabe, alle Maßnahmen zu beraten, die der Verbesserung der Arbeitsleistung, der Gestaltung und Durchführung der allgemeinen Arbeitsbedingungen, insbesondere der Betriebsordnung, der Durchführung und Verbesserung des Betriebsschutzes, der Stärkung der Verbundenheit aller Betriebsangehörigen untereinander und mit dem Betriebe und dem Wohle aller Glieder der Gemeinschaft dienen. Er hat ferner auf eine Beilegung aller Streitigkeiten innerhalb der Betriebsgemeinschaft hinzuwirken. Er ist vor der Festsetzung von Bußen auf grund der Betriebsordnung zu hören.
(3) Der Vertrauensrat kann einzelne seiner Aufgaben bestimmten Vertrauensmännern zur Wahrnehmung übertragen.

§ 7

  (1) Die Zahl der Vertrauensmänner beträgt
in Betrieben mit 20 bis 49 Beschäftigten  . .  zwei,
in Betrieben mit 50 bis 99 Beschäftigten  . .  drei
in Betrieben mit 100 bis 199 Beschäftigten  . .  vier,
in Betrieben mit 200 bis 399 Beschäftigten  . .  fünf.

  (2) Ihre Zahl erhöht sich für je dreihundert weitere Beschäftigte um einen Vertrauensmann und beträgt höchstens zehn.
(3) In gleicher Zahl sind Stellvertreter vorzusehen.
(4) Bei der Auswahl der Vertrauensmänner sind Angestellte, Arbeiter und Hausgewerbetreibende angemessen zu berücksichtigen.

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§ 8

  Vertrauensmann soll nur sein, wer das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, mindestens ein Jahr dem Betriebe oder dem Unternehmen angehört und mindestens zwei Jahre im gleichen oder verwandten Berufs- oder Gewerbezweig tätig gewesen ist. Er muß die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen, der Deutschen Arbeitsfront angehören, durch vorbildliche menschliche Eigenschaften ausgezeichnet sein und die Gewähr bieten, daß er jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintritt. Von der Voraussetzung einer einjährigen Betriebsangehörigkeit kann bei der ersten Ernennung von Vertrauensmännern, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgt, abgesehen werden.

§ 9

  (1) Der Führer des Betriebes stellt im Einvernehmen mit dem Obmann der Nationalsozialistischen Betriebszellen-Organisation im März jeden Jahres eine Liste der Vertrauensmänner und deren Stellvertreter auf. Die Gefolgschaft hat zu der Liste alsbald durch geheime Abstimmung Stellung zu nehmen.
(2) Kommt zwischen dem Führer des Betriebes und dem Obmann der Nationalsozialistischen Betriebszellen-Organisation eine Einigung über die vorzuschlagenden Vertrauensmänner und deren Stellvertreter oder kommt der Vertrauensrat aus einem anderen Grund nicht zustande, billigt insbesondere die Gefolgschaft die Liste nicht, so kann der Treuhänder der Arbeit Vertrauensmänner und Stellvertreter in der erforderlichen Anzahl berufen.

§ 10

  (1) Die Mitglieder des Vertrauensrates legen vor der Gefolgschaft am Tage der nationalen Arbeit (1. Mai) das feierliche Gelöbnis ab, in ihrer Amtsführung nut dem Wohle des Betriebes und der Gemeinschaft aller Volksgenossen unter Zurückstellung eigennütziger Interessen zu dienen und in ihrer Lebensführung und Diensterfüllung den Betriebsangehörigen Vorbild zu sein.
(2) Treten in einem Betriebe die Voraussetzungen für die Errichtung eines Vertrauensrates erst nach dem im § 9 Abs. 1 vorgesehenen Zeitpunkt ein, so ist die Berufung der Vertrauensmänner (§ 9) und die Verpflichtung des Vertrauensrates alsbald durchzuführen.

§ 11

  Das Amt des Vertrauensrates beginnt nach der Verpflichtung – regelmäßig am 1. Mai – und endet jeweils am 30. April.

§ 12

  Der Vertrauensrat ist nach Bedarf von dem Führer des Betriebes einzuberufen. Die Einberufung muß erfolgen, wenn die Hälfte der Vertrauensmänner es beantragt.

§ 13

  (1) Das Amt der Vertrauensmänner ist ein Ehrenamt, für dessen Wahrnehmung ein Entgeld nicht gewährt werden darf. Für den durch die Erfüllung der Aufgaben notwendigen Ausfall von Arbeitszeit ist der übliche Lohn zu zahlen. Notwendige Aufwendungen sind von der Betriebsleitung zu erstatten.
(2) Die notwendigen Einrichtungen und Geschäftsbedürfnisse für eine ordnungsgemäße Erfüllung der dem Vertrauensrat obliegenden Aufgaben sind von der Betriebsleitung zur Verfügung zu stellen. Der Führer des Betriebes ist verpflichtet, den Vertrauensmännern die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Auskünfte zu erteilen.

§ 14

  (1) Das Amt eines Vertrauensmannes erlischt, abgesehen von der freiwilligen Amtsniederlegung, mit dem Ausscheiden aus dem Betriebe. Die Kündigung des Dienstverhältnisses eines Vertrauensmannes ist unzulässig, es sei denn, daß sie infolge Stillegung des Betriebes oder einer Betriebsabteilung erforderlich wird oder aus einem Grunde erfolgt, der zur Kündigung des Dienstverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt.
(2) Der Treuhänder der Arbeit kann einen Vertrauensmann wegen sachlicher oder persönlicher Ungeeignetheit abberufen. Das Amt eines abberufenen Vertrauensmannes erlischt mit der schriftlichen Mitteilung der Entscheidung des Treuhänders an den Vertrauensrat.
(3) Das Amt eines Vertrauensmannes erlischt ferner mit der Rechtskraft einer auf die Strafen des § 38 Nr. 2 und 5 erkennenden Entscheidung des Ehrengerichts.

§ 15

  An die Stelle von ausscheidenden oder zeitweilig verhinderten Vertrauensmännern treten die Stellvertreter als Ersatzmänner in der sich aus der Vorschlagsliste ergebenden Reihenfolge. Sind Ersatzmänner nicht mehr vorhanden, so werden für den Rest der Amtszeit des Vertrauensrates neue Vertrauensmänner vom Treuhänder der Arbeit berufen.

§ 16

  Gegen Entscheidungen des Führers des Betriebes über die Gestaltung der allgemeinen Arbeitsbedingungen, insbesondere der Betriebsordnung (§ 6 Abs. 2), kann die Mehrheit des Vertrauensrates des Betriebes den Treuhänder der Arbeit unverzüglich schriftlich anrufen, wenn die Entscheidungen mit den wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnissen des Betriebes nicht vereinbar erscheinen. Die Wirksamkeit der von dem Führer des Betriebes getroffenen Entscheidungen wird durch die Anrufung nicht gehemmt.

§ 17

  Befinden sich mehrere wirtschaftlich oder technisch gleichartige oder nach dem Betriebszweck zusammengehörige Betriebe in der Hand eines Unternehmers, so muß dieser oder, wenn er nicht selbst das Unternehmen leitet, der von ihm bestellte Führer des Unternehmens zu seiner Beratung in sozialen Angelegenheiten aus den Vertrauensräten der einzelnen Betriebe einen Beirat berufen.

Zweiter Abschnitt
Treuhänder der Arbeit

§ 18

  (1) Für größere Wirtschaftsgebiete, deren Abgrenzung der Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsminister des Innern bestimmt, werden Treuhänder der Arbeit ernannt. Sie sind Reichsbeamte und unterstehen der Dienstaufsicht des Reichsarbeitsministers. Ihren Sitz bestimmt der Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister.
(2) Die Treuhänder der Arbeit sind an Richtlinien und Weisungen der Reichsregierung gebunden.

§ 19

  (1) Die Treuhänder der Arbeit haben für die Erhaltung des Arbeitsfriedens zu sorgen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe haben sie:

  1. über die Bildung und Geschäftsführung der Vertrauensräte zu wachen und in Streitfällen zu entscheiden;
  2. gemäß §§ 9 Abs. 2, 14 Abs. 2 und 15 Vertrauensmänner der Betriebe zu berufen und abzuberufen;
  3. auf Abrufung des Vertrauensrates gemäß § 16 zu entscheiden; sie können unter Aufhebung der Entscheidung des Führers des Betriebes die erforderliche Regelung selbst treffen;
  4. bei beabsichtigten Entlassungen gemäß § 20 zu entscheiden;
  5. die Durchführung der Bestimmungen über die Betriebsordnung (§§ 26 ff.) zu überwachen;
  6. unter den Voraussetzungen des § 32 Richtlinien und Tarifordnungen festzusetzen und ihre Durchführung zu überwachen;
  7. bei der Durchführung der sozialen Ehrengerichtsbarkeit gemäß §§ 35 ff. mitzuwirken;
  8. die Reichsregierung nach näherer Anweisung des Reichsarbeitsministers und des Reichswirtschaftsministers ständig über die sozialpolitische Entwicklung zu unterrichten.

  (2) Der Reichsarbeitsminister und der Reichswirtschaftsminister können im Rahmen der Gesetze den Treuhändern der Arbeit weitere Aufgaben übertragen.
(3) Die Treuhänder der Arbeit können die Verhandlung in Angelegenheiten des Abs. 1 Ziffer 3 einem Sachverständigenausschuß (§ 23 Abs. 3) übertragen. Die Entscheidung bleibt dem Treuhänder der Arbeit überlassen.

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§ 20

  (1) Der Unternehmer eines Betriebes ist verpflichtet, dem Treuhänder der Arbeit schriftlich Anzeige zu erstatten, bevor er

a) in Betrieben mit in der Regel weniger als einhundert Beschäftigten mehr als neun Beschäftigte,
b) in Betrieben mit in der Regel mindestens einhundert Beschäftigten zehn vom Hundert der im Betrieb regelmäßig Beschäftigten oder aber mehr als fünfzig Beschäftige innerhalb von vier Wochen entläßt.

  (2) Entlassungen, deren Bevorstehen nach Abs. 1 anzuzeigen sind, werden vor Ablauf von vier Wochen nach Eingang der Anzeige beim Treuhänder der Arbeit nur mit dessen Genehmigung wirksam; der Treuhänder der Arbeit kann die Genehmigung auch mit rückwirkender Kraft erteilen. Er kann auch anordnen, daß die Entlassungen nicht vor Ablauf von längstens zwei Monaten nach Erstattung der Anzeige wirksam werden. Soweit die Entlassungen nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Zeitpunkt durchgeführt werden, von dem an sie nach Satz 1 oder 2 wirksam sind, gilt die Anzeige als nicht erstattet. Das Recht zur fristlosen Entlassung bleibt unberührt.
(3) Ist der Unternehmer nicht in der Lage, die Beschäftigten bis zu dem in Abs. 2 bezeichneten Zeitpunkt voll in Arbeit zu behalten, so kann der Treuhänder zulassen, daß der Unternehmer für die Zwischenzeit in seinem Betriebe eine Verkürzung der Arbeitszeit (Streckung der Arbeit) einführt. Hierbei darf jedoch die Wochenarbeitszeit eines Beschäftigten nicht unter vierundzwanzig Stunden herabgesetzt werden. Der Unternehmer ist im Falle der Arbeitsstreckung berechtigt, Lohn oder Gehalt der mit verkürzter Arbeitszeit Beschäftigten entsprechend zu kürzen; die Kürzung wird jedoch erst von dem Zeitpunkt an wirksam, in dem das Arbeitsverhältnis nach den allgemeinen gesetzlichen oder den vertraglichen Bestimmungen enden würde.
(4) In Betrieben, die regelmäßig in einer bestimmten Jahreszeit verstärkt arbeiten (Saisonbetriebe) oder regelmäßig nicht mehr als drei Monate im Jahre arbeiten (Kampagnebetriebe), finden die Vorschriften der Absätze 1 und 3 auf Entlassungen, die durch diese Eigenart des Betriebes bedingt sind, keine Anwendung.

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§ 21

  Der Reichsarbeitsminister kann dem Treuhänder der Arbeit, sofern es die Größe und insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse seines Wirtschaftsgebietes erfordern, Beauftragte unterstellen, denen vom Reichsarbeitsminister oder vom Treuhänder der Arbeit die diesem obliegenden Aufgaben für einen bestimmten Bezirk oder hinsichtlich bestimmter Gewerbezweige oder bestimmte Aufgaben ganz oder teilweise übertragen werden können. Die Beauftragten sind an Weisungen des Reichsarbeitsministers und des Treuhänders gebunden.

§ 22

  (1) Wer schriftlichen allgemeinen Anordnungen des Treuhänders der Arbeit, die dieser in Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben erläßt, wiederholt vorsätzlich zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bestraft; in besonders schweren Fällen kann an die Stelle der Geldstrafe oder neben sie Gefängnisstrafe treten. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag des Treuhänders der Arbeit ein.
(2) Die Verfolgung der mit öffentlicher Strafe bedrohten Handlungen als Verletzung der sozialen Ehre wird durch die Verurteilung zu öffentlicher Strafe nicht ausgeschlossen.

§ 23

  (1) Die Treuhänder der Arbeit berufen zu ihrer Beratung in allgemeinen oder grundsätzlichen Fragen ihres Aufgabengebietes einen Sachverständigenbeirat aus den verschiedenen Wirtschaftszweigen ihres Gebietes. Die Sachverständigen sollen zu drei Vierteln aus Vorschlagslisten der Deutschen Arbeitsfront entnommen werden, die in erster Linie geeignete Angehörige der Vertrauensräte der Betriebe des Treuhänderbezirks unter Berücksichtigung der verschiedenen Berufsgruppen und Wirtschaftszweige in größerer Zahl in Vorschlag zu bringen hat. Führer der Betriebe und Vertrauensmänner sind in etwa gleicher Zahl in die Liste aufzunehmen. Ein Viertel der erforderlichen Sachverständigen können die Treuhänder aus sonst geeigneten Persönlichkeiten ihres Bezirks berufen.
(2) Soweit durch Gesetze der Reichsregierung eine ständische Gliederung der Wirtschaft durchgeführt ist, hat die Deutsche Arbeitsfront die von ihr zu benennenden Sachverständigen im Einvernehmen mit den Ständen vorzuschlagen.
(3) Die Treuhänder der Arbeit können ferner zu ihrer Beratung im Einzelfalle einen Sachverständigenausschuß berufen.

§ 24

  Vor Beginn ihrer Tätigkeit sind die Sachverständigen durch den Treuhänder der Arbeit zu vereidigen. Sie haben zu schwören, daß sie nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch das Amt eines Sachverständigen ausüben, keine Sonderinteressen verfolgen und nur dem Wohle der Volksgemeinschaft dienen werden. Für die Abnahme des Eides gilt § 481 der Zivilprozeßordnung (Reichsgesetzbl. 1933 I S. 821) entsprechend.

§ 25

  Die Treuhänder und die sonstigen deutschen Behörden sind innerhalb ihrer Zuständigkeit verpflichtet, bei Vollziehung dieses Gesetzes einander Amtshilfe zu leisten.

Dritter Abschnitt
Betriebsordnung und Tarifordnung

§ 26

  In jedem Betriebe, in dem in der Regel mindestens zwanzig Angestellte und Arbeiter beschäftigt sind, ist vom Führer des Betriebes eine Betriebsordnung für die Gefolgschaft des Betriebes (§ 1) schriftlich zu erlassen.

§ 27

  (1) In die Betriebsordnung sind folgende Arbeitsbedingungen aufzunehmen:
  1. Anfang und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und der Pausen;
  2. Zeit und Art der Gewährung des Arbeitsentgelts;
  3. die Grundsätze für die Berechnung der Akkord- oder Gedingearbeit, soweit im Betriebe im Akkord oder Gedinge gearbeitet wird;
  4. Bestimmungen über die Art, Größe und Einziehung von Bußen, wenn solche vorgesehen werden;
  5. die Gründe, aus denen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen darf, soweit es nicht bei den gesetzlichen Gründen bewenden soll;
  6. die Verwendung der durch rechtswidrige Auflösung des Arbeitsverhältnisses verwirkten Entgeltbeträge, soweit die Verwirkung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in der Betriebsordnung oder im Arbeitsvertrag vorgesehen ist.

  (2) Soweit in anderen Gesetzen oder Verordnungen Vorschriften über den zwingenden Inhalt der Arbeitsordnung enthalten sind, die über die Vorschriften des Abs. 1 hinausgehen, behalten sie ihre Gültigkeit.
(3) In die Betriebsordnung können neben den gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen auch Bestimmungen über die Höhe des Arbeitsentgelts und über sonstige Arbeitsbestimmungen aufgenommen werden, ferner weitere Bestimmungen über die Ordnung des Betriebes, das Verhalten der Beschäftigten im Betriebe und über die Verhütung von Unfällen.

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§ 28

  (1) Die Verhängung von Bußen gegen die Beschäftigten ist nur wegen des Verstoßes gegen die Ordnung oder die Sicherheit des Betriebes zulässig. Bußen in Geld dürfen die Hälfte des durchschnittlichen Tagesarbeitsverdienstes nicht übersteigen; für erhebliche, bestimmt zu bezeichnende Verstöße können jedoch Bußen bis zum vollen Betrage des durchschnittlichen Tagesarbeitsverdienstes vorgesehen werden. Die Verwendung der Bußen bestimmt der Reichsarbeitsminister.
(2) Die Verhängung von Bußen erfolgt durch den Führer des Betriebes oder eine von ihm beauftragte Person nach Beratung im Vertrauensrat (§ 6), wenn ein solcher vorhanden ist.
(3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten auch für die Verhängung von im Arbeitsvertrag vereinbarten Bußen in Betrieben, für die eine Betriebsordnung nicht vorgeschrieben ist.
(4) In Betrieben, für die eine Betriebsordnung vorgesehen ist, können die gesetzlich vorgesehenen Gründe, aus denen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zulässig ist, nicht durch den Arbeitsvertrag ausgedehnt oder vermehrt werden.

§ 29

  Soweit in der Betriebsordnung der Arbeitsentgelt für Arbeiter oder Angestellte festgesetzt wird, sind Mindestsätze mit der Maßgabe aufzunehmen, daß für die seinen Leistungen entsprechende Vergütung des einzelnen Betriebsangehörigen Raum bleibt. Auch im übrigen ist auf die Möglichkeit einer angemessenen Belohnung besonderer Leistungen Bedacht zu nehmen.

§ 30

  Die Bestimmungen der Betriebsordnung sind für die Betriebsangehörigen als Mindestbedingungen rechtsverbindlich.

§ 31

  (1) Ein Abdruck der Betriebsordnung und einer für den Betrieb etwa geltenden Tarifordnung ist in jeder Betriebsabteilung an geeigneter, den Angehörigen des Betriebes zugänglicher Stelle auszuhängen.
(2) Die Betriebsordnung ist, soweit nicht in ihr ein anderer Zeitpunkt festgesetzt ist, am Tage nach ihrem Aushang in Kraft. Auf Verlangen ist den im Betriebe Beschäftigten ein Abdruck der Betriebsordnung auszuhändigen.

§ 32

  (1) Der Treuhänder der Arbeit kann nach Beratung in einem Sachverständigenausschuß (§ 23 Abs. 3) Richtlinien für den Inhalt von Betriebsordnungen und Einzelarbeitsverträgen festsetzen.
(2) Ist zum Schutze der Beschäftigten einer Gruppe von Betrieben innerhalb des dem Treuhänder der Arbeit zugewiesenen Bezirks die Festsetzung von Mindestbedingungen zur Regelung der Arbeitsverhältnisse zwingend geboten, so kann der Treuhänder nach Beratung in einem Sachverständigenausschuß (§ 23 Abs. 3) eine Tarifordnung schriftlich erlassen; der § 29 gilt entsprechend. Die Bestimmungen der Tarifordnung sind für die von ihr erfaßten Arbeitsverhältnisse als Mindestbedingungen rechtsverbindlich. Entgegenstehende Bestimmungen in Betriebsordnungen sind nichtig. Der Treuhänder der Arbeit kann in der Tarifordnung die Arbeitsgerichtsbarkeit für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus einem Arbeits- oder Lehrverhältnis, das sich nach der Tarifordnung bestimmt, in dem gleichen Umfang ausschließen, wie dies nach dem Arbeitsgerichtsgesetz den Tarifvertragsparteien möglich war.
(3) Die Richtlinien und die Tarifordnungen sind vom Treuhänder der Arbeit bekanntzumachen.

§ 33

  (1) Ist der Erlaß von Richtlinien nach § 32 Abs. 1 oder einer Tarifordnung für einen Geltungsbereich, der nicht nur unwesentlich über den Bezirk eines Treuhänders hinausgeht, geboten, so bestimmt der Reichsarbeitsminister für die Regelung einen Sondertreuhänder der Arbeit. Ferner kann der Reichsarbeitsminister Sondertreuhänder zur Erledigung bestimmter Aufgaben bestellen.
(2) Auf den Sondertreuhänder der Arbeit finden §§ 18 Abs. 2, 22, 23 Abs. 3, 24, 25 und 32 entsprechend Anwendung.
(3) Die Treuhänder der Arbeit haben die Durchführung der von einem Sondertreuhänder erlassenen Richtlinien und Tarifordnungen innerhalb ihres Bezirks zu überwachen, sofern nicht in besonderen Fällen der Reichsarbeitsminister den Sondertreuhänder auch mit dieser Aufgabe betraut.

§ 34

  Für Hausgewerbetreibende, die in der Regel allein oder mit ihren Familienangehörigen und nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften arbeiten, gelten im Verhältnis zu ihren Auftraggebern die Bestimmungen des § 32 Abs. 2 und 3 und des § 33 entsprechend.
Diesen Hausgewerbetreibenden kann der Reichsarbeitsminister oder der Treuhänder der Arbeit sonstige Hausgewerbetreibende, Zwischenmeister und andere arbeitnehmerähnliche Personen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit wegen gleichstellen.

Vierter Abschnitt
Soziale Ehrengerichtsbarkeit

§ 35

  Jeder Angehörige einer Betriebsgemeinschaft trägt die Verantwortung für die gewissenhafte Erfüllung der ihm seiner Stellung innerhalb der Betriebsgemeinschaft obliegenden Pflichten. Er hat sich durch sein Verhalten der Achtung würdig zu erweisen, die sich aus seiner Stellung in der Betriebsgemeinschaft ergibt. Insbesondere hat er im steten Bewußtsein seiner Verantwortung seine volle Kraft dem Dienst des Betriebes zu widmen und sich dem gemeinen Wohle unterzuordnen.

§ 36

  (1) Gröbliche Verletzungen der durch die Betriebsgemeinschaft begründeten sozialen Pflichten werden als Verstöße gegen die soziale Ehre von den Ehrengerichten gesühnt. Derartige Verstöße liegen vor, wenn

  1. Unternehmer, Führer des Betriebes oder sonstige Aufsichtspersonen unter Mißbrauch ihrer Machtstellung im Betriebe böswillig die Arbeitskraft der Angehörigen der Gefolgschaft ausnutzen oder ihre Ehre kränken;
  2. Angehörige der Gefolgschaft den Arbeitsfrieden im Betriebe durch böswillige Verhetzung der Gefolgschaft gefährden, sich insbesondere als Vertrauensmänner bewußt unzulässige Eingriffe in die Betriebsführung anmaßen oder den Gemeinschaftsgeist innerhalb der Betriebsgemeinschaft fortgesetzt böswillig stören;
  3. Angehörige der Betriebsgemeinschaft wiederholt leichtfertig unbegründete Beschwerden oder Anträge an den Treuhänder der Arbeit richten oder seinen schriftlichen Anordnungen hartnäckig zuwiderhandeln;
  4. Mitglieder des Vertrauensrates vertrauliche Angaben, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen bei Erfüllung ihrer Aufgaben bekanntgeworden und als solche bezeichnet worden sind, unbefugt offenbaren.
  (2) Beamte und Soldaten unterliegen nicht der sozialen Ehrengerichtsbarkeit.

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§ 37

  Die ehrengerichtliche Verfolgung der im § 36 bezeichneten Verletzungen der sozialen Ehre verjährt in einem Jahre. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an welchem die Ehrenverletzung begangen ist.

§ 38

  Die ehrengerichtlichen Strafen sind:
  1. Warnung,
  2. Verweis,
  3. Ordnungsstrafe in Geld bis zu zehntausend Reichsmark,
  4. Aberkennung der Befähigung, Führer des Betriebes zu sein (§§ 1 bis 3) oder das Amt eines Vertrauensmannes auszuüben (§§ 5 ff.),
  5. Entfernung vom bisherigen Arbeitsplatz; das Ehrengericht kann dabei eine von der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist vorschreiben.

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§ 39

  (1) Ist gegen einen Angehörigen eines Betriebes wegen einer strafbaren Handlung die öffentliche Klage erhoben, so ist das ehrengerichtliche Verfahren wegen der gleichen Tatsache auszusetzen.
(2) Ist im Strafverfahren auf Freispruch erkannt, so findet wegen der Tatsachen, die in diesem Verfahren zur Erörterung gekommen sind, ein ehrengerichtliches Verfahren nur insofern statt, als diese Tatsachen an sich und unabhängig von dem Tatbestand ehrengerichtliche Bestrafung begründen.
(3) Ist im Strafverfahren eine Verurteilung erfolgt, so hat der Vorsitzende des Ehrengerichts zu entscheiden, ob das ehrengerichtliche Verfahren durchzuführen ist.

§ 40

  Insoweit sich nicht aus den nachfolgenden Bestimmungen Abweichungen ergeben, finden auf das ehrengerichtliche Verfahren die Vorschriften der Strafprozeßordnung über das Verfahren in den zur Zuständigkeit der Landgerichte gehörigen Strafsachen und die Vorschriften der §§ 155 Nr. II, 176, 184 bis 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung. Eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft findet nicht statt.

§ 41

  (1) Über Verletzungen der sozialen Ehre entscheidet auf Antrag des Treuhänders der Arbeit ein Ehrengericht, das für jeden Bezirk eines Treuhänders der Arbeit zu errichten ist.
(2) Das Ehrengericht besteht aus einem vom Reichsminister der Justiz im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsminister zu ernennenden richterlichen Beamten als Vorsitzenden und einem Führer eines Betriebes und einem Vertrauensmann als Beisitzern. Führer des Betriebes und Vertrauensmänner sind durch den Vorsitzenden des Ehrengerichts aus Vorschlaglisten zu entnehmen, die die Deutsche Arbeitsfront nach Maßgabe des § 23 aufstellt; sie sind nach der Reihenfolge der Liste zu entnehmen, doch sollen tunlichst Personen ausgewählt werden, die dem gleichen Gewerbezweig wie der Angeschuldigte angehören.

§ 42

  Die Beisitzer sind von ihrer Dienstleistung durch den Vorsitzenden auf die gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten ihres Amtes eidlich zu verpflichten.

§ 43

  Anzeigen wegen Verletzung der sozialen Ehre durch Angehörige eines Betriebes sind schriftlich unter Angabe der Beweismittel bei dem Treuhänder der Arbeit anzubringen, in dessen Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Sobald der Treuhänder der Arbeit durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von einer gröblichen Verletzung der sozialen Ehre Kenntnis erhält, hat er den Sachverhalt zu erforschen, dabei insbesondere auch den Beschuldigten zu hören und sich über die Anrufung des Ehrengerichts zu entschließen. Dem Antrag auf Einleitung eines ehrengerichtlichen Verfahrens hat der Treuhänder das Ergebnis der von ihm angestellten Ermittlungen beizufügen.

§ 44

  Der Vorsitzende des Ehrengerichts hat erforderliche weitere Ermittlungen selbst vorzunehmen oder anzuordnen.

§ 45

  Der Vorsitzende des Ehrengerichts kann den Antrag auf Einleitung eines ehrengerichtlichen Verfahrens als unbegründet zurückweisen. Bei Zurückweisung seines Antrages kann der Treuhänder der Arbeit binnen einer Woche nach Zustellung des die Zurückweisung aussprechenden Beschlusses Hauptverhandlung vor dem Ehrengericht beantragen.

§ 46

  (1) Hält der Vorsitzende des Ehrengerichts den Antrag des Treuhänders für begründet, so kann er auf Warnung, Verweis oder Ordnungsstrafe in Geld bis zu einhundert Reichsmark erkennen. Gegen diese Entscheidung können der Beschuldigte und der Treuhänder der Arbeit binnen einer Woche nach der Zustellung der Entscheidung beim Ehrengericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch erheben.
(2) Bei rechtzeitigem Einspruch wird zur Hauptverhandlung vor dem Ehrengericht geschritten, sofern nicht bis zu ihrem Beginne der Einspruch zurückgenommen wird.

§ 47

  (1) Entscheidet der Vorsitzende des Ehrengerichts nicht selbst (§ 46 Abs. 1 Satz 1), so hat er Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Ehrengericht anzuberaumen.
(2) Das Ehrengericht entscheidet auf Grund des Ergebnisses einer mündlichen, öffentlichen Verhandlung nach freiem Ermessen. Es kann auf Antrag und von Amts wegen Zeugen und Sachverständige eidlich vernehmen sowie die Herbeischaffung anderer Beweismittel anordnen. Die Öffentlichkeit der Verhandlung kann von dem Vorsitzenden des Ehrengerichts ausgeschlossen werden.

§ 48

  (1) Der Treuhänder der Arbeit hat das Recht, der Hauptverhandlung beizuwohnen und Anträge zu stellen.
(2) Der Angeklagte kann sich in der Hauptverhandlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten lassen.

§ 49

  (1) Gegen Urteile des Ehrengerichts ist die Einlegung der Berufung durch den Treuhänder der Arbeit in jedem Falle, durch den Angeklagten nur dann zulässig, wenn auf Ordnungsstrafein Geld über einhundert Reichsmark oder auf eine der Strafen des § 38 Nr. 4 und 5 erkannt ist. Über die Berufung  entscheidet der Reichsehrengerichtshof.
(2) Die Berufung ist binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils beim Ehrengericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. Sie hat aufschiebende Wirkung.

§ 50

  Der Reichsehrengerichtshof hat seinen Sitz in Berlin. Er entscheidet in der Besetzung von zwei von dem Reichsminister der Justiz im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsminister zu ernennenden höheren richterlichen Beamten, von denen einer als Vorsitzender, der andere als Beisitzer zu bestellen ist, ferner von je einem Führer des Betriebes und einem Vertrauensmann und einer von der Reichsregierung zu bestimmenden Person als Beisitzer. Der § 41 Abs. 2 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.

§ 51

  (1) Der Reichsehrengerichtshof hat die Entscheidung des Ehrengerichts in vollem Umfange nachzuprüfen; er ist an dessen Feststellungen nicht gebunden und kann die angefochtene Entscheidung nach freiem Ermessen abändern.
(2) Für das Verfahren vor dem Reichsehrengerichtshof gelten die §§ 42, 44, 47 Abs. 2 und 48 entsprechend.

§ 52

  Der Treuhänder der Arbeit kann seinen Antrag an das Ehrengericht bis zur Entscheidung durch den Vorsitzenden des Ehrengerichts oder bis zur Verkündung des Urteils erster Instanz zurücknehmen.

§ 53

  (1) Die aus Ordnungsstrafen in Geld eingehenden Beträge sind an die Reichskasse abzuführen, soweit der Reichsarbeitsminister nicht etwas anderes bestimmt.
(2) Die Vollstreckung der eine Ordnungsstrafe in Geld aussprechenden Entscheidung erfolgt durch den Treuhänder der Arbeit auf Grund einer von dem Urkundsbeamten des erkennenden Gerichts erteilten, mit der Bescheinigung der Vollstreckbarkeit versehenen beglaubigten Abschrift der Entscheidungsformel nach den Vorschriften über die Vollstreckung der Urteile in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

§ 54

  Ist auf Aberkennung der Fähigkeit, Führer des Betriebes oder Vertrauensmann zu sein, oder auf Entfernung vom bisherigen Arbeitsplatz erkannt worden, so hat der Treuhänder der Arbeit die Durchführung des Urteils zu überwachen.

§ 55

  (1) Die sachlichen und personellen Kosten der Ehrengerichte sowie des Reichsehrengerichtshofs trägt das Reich.
(2) Die Kosten des Verfahrens können ganz oder zum Teil dem Verurteilten auferlegt werden.

Fünfter Abschnitt
Kündigungsschutz

§ 56

  (1) Wird einem Angestellten oder Arbeiter nach einjähriger Beschäftigung in dem gleichen Betrieb oder dem gleichen Unternehmen gekündigt, so kann er, wenn es sich um einen Betrieb mit in der Regel mindestens zehn Beschäftigten handelt, binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht mit dem Antrag auf Widerruf der Kündigung klagen, wenn diese unbillig hart und nicht durch die Verhältnisse des Betriebes bedingt ist.
(2) Der Klage ist, wenn in dem Betriebe eine Vertrauensrat eingerichtet ist, eine Bescheinigung des Vertrauensrates beizufügen, aus der sich ergibt, daß die Frage der Weiterbeschäftigung im Vertrauensrat erfolglos beraten worden ist. Von der Beibringung der Bescheinigung kann abgesehen werden, wenn der Gekündigte nachweist, daß er binnen fünf Tagen nach Zugang der Kündigung den Vertrauensrat angerufen, dieser aber die Bescheinigung innerhalb von fünf Tagen nach dem Anruf nicht erteilt hat.

§ 57

  (1) Erkennt das Gericht auf Widerruf der Kündigung, so ist im Urteil von Amts wegen eine Entschädigung für den Fall festzusetzen, daß der Unternehmer den Widerruf ablehnt.
(2) Der Unternehmer hat, sofern nicht die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils nach § 62 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes ausgeschlossen ist, binnen drei Tagen nach Zustellung des Urteils dem Gekündigten zu erklären, ob er den Widerruf der Kündigung oder die Entschädigung wählt. Erklärt er sich nicht innerhalb der Frist, so gilt die Entschädigung als gewählt. Die Frist wird durch einen vor ihrem Ablauf zur Post gegebenen Brief gewahrt. Der Unternehmer wird dadurch, daß er den Widerruf der Kündigung wählt, nicht gehindert, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Wird auf die Berufung die Klage abgewiesen, so verliert mit diesem Zeitpunkt der Widerruf der Kündigung seine Wirkung.
(3) Wird in dem in der Berufungsinstanz ergehenden Urteil die Entschädigung anderweit festgesetzt, so läuft die im Abs. 2 bestimmte Frist von der Zustellung des Berufungsurteils von neuem.

§ 58

  Bei der Festsetzung der Entschädigung ist sowohl auf die wirtschaftliche Lage des Gekündigten als auch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebes angemessen Rücksicht zu nehmen. Die Entschädigung bemißt sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses; sie darf vier Zwölftel des letzten Jahresarbeitsverdienstes nicht übersteigen.

§ 59

  Bei Widerruf der Kündigung ist der Unternehmer verpflichtet, dem Gekündigten für die Zeit zwischen der Entlassung und der Weiterbeschäftigung Lohn oder Gehalt zu gewähren. § 615 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches findet entsprechend Anwendung. Der Unternehmer kann ferner öffentlich-rechtliche Leistungen, die der Gekündigte aus Mitteln der Arbeitslosenhilfe oder der öffentlichen Fürsorge in der Zwischenzeit erhalten hat, zur Anrechnung bringen und muß dieses Beträge der leistenden Stelle zurückerstatten.

§ 60

  Der Gekündigte ist berechtigt, falls er inzwischen einen neuen Dienstvertrag abgeschlossen hat, die Weiterbeschäftigung bei dem früheren Unternehmer zu verweigern. Er hat hierüber unverzüglich nach Empfang der im § 57 Abs. 2 und 3 vorgesehenen Erklärung des Unternehmers, spätestens aber drei Tage danach, dem Unternehmer mündlich oder durch Aufgabe zur Post eine Erklärung abzugeben. Erklärt er sich nicht, so erlischt das Recht der Verweigerung. Macht er von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch, so ist ihm Lohn oder Gehalt nur für die Frist zwischen der Entlassung und dem Tage des Eintritts in das neue Dienstverhältnis zu gewähren. § 59 Satz 2 und 3 findet entsprechende Anwendung.

§ 61

  (1) Ein Arbeiter oder Angestellter, dem ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt ist, kann in dem Verfahren, in dem er die Unwirksamkeit dieser Kündigung geltend macht, gleichzeitig für den Fall, daß die Kündigung als für den nächsten zufälligen Kündigungszeitpunkt wirksam angesehen wird, den Widerruf dieser Kündigung gemäß § 56 beantragen. Der Antrag ist nur bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz zulässig. Die im § 56 Abs. 1 bestimmte Frist gilt als gewahrt, wenn die Klage binnen zweier Wochen nach der Kündigung erhoben war. Die Vorschrift des § 56 Abs. 2 findet in diesem Falle keine Anwendung.
(2) Wird im Falle des Abs. 1 dem Antrage auf Widerruf der Kündigung stattgegeben, so wird durch die gemäß § 57 festgesetzte Entschädigung der Lohnanspruch für die Zeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht berührt.

§ 62

  Die §§ 56 bis 61 finden keine Anwendung bei Kündigungen auf Grund einer Verpflichtung, die auf Gesetz oder Tarifordnung beruht.

Sechster Abschnitt
Arbeit im öffentlichen Dienst

§ 63

  Auf Angestellte und Arbeiter in den Verwaltungen und Betrieben des Reichs, der Länder, der Reichsbank, der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, des Unternehmens “Reichsautobahnen”, der Gemeinden (Gemeindeverbände) und anderer Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts finden die Vorschriften des Ersten bis Fünften Abschnittes dieses Gesetzes keine Anwendung. Insoweit erfolgt eine Regelung durch besonderes Gesetz.

Siebenter Abschnitt
Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 64

  (1) Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit tritt, soweit es sich um Maßnahmen zu seiner Durchführung und die Schluß- und Übergangsvorschriften der §§ 64, 70 und 72 handelt, mit dem Tage der Verkündung, soweit es sich um die Vorschrift des § 73 handelt, mit dem 1. April 1934 in Kraft. Im übrigen tritt es samt den in den §§ 65 bis 69 vorgesehenen Änderungen von Gesetzen und Verordnungen mit dem 1. Mai 1934 in Kraft, soweit der Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister keinen anderen Zeitpunkt bestimmt.
(2) Der Reichsarbeitsminister ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister, soweit der Sechste Abschnitt in Frage kommt, auch im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichsminister des Innern zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften zu erlassen und hierbei von bestehenden gesetzlichen Vorschriften abzuweichen.

§ 65

  Folgende Gesetze und Verordnungen treten außer Kraft:
  1. das Betriebsrätegesetz samt der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Bestimmungen,
  2. das Gesetz über die Betriebsbilanz und die Betriebsgewinn- und verlustrechnung vom 5. Februar 1921 (Reichsgesetzbl. S. 159),
  3. das Gesetz über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat vom 15. Februar 1922 (Reichsgesetzbl. S. 209) nebst Wahlordnung,
  4. das Gesetz über Betriebsvertretungen und über wirtschaftliche Vereinigungen vom 4. April 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 161), mit Ausnahme der Artikel III und V, samt den zu den aufgehobenen Vorschriften erlassenen Verordnungen,
  5. das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Betriebsvertretungen und über wirtschaftliche Vereinigungen vom 26. September 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 667),
  6. die Tarifvertragsverordnung samt den auf Grund dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen,
  7. die Verordnung über das Schlichtungswesen vom 30. Oktober 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 1043) und die Zweite Verordnung zur Ausführung der Verordnung über das Schlichtungswesen vom 29. Dezember 1923 (Reichsgesetzbl. 1924 I S. 9),
  8. das Gesetz über Treuhänder der Arbeit vom 19. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 285) mit Durchführungsverordnung vom 13. Juni 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 368) und das Gesetz über die Übertragung der Restaufgaben der Schlichter auf die Treuhänder der Arbeit vom 20. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 520),
  9. das Gesetz über die Beisitzer der Arbeitsgerichts- und Schlichtungsbehörden und der Fachausschüsse für Hausarbeit vom 18. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 276) mit Ausnahme des Artikels I § 4,
  10. die Verordnung, betreffend Maßnahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und -stillegungen, vom 8. November 1920 (Reichsgesetzbl. S. 1901) in der Fassung der Verordnung über Betriebsstillegungen und Arbeitsstreckung vom 15. Oktober 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 983) samt den auf grund der Verordnung erlassenen Bestimmungen,
  11. die Verordnung, betreffend die Stillegung von Betrieben, welche die Bevölkerung mit Gas, Wasser, Elektrizität versorgen, vom 10. November 1920 (Reichsgesetzbl. S. 1865).

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§ 66

  (1) Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für die in § 2 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 des Arbeitsgerichtsgesetzes aufgeführten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Fälle entfällt, soweit es sich nicht um anhängige Verfahren handelt. Mit dieser Maßgabe treten die Vorschriften des § 10 des Arbeitsgerichtsgesetzes über die Parteifähigkeit, der §§ 63 und 71 des Arbeitsgerichtsgesetzes über das Verfahren in besonderen Fällen und der §§ 80 bis 90 des Arbeitsgerichtsgesetzes über das Beschlußverfahren außer Kraft.
(2) In den Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes über die Berufung der Beisitzer tritt an die Stelle der wirtschaftlichen Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Arbeitnehmern oder der Verbände solcher Vereinigungen (Spitzenverbänden) die Deutsche Arbeitsfront; die Vorschriften des § 23 Abs. 1 Satz 3 und des Abs. 2 dieses Gesetzes gelten entsprechend.
(3) Der § 11 des Arbeitsgerichtsgesetzes erhält folgende Fassung:

  “[1] Vor den Arbeitsgerichten sind als Prozeßbevollmächtigte oder Beistände zugelassene Leiter und Angestellte der von der Deutschen Arbeitsfront getrennt nach Unternehmen einerseits, Arbeitern und Angestellten andererseits einzurichtenden Rechtsberatungsstellen, soweit diese Personen nicht neben derartigen Vertretungen die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, sowie Rechtsanwälte, die im Einzelfalle von seiten der Deutschen Arbeitsfront zur Vertretung einer Partei ermächtigt sind. Im übrigen sind Personen, die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, als Prozeßbevollmächtigte oder Beistände ausgeschlossen.
[2] Vor den Landesarbeitsgerichten und dem Reichsarbeitsgericht müssen sich die Parteien durch Rechtsanwälte als Prozeßbevollmächtigte vertreten lassen; zur Vertretung berechtigt ist jeder bei einem deutschen Gericht zugelassene Anwalt.
[3] Der Reichsarbeitsminister kann im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftminister und dem Reichsminister der Justiz durch Verordnung andere Stellen (Vereinigungen, Körperschaften) den im Abs. 1 bezeichneten Rechtsberatungsstellen der Deutschen Arbeitsfront für die Prozeßvertretung ihrer Mitglieder gleichstellen.”

  (4) Für die beim Inkrafttreten der Vorschrift des Abs. 3 vor den Landesarbeitsgerichten anhängigen Verfahren bleiben die nach den bisherigen Vorschriften als Prozeßbevollmächtigte zugelassenen Vertreter auch weiterhin zugelassen.
(5) Bei der ersten Berufung der Beisitzer der Landesarbeitsgerichte auf Grund dieses Gesetzes entfällt das Erfordernis einer dreijährigen Tätigkeit als Beisitzer einer Arbeitsgerichtsbehörde.
(6) Für die im § 48 Abs. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes genannten Streitigkeiten kann der Treuhänder der Arbeit in einer Tarifordnung die Zuständigkeit eines an sich örtlich unzuständigen Arbeitsgerichts bestimmen.
(7) In den Fällen der §§ 56 ff. dieses Gesetzes wird die vollstreckbare Ausfertigung eines der Klage stattgebenden Urteils dem Gekündigten nur erteilt, wenn er nachweist, daß der Unternehmer den Widerruf der Kündigung ablehnt oder sich binnen der im § 57 Abs. 2 und 3 dieses Gesetzes festgesetzten Fristen nicht erklärt hat. Der Nachweis kann auch durch Versicherung an Eidesstatt geführt werden.
(8) In den Fällen der §§ 56 ff. dieses Gesetzes findet eine Revision an das Reichsarbeitsgericht nicht statt.
(9) Der Reichsarbeitsminister und der Reichsminister der Justiz werden ermächtigt, das Arbeitsgerichtsgesetz unter Vornahme der Änderungen, die sich aus diesem Gesetz und früheren Gesetzen und Verordnungen ergeben, in neuer Fassung im Reichsgesetzblatt bekanntzumachen und dabei etwaige Unstimmigkeiten des Gesetzestextes zu beseitigen; sie können hierbei auch die Vorschriften über die Beisitzerausschüsse (§§ 29, 38) und unter Anpassung an die Vorschriften des § 32 Abs. 2 dieses Gesetzes den Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit (IV. Teil des Arbeitsgerichtsgesetzes) neu regeln.

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§ 67

  (1) Die Vorschriften der §§ 18 bis 48 des Hausarbeitsgesetzes vom 27. Juni 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 472 und 730) in der Fassung des Gesetzes über Lohnschutz in der Heimat vom 8. Juni 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 347) über die Errichtung und Aufgaben von Fachausschüssen und die Verordnung über Fachausschüsse für Hausarbeit vom 28. November 1924 (Reichsgesetzbl. I S. 757) treten außer Kraft.
(2) Der Reichsarbeitsminister wird ermächtigt,

  1. das Hausarbeitsgesetz vom 27 Juni 1923 in der Fassung des Gesetzes über Lohnschutz in der Heimarbeit vom 8. Juni 1933 unter Vornahme der Änderungen, die sich aus diesem Gesetz ergeben, in der Fassung im Reichsgesetzblatt bekanntzumachen und dabei etwaige Unstimmigkeiten des Gesetzestextes zu beseitigen;
  2. Rechtsverordnungen und Durchführungsverordnungen zu erlassen, um die Überleitung der Tätigkeit der Fachausschüsse auf die Treuhänder der Arbeit sicherzustellen.

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§ 68

  (1) Die Verordnung über die Arbeitszeit in der Fassung der Bekanntmachung  vom 14. April 1927 (Reichsgesetzbl. I S. 110) wird wie folgt geändert:

  1. Der § 2 erhält folgende Fassung:
  “Für Gewerbezweige oder Gruppen von Arbeitnehmern, bei denen regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft vorliegt, kann durch eine Tarifordnung oder, soweit eine solche nicht besteht oder doch Arbeitsverhältnisse dieser Art nicht berücksichtigt, durch den Reichsarbeitsminister oder den Treuhänder der Arbeit eine vom § 1 Satz 2 und 3 abweichende Regelung getroffen werden.”
  1. Zu den §§ 3 und 4 sind die Worte “nach Anhörung der gesetzlichen Betriebsvertretung” zu streichen.
  2. Die §§ 5 und 6 erhalten folgende Fassung:

§ 5

  [1] Wird durch Tarifordnung die Arbeitszeit über die im § 1 Satz 2 und 3 festgesetzten Grenzen ausgedehnt, so gelten für die Beschäftigung der Arbeitnehmer, für die die Tarifordnung verbindlich ist, deren Bestimmungen an Stelle der Vorschriften des § 1.
[2] Die Ausnahmen der §§ 3, 4 und 10 gelten auch neben Tarifordnungen.

§ 6

  [1] Soweit die Arbeitszeit nicht in einer Tarifordnung geregelt ist, kann auf Antrag des Unternehmers für einzelne Betriebe oder Betriebsabteilungen eine vom § 1 Satz 2 und 3 abweichende Regelung der Arbeitszeit durch den zuständigen Gewerbeaufsichtsbeamten oder Bergaufsichtsbeamten widerruflich zugelassen werden, sofern sie aus betriebstechnischen Gründen, insbesondere bei Betriebsunterbrechungen durch Naturereignisse, Unglücksfälle oder andere unvermeidliche Störungen, oder aus allgemein wirtschaftlichen Gründen geboten ist. Für den Bereich mehrerer Gewerbeaufsichtsämter oder Bergaufsichtsämter sowie für ganze Gewerbezweige oder Berufe steht die gleiche Befugnis der obersten Landesbehörde, für Fälle, die sich auf mehrere Länder erstrecken, dem Reichsarbeitsminister zu. Gegen den Bescheid ist, jederzeit die Beschwerde an die vorgesetzte Behörde zulässig, die endgültig entscheidet. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
[2] Wird nachträglich eine Regelung in einer Tarifordnung getroffen, so tritt diese ohne weiteres an die Stelle der behördlichen.”

  1. Der § 6a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
  “Als angemessene Vergütung gilt, wenn nicht die Beteiligten eine andere Regelung vereinbaren oder besondere Umstände eine solche rechtfertigen oder der Reichsarbeitsminister oder der Treuhänder der Arbeit eine abweichende Regelung treffen, ein Zuschlag von fünfundzwanzig vom Hundert.”
  1. Im § 6a fallen die Abs. 3 und 4 weg. In dem bisherigen Abs. 5 sind die Worte “nach Anhörung der wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer” zu streichen.
  2. Der § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
  “Im Bergbau unter Tage ist für Betriebspunkte mit einer Wärme über 28 Grad Celsius durch die zuständige Bergbehörde eine Verkürzung der Arbeitszeit anzuordnen. Weitergehende bergpolizeiliche Bestimmungen bleiben unberührt.”
  1. In den §§ 9 Abs. 1 und 15 Abs. 1 sind die Worte “nach Anhörung der wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer” zu streichen.

  (2) Die Ziffern III, VIII und IX Satz 2 der Anordnung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter vom 25. November 1918 (Reichsgesetzbl. S. 1334) und 17. Dezember 1918 (Reichsgesetzbl. S. 1436) und die §§ 3, 15 und 16 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die Regelung der Arbeitszeit der Angestellten vom 18. März 1919 (Reichsgesetzbl. S. 315) treten mit der Maßgabe außer Kraft, daß Anfang und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und der Pausen in allen Betrieben durch Aushang bekanntzumachen sind.
(3) Der Reichsarbeitsminister wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister die Verordnung über die Arbeitszeit unter Vornahem der Änderungen, die sich aus diesem Gesetz ergeben, und unter Einbeziehung der Vorschriften der Gewerbeordnung über die Arbeitszeit in neuer Fassung im Reichsgesetzblatt bekanntzumachen und dabei etwaige Unstimmigkeiten des Gesetzestextes zu beseitigen.

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§ 69

  (1) Die Verordnung über die Arbeitszeit in den Bäckereien und Konditoreien in der Fassung des Gesetzes vom 16. Juli 1927 (Reichsgesetzbl. I S. 183) wird wie folgt geändert:

  1. Im § 1 Abs. 1 sind die Worte “nach Anhörung der gesetzlichen Betriebsvertretungen” zu streichen.
  2. Der § 1 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
  “In den im Abs. 1 genannten betrieben kann durch eine Tarifordnung oder, wenn eine solche nicht besteht, durch den Reichsarbeitsminister eine vom § 1 Abs. 1 abweichende Regelung getroffen werden.”
  (2) Die §§ 134a bis 134f, der § 139k, der § 147 Abs. 1 Nr. 5, der § 148 Abs. 1 Nr. 11 und 12, der § 150 Abs. 1 Nr. 5 und der § 152 der Gewerbeordnung treten außer Kraft.
(3) Im § 133h der Gewerbeordnung ist an Stelle von “der §§ 134 bis 134h” zu setzen “des § 134”; im § 149 Abs. 1 Nr. 7 der Gewerbeordnung ist “§ 134e Abs. 2” im § 154a der Gewerbeordnung “,152 und 153” zu streichen.
(4) Der § 13 der Verordnung, betreffend eine vorläufige Landarbeitsordnung, tritt außer Kraft.
(5) Der § 75f des Handelsgesetzbuchs erhält folgende Fassung:
  “Im Falle einer Vereinbarung, durch die sich ein Prinzipal einem anderen Prinzipal gegenüber verpflichtet, einen Handelsgehilfen, der bei diesem im Dienst ist oder gewesen ist, nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anzustellen, steht beiden Teilen der Rücktritt frei. Aus der Vereinbarung findet weder Klage noch Einrede statt.”

  (6) Soweit in einem Gesetz oder einer Verordnung der Tarifvertrag angeführt wird, tritt an seine Stelle die Tarifordnung.
(7) Der Reichsarbeitsminister wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister weitere Änderungen von Gesetzen und Verordnungen, die sich aus diesem Gesetz ergeben, durch Verordnung vorzunehmen und dabei etwaige Unstimmigkeiten des Gesetzestextes zu beseitigen; er kann auch die geänderten Gesetze und Verordnungen in neuer Fassung im Reichsgesetzblatt bekanntmachen.

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§ 70

  Das Anstellungsverhältnis der bisherigen Treuhänder der Arbeit endet vorbehaltlich der Wiederernennung nach § 18 dieses Gesetzes mit dem 31. März 1934.

§ 71

  Soweit in Betrieben, in denen nach diesem Gesetz eine Betriebsordnung zu erlassen ist, eine Arbeitsordnung nicht vorhanden ist oder die vorhandene Arbeitsordnung nicht den Vorschriften dieses Gesetzes entspricht, ist eine Betriebsordnung spätestens zum 1. Juli 1934 vom Führer des Betriebs zu erlassen. Bis zum Inkrafttreten einer Betriebsordnung gilt die bisherige Arbeitsordnung als Betriebsordnung weiter.

§ 72

  (1) Die am 1. Dezember 1933 geltenden oder nach diesem Tag in Kraft getretenen Tarifverträge bleiben bis zum 30. April 1934 in Kraft, soweit nicht der Treuhänder der Arbeit Änderungen vornimmt oder ihren früheren Ablauf anordnet.
(2) Die am 30. April 1934 noch laufender Tarifverträge und Mindestentgeltfestsetzungen der Fachausschüsse für Hausarbeit treten mit dem Ablauf dieses Tages außer Kraft, soweit nicht der Treuhänder der Arbeit oder der Reichsarbeitsminister ihre Weiterdauer als Tarifordnung anordnet; die Vorschrift des § 33 Abs. 3 gilt entsprechend.

§ 73

  (1) Im § 25 des Reichsbeamtengesetzes ist hinter dem Wort “Marine,” und vor den Worten “die Vorsteher der diplomatischen Missionen” einzuschalten: “die Treuhänder der Arbeit,”.
(2) Die dem Besoldungsgesetze vom 16. Dezember 1927 (Reichsgesetzbl. I S. 349) als Anlage 1 beigefügte Besoldungsordnung A, Aufsteigende Gehälter, wird wie folgt geändert:

In der Besoldungsgruppe 1 ist bei “Reichsarbeitsministerium” am Schluß hinzuzufügen:
“Treuhänder der Arbeit”.

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Berlin, den 20. Januar 1934.

Der Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsarbeitsminister
Franz Seldte

Der Reichswirtschaftsminister
Dr. Schmitt

Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner

Der Reichsminister der Finanzen
Graf Schwerin von Krosigk

Der Reichsminister des Innern
Frick


Quelle: Metapedia/Documentarchiv


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